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   LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14   

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https://dejure.org/2015,69813
LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14 (https://dejure.org/2015,69813)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2015 - 17 Sa 51/14 (https://dejure.org/2015,69813)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2015 - 17 Sa 51/14 (https://dejure.org/2015,69813)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW

    § 64 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. c ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1 Satz 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 4 KSchG, § 1 KSchG, §§ 1 Abs. 1, 23 Abs. 1 KSchG, §§ 4, 7 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1b KSchG, §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 156 Abs. 1, 2 ZPO, § 296 a Satz 1 ZPO, § 156 Abs. 2 ZPO, § 156 Abs. 1 ZPO, § 296a ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen; Voraussichtlicher dauerhafter Wegfall einer Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb; Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz in demselben Betrieb ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - Konzernarbeitsverhältnis - konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schriftsätze nach Schluss der mündlichen Verhandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konzernarbeitsverhältnis - und die konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Vielmehr kann der Arbeitnehmer bei derartigen Fallgestaltungen einen vertraglichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Verschaffung eines Arbeitsvertrages haben, weil sich durch die gegebenen Umstände die Fürsorge- und Gleichbehandlungspflicht dahingehend konkretisiert, dass auch eine erweiterte "Versetzungspflicht" anzunehmen ist (im Anschluss an BAG 18.09.2003 - 2 AZR 79/02).

    Beruft sich der Arbeitnehmer dabei auf eine konzernweite Beschäftigungsmöglichkeit, hat er auch insoweit anzugeben, wie, d. h. bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, juris Rn. 39; 18.10.2012 - 6 AZR 41/11, juris Rn. 56 bis 58; 24.05.2012 - 2 AZR 62/11, juris Rn. 27 bis 28; 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06, juris Rn. 22; 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 20 bis 22, 32; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 30 ff; 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 ff).

    Vielmehr kann der Arbeitnehmer bei derartigen Fallgestaltungen einen vertraglichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Verschaffung eines Arbeitsvertrages haben, weil sich durch die gegebenen Umstände die Fürsorge- und Gleichbehandlungspflicht dahingehend konkretisiert, dass auch eine erweiterte "Versetzungspflicht" anzunehmen ist (vgl. insbes. BAG 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, juris Rn. 37 mwN).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Die Wiedereröffnung ist demgegenüber nicht zwingend geboten, wenn die mündliche Verhandlung ohne Verfahrensfehler geschlossen wurde und eine Partei entgegen § 296a ZPO (selbst aufklärungsbedürftige) neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel nachreicht (BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, juris Rn. 51; Zöller-Greger, 30. Aufl., § 156 Rn. 5).

    Auf der anderen Seite ist in die Abwägung einzustellen, dass ein nachfolgendes Rechtsbehelfsverfahren vermieden werden kann, das erst recht zur Verfahrensverzögerung führt (BAG 06.09.2007 - 2 AZR 264/06, juris Rn. 52; Zöller-Greger, 30. Aufl., § 156 Rn. 5).

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 25.01.2012 - 4 AZR 185/10, juris Rn. 14; BAG 18.12.2008 - 6 AZN 646/08, juris Rn. 3).

    Über die Frage der Wiedereröffnung entscheidet die Kammer mit den ehrenamtlichen Richtern, die an der letzten mündlichen Verhandlung teilgenommen haben (BAG v. 25.01.2012 - 4 AZR 185/10, juris Rn. 17).

  • BAG, 27.11.1991 - 2 AZR 255/91

    Betriebsbedingte Kündigung; Weiterbeschäftigung im Konzern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Vertrauen auf Übernahme in ein rechtlich selbständiges Unternehmen wird der Arbeitnehmer zudem umso weniger haben, als er weiß, dass sein Arbeitgeber nicht die rechtliche Möglichkeit hat, die Übernahme gegenüber dem anderen Konzernunternehmen durchzusetzen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 27; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 33; 27.11.1991 - 2 AZR 255/91, juris Rn. 44).

    In den vom Bundesarbeitsgerichts entschiedenen Fällen, in denen die Frage diskutiert wird, ob durch eine wiederholte Abordnung ein Vertrauenstatbestand geschaffen werden kann (vgl. insbesondere BAG 27.11.1991 - 2 AZR 255/91) ergab sich ein Anhaltspunkt für den Vertrauenstatbestand jeweils daraus, dass der Arbeitnehmer mehrfach an dasselbe Unternehmen abgeordnet wurde und im Streitfall die Beschäftigung bei eben diesem Unternehmen begehrte.

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Beruft sich der Arbeitnehmer dabei auf eine konzernweite Beschäftigungsmöglichkeit, hat er auch insoweit anzugeben, wie, d. h. bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, juris Rn. 39; 18.10.2012 - 6 AZR 41/11, juris Rn. 56 bis 58; 24.05.2012 - 2 AZR 62/11, juris Rn. 27 bis 28; 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06, juris Rn. 22; 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 20 bis 22, 32; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 30 ff; 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 ff).

    Vertrauen auf Übernahme in ein rechtlich selbständiges Unternehmen wird der Arbeitnehmer zudem umso weniger haben, als er weiß, dass sein Arbeitgeber nicht die rechtliche Möglichkeit hat, die Übernahme gegenüber dem anderen Konzernunternehmen durchzusetzen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 27; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 33; 27.11.1991 - 2 AZR 255/91, juris Rn. 44).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 162/05

    Konzernkündigungsschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Beruft sich der Arbeitnehmer dabei auf eine konzernweite Beschäftigungsmöglichkeit, hat er auch insoweit anzugeben, wie, d. h. bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, juris Rn. 39; 18.10.2012 - 6 AZR 41/11, juris Rn. 56 bis 58; 24.05.2012 - 2 AZR 62/11, juris Rn. 27 bis 28; 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06, juris Rn. 22; 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 20 bis 22, 32; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 30 ff; 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 ff).

    Vertrauen auf Übernahme in ein rechtlich selbständiges Unternehmen wird der Arbeitnehmer zudem umso weniger haben, als er weiß, dass sein Arbeitgeber nicht die rechtliche Möglichkeit hat, die Übernahme gegenüber dem anderen Konzernunternehmen durchzusetzen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 27; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 33; 27.11.1991 - 2 AZR 255/91, juris Rn. 44).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    In der Entscheidung vom 21.01.1999 (2 AZR 648/97) hat das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitgeber für diese Fälle eine gesteigerte Darlegungslast auch für die fehlende Einsatzmöglichkeit bei anderen zum Konzern gehörenden Unternehmen auferlegt.
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Beruft sich der Arbeitnehmer dabei auf eine konzernweite Beschäftigungsmöglichkeit, hat er auch insoweit anzugeben, wie, d. h. bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, juris Rn. 39; 18.10.2012 - 6 AZR 41/11, juris Rn. 56 bis 58; 24.05.2012 - 2 AZR 62/11, juris Rn. 27 bis 28; 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06, juris Rn. 22; 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 20 bis 22, 32; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 30 ff; 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 ff).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZN 646/08

    Rechtliches Gehör bei nachgereichtem Schriftsatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Auch wenn der nachgereichte Schriftsatz nicht mehr bei der Entscheidung über das Urteil Beachtung finden kann, weil das Urteil nach Beratung und Abstimmung bereits gefällt (309 ZPO), aber noch nicht verkündet ist, hat das Gericht weiterhin bis zur Urteilsverkündung eingehende Schriftsätze zur Kenntnis zu nehmen und eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu prüfen (BAG 25.01.2012 - 4 AZR 185/10, juris Rn. 14; BAG 18.12.2008 - 6 AZN 646/08, juris Rn. 3).
  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 62/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung - Restmandat

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 17 Sa 51/14
    Beruft sich der Arbeitnehmer dabei auf eine konzernweite Beschäftigungsmöglichkeit, hat er auch insoweit anzugeben, wie, d. h. bei welchem Unternehmen auf welchem - freien - Arbeitsplatz er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt (BAG 22.11.2012 - 2 AZR 673/11, juris Rn. 39; 18.10.2012 - 6 AZR 41/11, juris Rn. 56 bis 58; 24.05.2012 - 2 AZR 62/11, juris Rn. 27 bis 28; 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06, juris Rn. 22; 23.03.2006 - 2 AZR 162/05, juris Rn. 20 bis 22, 32; 23.11.2004 - 2 AZR 24/04, juris Rn. 30 ff; 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, juris Rn. 36 ff).
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 673/11

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist - Fremdvergabe von

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 552/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 721/12

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - anderweitiger freier Arbeitsplatz

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 346/12

    Massenentlassung - Änderungskündigung

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