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   LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18 E   

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LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18 E (https://dejure.org/2019,2687)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.01.2019 - 17 Sa 625/18 E (https://dejure.org/2019,2687)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 17 Sa 625/18 E (https://dejure.org/2019,2687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung wegen des Alters durch stufengleiche Höhergruppierung gemäß § 17 Abs. 4 TVöD

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TvöD-VKA § 17 Abs. 4
    Diskriminierung wegen des Alters durch stufengleiche Höhergruppierung gemäß § 17 Abs. 4 TVöD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 244/08

    Stufenzuordnung im TVöD nach Beförderung zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 1.

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18
    Hierin liegt keine Verletzung des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 244/08 - Rn. 36 mwN).

    Eine solche ist aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigten Personenkreises sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (BAG 13. August 2009, 6 AZR 244/08 - Rn. 22).

  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18
    Damit hat sich nach dem TVöD Bund, der bereits zum Stichtag 1. März 2014 die stufengleiche Höhergruppierung einführte, auch der TVöD VKA von dem bei Einführung des TVöD geltenden und durch das BAG in der Entscheidung vom 20. September 20012 (6 AZR 211/11) bestätigten Grundsatz abgewendet, dass nur die in der jeweiligen Entgeltgruppe gewonnene Berufserfahrung und Leistung durch den Aufstieg in den Stufen einer Entgeltgruppe honoriert wird (vgl. Clemens/ Scheuring, TVöD Kommentar, § 17 Rn.36).

    Solche vorübergehenden Entgeltnachteile sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil sie auf die autonome vergütungsrechtliche Bewertung einzelner Tätigkeiten durch die Tarifvertragsparteien als integralen Bestandteil der Tarifautonomie zurückzuführen sind (BAG 20. September 2012 - 6 AZR 211/11 - Rn. 24) .

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18
    Nach der Konzeption des Grundgesetzes ist die Festlegung der Höhe des Entgelts wie auch der weiteren, den tarifgebundenen Arbeitnehmern zufließenden Leistungen grundsätzlich Sache der Tarifvertragsparteien, weil dies nach Überzeugung des Gesetzgebers zu sachgerechteren Ergebnissen führt, als eine staatlich beeinflusste Entgelt- und Leistungsfindung (BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 49).

    Es genügt, wenn für die betroffenen differenzierenden Regelungen ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG 14. September 2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 49).

  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 518/09

    Konkurrentenklage - Mindestbeschäftigung - Befristung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18
    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmern besetzt werden können Verfassungsrechtlich ist ebenso der Zugang zu Beförderungsämtern geschützt (BAG 12. Oktober 2010 - 9 AZR 518/09 - Rn. 16 mwN).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 578/09

    Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18
    Die Abstufung der Entgelthöhe richtet sich nach dem Dienstalter, sie honoriert die Berufserfahrung, Leistung und Betriebszugehörigkeit (BAG 27. Januar 2011 - 6 AZR 578/09 - Rn.34).
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 1067/12

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Anschluss an eine vorübergehende

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18
    Den Tarifvertragsparteien ist es grundsätzlich auch freigestellt, zu bestimmen, welche Zeiten welcher Tätigkeiten sie in welcher Form berücksichtigen wollen (BAG 3. Juli 2014 - 6 AZR 1067/12 - Rn.29).
  • BAG, 15.01.2015 - 6 AZR 646/13

    Strukturausgleich gemäß § 12 TVÜ-Bund bei Bewährungsaufstieg vor Überleitung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 09.01.2019 - 17 Sa 625/18
    Wie weit dieser reicht, hängt von den im Einzelfall vorliegenden Differenzierungsmerkmalen ab, wobei den Tarifvertragsparteien in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. BAG 14. September 2016 - 4AZR 456/14 - Rn. 49 mwN; 15. Januar 2015 - 6 AZR 646/13 - Rn. 32 mwN) .
  • LAG Hamm, 16.01.2020 - 17 Sa 710/19

    Höhergruppierung aufgrund des in der bis zum 28.02.2017 geltenden Fassung

    Sie verteidigt das erstinstanzliche Urteil unter Hinweis auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 09.01.2019 (17 Sa 625/18 E) als zutreffend.

    1 TVöD-K gerade nicht für die Höhergruppierungen gelten, die sich zum 01.01.2017 durch die Überleitung in die neue Entgeltordnung ergeben (LAG Niedersachsen 09.01.2019 a.a.O. Rd. 38).

    Sie können frei bestimmen, ob sie nur die Erfahrung in der jeweiligen Entgeltgruppe honorieren wollen oder ob sie bei Höhergruppierungen aufgrund typischer Betrachtung eine erfahrungsbedingte Verbesserung der Arbeitsleistung nach Qualität und Quantität durch Beibehaltung der bisherigen Erfahrungsstufe anerkennen (LAG Niedersachsen 09.01.2019 a.a.O. Rd. 39).

    Dieser Systemwechsel steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Alter der Beschäftigten (LAG Niedersachsen 09.01.2019 - 17 Sa 625/18 E - Rd. 44).

  • ArbG Herne, 10.09.2019 - 3 Ca 384/19

    Stufengleiche Höhergruppierung

    Eine solche ist aus Gründen der Praktikabilität ungeachtet der damit verbundenen Härten zur Abgrenzung des begünstigen Personenkreises sachlich gerechtfertigt, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert (BAG, Urteil vom 13.08.2009, 6 AZR 244/08, juris; Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 09.01.2019, 17 Sa 625/18 E, juris, nicht rechtskräftig).

    Da sich der Wechsel des Entgeltsystems am 01.01.2017 vollzog, war es sachgerecht, dass sich Beförderungen vor und nach diesem Stichtag unterschiedlich auswirken konnten (LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.01.2019, 17 Sa 625/18 E, a.a.O.).

    Daher war es auch nicht sachwidrig, dass sich Beförderungen erst nach dem Stichtag 01.03.2017 unterschiedlich auswirken konnten (LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.01.2019, 17 Sa 625/18 E, a.a.O.).

    Solche vorübergehenden Entgeltnachteile sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, weil sie auf die autonome vergütungsrechtliche Bewertung einzelner Tätigkeiten durch die Tarifvertragsparteien als integralen Bestandteil der Tarifautonomie zurückzuführen sind (BAG, Urteil vom 20.09.2012, 6 AZR 211/11, juris; LAG Niedersachen, Urteil vom 09.01.2019, 17 Sa 625/18 E, a.a.O.).

    Es ist überdies darauf hinzuweisen, dass durch die Regelung in § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD - VKA darüber hinaus keine gezielte und dauerhafte Benachteiligung der vor diesem Stichtag beförderten Arbeitnehmer zur Folge hat (vgl. dazu die weiteren Ausführungen des LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.01.2019, 17 Sa 625/18 E, a.a.O.).

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 59/19

    Stichtagsregelung im Tarifvertrag - Art. 3 Abs. 1 GG

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 9. Januar 2019 - 17 Sa 625/18 E - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 25.11.2020 - 3 Sa 649/20
    Dieser Systemwechsel steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Alter der Beschäftigten (LAG Hamm, 16.1.2020, 17 Sa 710/19; LAG Niedersachsen, 9.1.2019, 17 Sa 625/18).
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