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   LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20   

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LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20 (https://dejure.org/2020,34227)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.2020 - 17 Sa 8/20 (https://dejure.org/2020,34227)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 2020 - 17 Sa 8/20 (https://dejure.org/2020,34227)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 518, 520 ZPO, § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1-4 ZPO, § 520 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, §§ 133, 157 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 314 Abs. 2 BGB, § 323 Abs. 2 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 303a StGB, § 303b StGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 667 BGB, § 667 Alt. 1 BGB, § 667 Alt. 2 BGB, § 286 ZPO, § 626 Abs. 2 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, §§ 91 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Datenlöschung in erheblichem Umfang durch Arbeitnehmer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Datenlöschung in erheblichem Umfang ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung wegen unberechtigter Löschung von Arbeitgeberdaten nach erklärtem Ausscheidungswillen; Unschädliche doppelte Verlautbarung eines einzigen Kündigungsschreibens; Rechtswidriges Löschen von Daten des Arbeitgebers in erheblichem Umfang als Rechtfertigung ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Massenhaft Daten auf dem Firmenserver gelöscht

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen umfangreicher Datenlöschung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Arbeitnehmers nach Löschung von Daten, Abmahnung entbehrlich?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Absichtliches Löschen von Daten rechtfertigt fristlose Kündigung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen Datenlöschung

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Außerordentlich fristlose Kündigung wegen Datenlöschung in erheblichem Umfang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers wegen umfangreicher Datenlöschung - Erhebliche Pflichtverletzung des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (56)

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    Diese auftragsrechtlichen Grundsätze finden auch bei Arbeitsverhältnissen Anwendung (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36, BAGE 149, 47; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17, AP BGB § 667 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 2) .

    Aus dem Arbeitsverhältnis erlangt ist jeder Vorteil, den der Arbeitnehmer aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis erhalten hat (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - aaO; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 19, aaO mwN) .

    Aus der Geschäftstätigkeit iSd. § 667 BGB erlangt sind auch die vom Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber selbst angelegten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 20, aaO; vgl. auch: BAG 24. November 1960 - 5 AZR 261/60 - AP LitUrhG § 11 Nr. 1) .

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    (1) Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19, AP BGB § 626 Nr. 247; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 29, BAGE 137, 54) .

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, BAGE 137, 54; 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn. 18, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 44) .

    Solange der Arbeitgeber die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßen Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen durchführt, läuft die Ausschlussfrist nicht an (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, aaO) .

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    Im Rahmen der notwendigen Interessenabwägung sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 21, aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, BAGE 134, 349; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - NZA 2006, 491) .

    bb) Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO; 19. April 2007 - 2 AZR 180/06 - NZA-RR 2007, 571 ff.) .

    Als mildere Reaktion sind insbesondere Abmahnung (vgl. § 314 Abs. 2 BGB i.V. mit § 323 Abs. 2 BGB) und ordentliche Kündigung anzusehen, die als alternative Gestaltungsmittel dann geeignet sind, wenn der mit der außerordentlichen Kündigung verfolgte Zweck - Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - schon durch sie zu erreichen ist (vgl. BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - aaO.; KR-Fischermeier 12. Aufl. § 626 BGB, Rn. 265 f.; ErfK/Niemann § 626 BGB Rn. 24 ff.) .

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (vgl. BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 40; 9. Juni 2011 - 2 AZR 323/10 - Rn. 26, AP BGB § 626 Nr. 236 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 36) .

    Im Rahmen der notwendigen Interessenabwägung sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, eine mögliche Wiederholungsgefahr, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf zu berücksichtigen (vgl. BAG 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 21, aaO; 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 34, BAGE 134, 349; 10. November 2005 - 2 AZR 623/04 - NZA 2006, 491) .

    cc) Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 277; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16, NZA 2013, 319; 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 22, NJW 2013, 104) .

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    Diese auftragsrechtlichen Grundsätze finden auch bei Arbeitsverhältnissen Anwendung (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - Rn. 36, BAGE 149, 47; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 17, AP BGB § 667 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 667 Nr. 2) .

    Aus dem Arbeitsverhältnis erlangt ist jeder Vorteil, den der Arbeitnehmer aufgrund eines inneren Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis erhalten hat (vgl. BAG 21. August 2014 - 8 AZR 655/13 - aaO; 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 19, aaO mwN) .

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 234/07

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    Die Norm enthält einen gesetzlich konkretisierten Verwirkungstatbestand (vgl. BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn. 17, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 44) .

    Zu den maßgebenden Tatsachen gehören sowohl die für als auch die gegen die Kündigung sprechenden Umstände (vgl. BAG 22. November 2012 - 2 AZR 732/11 - Rn. 30; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 15, BAGE 137, 54; 5. Juni 2008 - 2 AZR 234/07 - Rn. 18, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 44) .

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    (1) Als wichtiger Grund ist neben der Verletzung vertraglicher Hauptpflichten auch die schuldhafte Verletzung von Nebenpflichten "an sich" geeignet (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19, AP BGB § 626 Nr. 247; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 29, BAGE 137, 54) .

    Danach hat der Arbeitnehmer seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen und die in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19, aaO) .

  • LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10

    Außerordentliche Kündigung; Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96) .

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378) .

  • LSG Bayern, 17.06.2013 - L 7 AS 48/13

    Überweisungsvermerk an Hartz IV-Empfänger verletzt nicht das Sozialgeheimnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf betriebliche Dateien nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62, RDV 2014, 167; Ebert ArbRB 2014, 378, 379; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen 17. Januar 2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff., LAGE KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 96) .

    Wenn ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eigenmächtig den Zugriff zu solchen Daten entzieht (vgl. zur Verwendung eines Sicherungsprogramms, welches die Zugriffsmöglichkeit für den Arbeitgeber verhinderte: LAG Mecklenburg-Vorpommern 18. Juli 2006 - 3 Sa 474/05 - juris) oder diese löscht, verstößt er derart gegen die selbstverständlichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, die Interessen des Arbeitgebers als seines Vertragspartners zu berücksichtigen, dass ein solches Verhalten in aller Regel zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt und die Fortsetzung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar ist (vgl. LAG Hamm 16. März 2016 - 15 Sa 451/15 - Rn. 100, juris; LAG Hamburg 24. Februar 2015 - 2 TaBV 10/14 - Rn. 44, juris; LAG Hessen 5. August 2013 - 7 Sa 1060/10 - RDV 2014, 167; LAG Köln 24. Juli 2002 - 8 Sa 266/02 - NZA-RR 2003, 303; Ebert, ArbRB 2014, 378) .

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 570/19

    Außerordentliche Kündigung - Erklärungsfrist - Ermächtigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20
    cc) Beruht die Vertragspflichtverletzung auf steuerbarem Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 277; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16, NZA 2013, 319; 19. April 2012 - 2 AZR 186/11 - Rn. 22, NJW 2013, 104) .

    Einer Abmahnung bedarf es nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG 27. Februar 2020 - 2 AZR 570/19 - aaO; 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, aaO; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - Rn. 28, BAGE 159, 267; 25. Oktober 2012 - 2 AZR 495/11 - Rn. 16, aaO; 9. Juni 2011 - 2 AZR 284/10 - Rn. 35, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 64 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 37) .

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 495/11

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnungserfordernis

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06

    Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 732/11

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

  • BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 831/13

    Probezeitvereinbarung im zweiten Ausbildungsverhältnis

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.07.2006 - 3 Sa 474/05
  • OLG Nürnberg, 23.01.2013 - 1 Ws 445/12

    Straftatbestand der Datenveränderung: Schutz der Datenverfügungsbefugnis

  • LAG Hamburg, 24.02.2015 - 2 TaBV 10/14

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Datenlöschung

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

  • BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 261/60

    Erstellung eines Manuskripts - Betriebschronik - Auftrag des Arbeitgebers -

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

  • BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 94/06

    Schwerbehinderte Menschen - Wartezeit

  • LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15

    Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • LAG Köln, 24.07.2002 - 8 Sa 266/02

    Kündigung, verhaltensbedingt, Vertrauensbereich, Abmahnung, Interessenabwägung

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 02.06.2005 - 15 Sa 126/05

    Wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

  • LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Löschens eines Computerprogramms von einem

  • BGH, 02.10.2018 - VI ZR 213/17

    Gehörsverstoß wegen unterbliebener Berücksichtigung einer konkret in Bezug

  • BAG, 24.10.2017 - 1 AZR 166/16

    Fehlen der Antragstellung im Berufungsverfahren

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 623/04

    Außerordentliche Kündigung - erneute Anhörung des Betriebsrats bei wiederholter

  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92

    Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

  • BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16

    Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 274/18

    Betriebliche Altersversorgung - unzulässige Berufung

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96

    Aufhebungsvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 955/11

    Außerordentliche Kündigung - Ersatzmitglied

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

  • LAG Hamburg, 17.11.2022 - 3 Sa 17/22

    Außerordentliche Kündigung - Löschung betrieblicher Daten und Emails - Rückgabe

    Im Verfahren vor dem LAG Baden-Württemberg (Az. 17 Sa 8/20, Urteil vom 17. September 2020) hatte der dortige Kläger im Anschluss an ein Personalgespräch, in dem die Arbeitgeberin den Wunsch geäußert hatte, sich von ihm trennen zu wollen, vom Server des Arbeitgebers Daten in erheblichem Umfang (hier: 7,48 GB) gelöscht, nachdem er zwei Tage nicht erreichbar war und sich zuvor von einer Mitarbeiterin mit den Worten "man sieht sich immer zweimal im Leben" verabschiedet hatte.
  • ArbG Hamburg, 27.01.2022 - 4 Ca 356/20

    Umgang mit betrieblichen elektronischen Dateien - Herausgabe-, Löschungs-,

    (2) Das mutwillige Löschen wichtiger betrieblicher Daten kommt als wichtiger Grund an sich in Betracht (LAG Baden-Württemberg 17.09.2020 - 17 Sa 8/20; LAG Hessen 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10).
  • ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19

    Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten -

    Sie dient lediglich dazu, es dem kündigenden Arbeitgeber als primär darlegungs- und beweispflichtiger Partei zu ermöglichen, weitere Nachforschungen anzustellen und sodann substantiiert zum Kündigungsgrund vorzutragen und ggf. Beweis anzutreten (st. Rspr: BAG, v. 17.03.2016 - 2 AZR 110/15; LAG Baden-Württemberg, v. 17.09.2020 - 17 Sa 8/20).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.03.2021 - 6 Sa 265 öD/20

    Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Unterlagen, Vernichtung

    Nicht entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer sich durch die Vernichtung der dienstlichen Unterlagen strafbar macht, ob sie (teilweise) wiederhergestellt werden können und in welchem Umfang der Arbeitgeber sie für den weiteren Geschäftsablauf tatsächlich benötigt (LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20 - Rn. 51).

    Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber den Zugriff auf dienstliche Unterlagen nicht verwehrt oder unmöglich macht (vgl. LAG Hessen, 05.08.2013 - 7 Sa 1060/10 - Rn. 62 zur Datenlöschung; zum Löschen eines Programms auf dem dienstlichen Rechner vgl. LAG Sachsen, 17.01.2007 - 2 Sa 808/05 - Rn. 70 ff und LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20 - Rn. 51).

  • LAG Sachsen, 28.11.2022 - 2 Sa 357/21

    "Wichtiger Grund" i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Darlegungs- und Beweislast bei einer

    Nur bei einer substantiierten Einlassung ist es dem Kündigenden möglich, die Angaben zu überprüfen und, falls sie sich nach seinen Ermittlungen als unrichtig herausstellen, die erforderlichen Beweise anzutreten (vgl. zum Ganzen: LAG Baden-Württemberg Urt. v. 17.9.2020 - 17 Sa 8/20, BeckRS 2020, 29204 Rn. 37, beck-online).
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