Rechtsprechung
LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Auslegung eines befristeten Arbeitsvertrages mit einem Assistenzarzt - Arzt in der Weiterbildung nach § 1 I ÄArbVtrG oder sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Auslegung eines befristeten Arbeitsvertrages mit einem Assistenzarzt - Arzt in der Weiterbildung nach § 1 I ÄArbVtrG oder sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des befristeten Arbeitsvertrages mit Assistenzarzt; Sachgrundlose Befristung außerhalb der Weiterbildung
- Judicialis
ÄArbVtrG § 1 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung des befristeten Arbeitsvertrages mit Assistenzarzt - sachgrundlose Befristung außerhalb der Weiterbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
War der Assistenzarztvertrag befristet oder nicht?
Verfahrensgang
- ArbG Minden, 09.04.2008 - 2 Ca 1586/07
- LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 410/01
Anwendbarkeit des § 1 BeschFG 1996
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Vereinbarungen über den Bestand des Arbeitsverhältnisses, zu denen auch eine Abrede über den Befristungsgrund gehört, stellen keine Nebenabrede dar (vgl. BAG, 26.02.2002 - 7 AZR 410/01, AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 15).Hierfür ist nach der Rechtsprechung des BAG und des BGH ausreichend, wenn die Parteien die Maßgeblichkeit des mündlich Vereinbarten übereinstimmend gewollt haben (BAG 26.02.2002 a.a.O.; 20.05.2008 - 9 AZR 382/07).
- LAG Berlin, 10.10.2006 - 12 Sa 806/06
Befristung, Arzt in Weiterbildung
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Der Kläger kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, das Arbeitsverhältnis sei nach § 1 ÄArbVtrG befristet worden, diese Befristung sei jedoch nicht gerechtfertigt, weil seine Beschäftigung keine inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung zum Inhalt gehabt habe (vgl. dazu LAG Berlin 10.10.2006 - 12 Sa 806/06, ZTR 2007, 158).Sie muss vielmehr wesentlicher Inhalt des Arbeitsvertrages sein (vgl. LAG Berlin 10.10.2006 a.a.O.;… ErfK/Müller-Glöge a.a.O. §§ 2, 3 ÄArbVtrG Rdn 3;… KR-Lipke a.a.O. § 1-3 ÄArbVtrG Rdn 20, 21).
- BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07
Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle
- BAG, 26.06.2002 - 7 AZR 64/01
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Dann kann der Arbeitgeber prinzipiell bei einer Sachgrundbefristung auch einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund anführen oder sich hilfsweise auf die Bestimmungen des § 14 Abs. 2 TzBfG berufen (BAG 05.06.2002 - 7 AZR 241/01, DB 2002, 2166; 26.06.2002 - 7 AZR 64/01). - BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01
Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Dann kann der Arbeitgeber prinzipiell bei einer Sachgrundbefristung auch einen anderen als den im Arbeitsvertrag genannten Sachgrund anführen oder sich hilfsweise auf die Bestimmungen des § 14 Abs. 2 TzBfG berufen (BAG 05.06.2002 - 7 AZR 241/01, DB 2002, 2166; 26.06.2002 - 7 AZR 64/01). - BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Die Entfristungsklage kann bereits vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages erhoben werden (vgl. BAG 10.03.2004 - 7 AZR 402/03, NZA 2004, 925). - LAG Hamm, 09.05.2006 - 19 Sa 2043/05
Schriftform von Befristungsvereinbarungen
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Da der Vertragsschluss im ÄArbVtrG nicht gesondert geregelt ist, gilt das Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG (vgl. LAG Hamm 09.05.2006 - 19 Sa 2043/05). - BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 428/95
Befristung des Arbeitsvertrages bei Ärzten in der Weiterbildung
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Sie kann auch nicht entsprechend angewendet werden (vgl. BAG 24.04.1996 - 7 AZR 428/95, DB 1996, 2338; Laux/Schlachter, TzBfG, Anhang 2 A. Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten Rdn 3;… KR-Lipke, 8. Auflage, § 1-3 ÄArbVtrG Rdn 15). - BAG, 03.05.2006 - 4 AZR 189/05
Turboprämie" - Klageverzicht als Bedingung für Abfindung
Auszug aus LAG Hamm, 02.10.2008 - 17 Sa 816/08
Der Kläger kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, das Arbeitsverhältnis sei nach § 1 ÄArbVtrG befristet worden, diese Befristung sei jedoch nicht gerechtfertigt, weil seine Beschäftigung keine inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung zum Inhalt gehabt habe (vgl. dazu LAG Berlin 10.10.2006 - 12 Sa 806/06, ZTR 2007, 158).
- BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
Befristung - Arzt in der Weiterbildung
§ 14 Abs. 2 TzBfG findet keine Anwendung, wenn der Arbeitgeber in einem mit einem approbierten Arzt abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrag vereinbart, dass die Beschäftigung des Arztes seiner Weiterbildung zu einem der in § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG genannten Weiterbildungsziele dient (vgl. etwa Dörner Der befristete Arbeitsvertrag 2. Aufl. Rn. 674; ErfK/Müller-Glöge 17. Aufl. § 3 ÄArbVtrG Rn. 2; HK-ArbR/Ahrendt/Tillmanns 4. Aufl. § 23 TzBfG Rn. 9; Däubler/Deinert/Zwanziger/Wroblewski KSchR 10. Aufl. § 1 ÄArbVtrG Rn. 5;… KR/Treber 11. Aufl. §§ 1 - 3 ÄArbVtrG Rn. 13; Schlachter in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 23 Anhang 2 ÄArbVtrG Rn. 2; MüKoBGB/Hesse 7. Aufl. TzBfG § 23 Rn. 9; NK-GA/Boemke § 1 ÄArbVtrG Rn. 33; Schaub ArbR-HdB/Koch 17. Aufl. § 38 Rn. 8; LAG Hamm 2. Oktober 2008 - 17 Sa 816/08 -; aA APS/Schmidt 5. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 8 für die Erstanstellung; Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 23 Rn. 54) . - LAG Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 1 Sa 5/15
Befristung - Arzt in Weiterbildung - Facharztausbildung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21
Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in …
125 Anders als der Kläger meint, ist jedoch auch bei Ärzten, die eine Weiterbildung zum Facharzt bereits in einem anderen Arbeitsverhältnis begonnen haben oder sich eine (zweite) Weiterbildung zum Facharzt wünschen, eine Befristung nach § 14 TzBfG grundsätzlich möglich, wenn die Beschäftigung nach dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarung nicht der Weiterbildung zum Facharzt dient (so auch LAG Hamm (Westfalen) 2. Oktober 2008 - 17 Sa 816/08 - Rn. 88, zitiert nach juris;… ErfK/Müller-Glöge, 22. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 3 mwN;… Ascheid/Preis/Schmidt/Schmidt 6. Aufl. ÄArbVtrG § 3 Rn. 9).Maßgeblich ist nicht, ob anerkennungsfähige ärztliche Leistungen erbracht worden sind, sondern ob dies nach dem Willen der Vertragspartner zumindest auch zum Zwecke ihrer Anerkennung im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt geschehen ist (ähnlich LAG (Westfalen) 2. Oktober 2008 - 17 Sa 816/08 - Rn. 104, zitiert nach juris).