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   LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17   

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LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17 (https://dejure.org/2017,43908)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.11.2017 - 17 Sa 898/17 (https://dejure.org/2017,43908)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. November 2017 - 17 Sa 898/17 (https://dejure.org/2017,43908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Streit um die Frage, ob der Arbeitgeber im Altenpflegedienst im Rahmen einer Schicht von 20:15 Uhr bis 08:05 Uhr für die Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr Bereitschaftsdienst im Sinne des § 8 Abs. 3 TVöD-B anordnen darf oder ob auch diese Schichtzeit Vollarbeit darstellt.

  • IWW

    § 7 Abs. 3 TVöD, § 6 Abs. 1 TVöD, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, 64 Abs. 2 b, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 5 ArbZG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereitschaftsdienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auch für die Zeit zwischen Vollarbeitszeiten; Unbegründete Feststellungsklage eines Altenpflegers zur Anrechnung von Nachtschichtzeiten als volle Arbeitszeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Frage, ob der Arbeitgeber im Altenpflegedienst im Rahmen einer Schicht von 20:15 Uhr bis 08:05 Uhr für die Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr Bereitschaftsdienst im Sinne des § 8 Abs. 3 TVöD -B anordnen darf oder ob auch diese Schichtzeit Vollarbeit darstellt

  • rechtsportal.de

    Bereitschaftsdienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen auch für die Zeit zwischen Vollarbeitszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 742/14

    Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienst - Anrechnung auf Sollarbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2016 (6 AZR 742/14) zur Auslegung des Merkmals "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" widerspreche dem gefundenen Ergebnis nicht.

    Er kann auch bedeuten, dass während des Bereitschaftsdienstes nicht dauerhaft die volle Arbeitsleistung erbracht werden muss (BAG 20.01.2016 - 6 AZR 742/14 - Rdnr. 23, ZTR 2016, 255).

    Das Tatbestandsmerkmal "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" geht auf das frühere Verständnis der Bereitschaftszeit als Ruhezeit im Sinne des § 5 ArbZG zurück (BAG 20.01.2016 a. a. O. Rdnr. 23; 18.02.2003 - 1 ABR 2/02- Rdnr. 55, BAGE 105, 32).

    Angestoßen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (03.10.2000 - C 303/98 (Siema); 09.09.2003 - C 151/02 (Jaeger)) ist nach der geltenden Rechtslage Bereitschaftsdienst auch währen der inaktiven Zeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts (BAG 20.01.2016 a. a. O. Rdnr. 23).

  • LAG Hamm, 22.11.2017 - 3 Sa 1275/17

    Tarifliche Vergütung von Bereitschaftsdienst in einem Pflegeheim bei Wechsel von

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Maßgeblich sind zunächst zwingend die am Wortlaut orientierten Auslegungsmittel des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs (LAG Hamm 22.11.2017 - 3 Sa 1275/17 unter Verweisung auf BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - Rdnr. 24, BAGE 46, 308).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen aus einem Rechtsverhältnis und die Folgen aus diesem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche, bestimme Verpflichtungen oder auf den Umfang der Leistungspflicht beziehen (BAG 13.12.2016 - 9 AZR 574/15 - Rdnr. 20, BB 2017, 762).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Maßgeblich sind zunächst zwingend die am Wortlaut orientierten Auslegungsmittel des Tarifwortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs (LAG Hamm 22.11.2017 - 3 Sa 1275/17 unter Verweisung auf BAG 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - Rdnr. 24, BAGE 46, 308).
  • BAG, 21.11.1991 - 6 AZR 551/89

    Bereitschaftsdienst nichtvollbeschäftigter Angestellter

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    In der von dem Bundesarbeitsgericht in Bezug genommenen Entscheidung vom 21.11.1991 (6 AZR 551/89) sei es um die Frage gegangen, was unter der "regelmäßigen Arbeitszeit" zu verstehen sei, ob dies die tarifliche Arbeitszeit oder auch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit sei.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Das Tatbestandsmerkmal "außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit" geht auf das frühere Verständnis der Bereitschaftszeit als Ruhezeit im Sinne des § 5 ArbZG zurück (BAG 20.01.2016 a. a. O. Rdnr. 23; 18.02.2003 - 1 ABR 2/02- Rdnr. 55, BAGE 105, 32).
  • ArbG Bocholt, 12.05.2017 - 2 Ca 1501/16

    Die Anordnung von Bereitschaftsdienst i. S. v. § 7 IV TVöD-B setzt voraus, dass

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 12.05.2017 - 2 Ca 1501/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 24.10.2000 - 9 AZR 634/99

    Urlaubsentgelt; Bereitschaftsdienst; Rufbereitschaft

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Merkmal des Bereitschaftsdienstes ist es, dass der Arbeitnehmer, der auf der Grundlage von § 6 Abs. 5 TVöD-B zur Ableistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet ist, während dieser Zeit eine andere, zusätzliche Leistung erbringt, indem er dem Arbeitgeber auf Abruf zur Verfügung steht (BAG 24.10.2010 - 9 AZR 634/99 - Rdnr. 21, NZA 2001, 499).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Angestoßen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (03.10.2000 - C 303/98 (Siema); 09.09.2003 - C 151/02 (Jaeger)) ist nach der geltenden Rechtslage Bereitschaftsdienst auch währen der inaktiven Zeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts (BAG 20.01.2016 a. a. O. Rdnr. 23).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LAG Hamm, 16.11.2017 - 17 Sa 898/17
    Angestoßen durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (03.10.2000 - C 303/98 (Siema); 09.09.2003 - C 151/02 (Jaeger)) ist nach der geltenden Rechtslage Bereitschaftsdienst auch währen der inaktiven Zeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts (BAG 20.01.2016 a. a. O. Rdnr. 23).
  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. November 2017 - 17 Sa 898/17 - wird zurückgewiesen.
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