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   LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15   

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https://dejure.org/2015,38602
LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15 (https://dejure.org/2015,38602)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15 (https://dejure.org/2015,38602)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15 (https://dejure.org/2015,38602)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für vergleichsweise beendetes Kündigungsschutzverfahren mit unbedingt gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag; Wertaddition der Gegenstandswerte bei unmissverständlich als unbedingt gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 45 Abs. 1; GKG § 45 Abs. 4; ZPO § 139 Abs. 1
    Gegenstandswert für vergleichsweise beendetes Kündigungsschutzverfahren mit unbedingt gestelltem Weiterbeschäftigungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15
    Ein nach Wortlaut und Begründung unbedingter Antrag auf vorläufige Beschäftigung kann nicht (nicht ist unterstrichen) als unechter Hilfsantrag angesehen werden (entgegen BAG, Beschluss vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A)).(Rn.9) (Rn.10).

    cc) Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings mit Beschluss vom 30.08.2011 - 2 AZR 668/10 (A) - juris die Auffassung vertreten, der Antrag auf vorläufige Beschäftigung für die Dauer des Kündigungsschutzverfahrens sei auch dann als uneigentlicher Hilfsantrag zu verstehen, wenn er nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werde.

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15
    In diesem Fall liegt lediglich eine vergleichsweise Regelung der Bestandsstreitigkeit vor; dass eine Weiterbeschäftigung nicht verlangt werden kann, ist Folge und nicht Inhalt des Vergleichs (vgl. BAG, Beschluss vom 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - NZA 2014, 1359 f.; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2015 - 17 Ta (Kost) 6137/14, m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.01.2018 - 5 Ta 137/17

    Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung, Weiterbeschäftigungsantrag,

    Der ausdrücklich erklärte Wille, trotz der Möglichkeit, einen das Kostenrisiko einschränkenden uneigentlichen Hilfsantrag stellen zu können, gleichwohl einen unbedingten allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag stellen zu wollen, steht einer anderen Auslegung entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 9 f., juris; LAG Niedersachsen, Beschl. v. 09.02.2017 - 8 Ta 359/16 -, Rn. 14, juris; LAG München 08.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).

    Ob ein Arbeitnehmer im Kündigungsrechtstreit den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch durch einen Haupt- oder unechten Hilfsantrag geltend machen will, richtet sich entsprechend den Grundsätzen des zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriffs ausschließlich nach dem Wortlaut des Antrags und seiner Begründung und nicht nach seinen materiell-rechtlichen Erfolgsaussichten oder Kosteninteressen der klagenden Partei (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, Rn. 11, juris; LAG München vom 8.12.2016 - 2 Ta 247/16 -, Rn. 11, juris).

    Dass ein Rechtsanwalt mit einem derartigen Hauptantrag möglicherweise seine anwaltlichen Vertragspflichten verletzt, weil er seine Partei einem unnötigen Kostenrisiko aussetzt, ist für die Frage, ob das Beschäftigungsbegehren unbedingt oder bedingt verfolgt wurde sowie die anschließende Wertfestsetzung ohne Belang (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2015 - 17 Ta 6104/15 -, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2020 - 26 Ta 6098/20

    Kostenrechtliche Bewertung eines Weiterbeschäftigungsantrages

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Weiterbeschäftigungsantrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15).Davon ist auszugehen, wenn in der Begründung ausdrücklich auf die Unbedingtheit hingewiesen wird.(Rn.8).

    1) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2017 - 8 Ta 359/16

    Umdeutung eines unbedingten Zahlungsantrags in einen unechten Hilfsantrag

    Der ausdrücklich erklärte Wille der Partei, es für sachdienlich zu halten, einen unbedingten Antrag zu stellen, steht einer anderen Auslegung entgegen (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta [Kost] 6104/15 - juris Rn. 9 und 10) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 26 Ta 6052/21

    Streitwert - Berücksichtigung Hilfsanträge

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 26 Sa 2529/18

    Herabsetzung - Festsetzung - Gebührenstreitwert - Weiterbeschäftigungsantrag -

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist allerdings bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 4 Ta 563/17

    Prozesskostenhilfe - Mangel einer förmlichen Zustellung - Heilung

    LAG Berlin-Brandenburg 04.12.2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15 - FA 2016, 56), so wäre der Antrag im Rahmen einer etwaig gewährten Prozesskostenhilfe nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.06.2021 - 26 Sa 603/19

    Herabsetzung/Festsetzung der Gebührenstreitwerte für die erste Instanz nach einer

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist allerdings bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 26 Ta 6058/21

    Keine Berücksichtigung unechter Hilfsanträge bei Festsetzung von

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist bei einem unbedingt formulierten Antrag anzunehmen, dass dieser auch als solcher gewollt ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 4. Dezember 2015 - 17 Ta (Kost) 6104/15; 27. Juni 2018 - 26 Ta (Kost) 6092/18).
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