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   LAG Niedersachsen, 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07   

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LAG Niedersachsen, 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07 (https://dejure.org/2007,7635)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07 (https://dejure.org/2007,7635)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2007 - 17 TaBVGa 57/07 (https://dejure.org/2007,7635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geplante Abschaffung des Dienstleistungspersonals im Betrieb und einer zukünftigen Durchführung der Dienstleistungn durch Sevicedienstleister als eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung; Durchsetzung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geplante Abschaffung des Dienstleistungspersonals im Betrieb und einer zukünftigen Durchführung der Dienstleistungn durch Sevicedienstleister als eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung; Durchsetzung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum ...

  • Judicialis

    BetrVG § 111; ; BetrVG § ... 111 Abs. 1; ; BetrVG § 111 Satz 3 Ziff. 1; ; BetrVG § 111 Satz 3 Ziff. 4; ; BetrVG § 112 Abs. 1; ; BetrVG § 112 Abs. 2; ; BetrVG § 112 Abs. 3; ; BetrVG § 113 Abs. 3; ; ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates zur Sicherung der Beteiligungsrechte bei Betriebsänderung - Ordnungsgeldantrag im Erkenntnisverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf jedoch nicht die Bejahung eines Unterlassungsanspruchs einer besonderen Begründung, sondern dessen Verneinung, weil dem Gesetzgeber im Zweifel nicht unterstellt werden kann, dass er rechtswidriges Verhalten sanktionslos hinnehmen will (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 13/96 - AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972).
  • LAG Thüringen, 26.09.2000 - 1 TaBV 14/00

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07
    Der Betriebsrat hat daher nur solange einen Anspruch auf Unterlassung oder Betriebsänderung, solange die Verhandungen mit dem Arbeitgeber und ein eventuelles Einigungsstellenverfahren nicht zum Abschluss gekommen sind (vgl. ebenso Thüringer Landesarbeitsgericht vom 26.09.2000 - 1 TaBV 14/00 - LAGE § 111 BetrVG 1972 Nr. 17; LAG Thüringen vom 18.08.2003 - 1 TaBV 104/03 - LAGE § 111 BetrVG 2001 Nr. 1).
  • BAG, 23.07.1996 - 1 ABR 13/96

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei vorübergehender Verlängerung der Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf jedoch nicht die Bejahung eines Unterlassungsanspruchs einer besonderen Begründung, sondern dessen Verneinung, weil dem Gesetzgeber im Zweifel nicht unterstellt werden kann, dass er rechtswidriges Verhalten sanktionslos hinnehmen will (BAG vom 23.07.1996 - 1 ABR 13/96 - AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit und BAG vom 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 176/82

    Unternehmerpflichten im Zusammenhang mit Interssensausgleich

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07
    Das in § 112 Abs. 2 BetrVG vorgesehene Verfahren, zu einem Interessenausgleich zu gelangen, muss voll ausgeschöpft werden (BAG vom 18.12.1984 - 1 AZR 176/82 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 TaBV 2577/09

    Rechtsanwaltskosten; Betriebsrat; einstweilige Verfügung

    Von verschiedenen Landesarbeitsgerichten wird - im Gegensatz zu anderen Landesarbeitsgerichten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2004 - 9 TaBV 29/04, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 11 TaBV 58/06, LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2004 = NZA - RR 2005, 199, LAG Köln vom 27. Mai 2009, 2 TaBVGa 7/09) - die Auffassung vertreten, dass der Betriebsrat zur Durchsetzung des Verhandlungsanspruchs die Möglichkeit haben müsse, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die einstweilige Unterlassung betriebsändernder Maßnahmen zu verlangen (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 6 TaBVGa 6/08; LAG Hamm, Beschluss vom 21. August 2008 - 13 TaBVGa 16/08; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 15 TaBVGa 1145/08; LAG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 10 TaBVGa 17/07; LAG Hessen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 4 TaBVGa 137/07; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Mai 2007 - 17 TaBVGa 57/07; LAG Thüringen, Beschluss vom 18. August 2003 - 1 Ta 104/03; LAG Berlin, Beschluss vom 7. September 1995 - 10 TaBV 5/95).
  • LAG Hessen, 19.01.2010 - 4 TaBVGa 3/10

    Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung - einstweilige

    Mit ihm soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber diesen durch die Schaffung vollendeter Tatsachen zunichte machen kann (LAG Frankfurt am Main 06. April 1993 a. a. O., zu II 2; Hess. LAG 27. Juni 2007 a. a. O., zu III 3 b; ähnlich etwa LAG Berlin 07. September 1995 - 10 TaBV 5/95 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 13, zu II 2.2; LAG Hamburg 27. Juni 1997 - 5 TaBV 5/97 - LAGE BetrVG 1972 § 111 Nr. 15, zu 1; LAG Thüringen 18. August 2003 - 1 Ta 104/03 - LAGE BetrVG 2001 § 111 Nr. 1, zu II 1 b; LAG Hamm 26. Februar 2007 - 10 TaBVGa 3/07 - NZA-RR 2007/469, zu B II 1 a; LAG Niedersachsen 04. Mai 2007 - 17 TaBVGa 57/07 - LAGE BetrVG 2001 § 111 Nr. 7, zu II 1; LAG München 22. Dezember 2008 - 6 TaBVGa 6/08 - AuR 2009/142, zu II 2 a aa; zum allgemeinen Meinungsstand über das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs im Rahmen der §§ 111, 112 BetrVG vgl. GK-BetrVG-Oetker 9. Aufl. § 111 Rn 243 - 251) .
  • LAG Nürnberg, 09.03.2009 - 6 TaBVGa 2/09

    Unterlassungsanspruch - Betriebsänderungen

    Die Beschwerdekammer bleibt dabei, dass auch ein Verfügungsanspruch auf Unterlassung von Kündigungen selbst dann nicht besteht, wenn die Informations- und Verhandlungsrechte des Betriebsrats nach §§ 111, 112 BetrVG vom Arbeitgeber verletzt werden (wie hier z.B. LAG Köln vom 27.05.2009, 2 TaBVGa 7/09; LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006, 11 TaBV 53/05; LAG Köln vom 30.03.2006, 2 Ta 145/06; LAG Düsseldorf vom 14.12.2005, 12 TaBV 60/05; LAG München vom 08.06.2005, 5 TaBV 46/05; LAG Sachsen-Anhalt vom 30.11.2004, 11 TaBV 18/04; LAG Rheinland-Pfalz vom 24.11.2004, 9 TaBV 29/04; a.A. etwa LAG München vom 22.12.2008, 6 TaBVGa 6/08; LAG Hamm vom 21.08.2008, 13 TaBVGa 16/08; LAG Hamm vom 30.07.2007, 10 TaBVGa 17/07; LAG Hessen vom 27.06.2007, 4 TaBVGa 137/07, allerdings nur zeitlich befristet; LAG Niedersachsen vom 04.05.2007, 17 TaBVGa 57/07).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderung

    Wie das Landesarbeitsgericht Berlin (vom 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95 - NZA 1996, 1284) und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (vom 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07 - LAGE § 111 BetrVG 2001 Nr. 7) geht auch die hiesige Kammer davon aus, dass ein solcher Unterlassungsanspruch grundsätzlich gegeben ist.
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