Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.06.2007

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   OLG Frankfurt, 05.09.2007 - 17 U 11/07 (1)   

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https://dejure.org/2007,1702
OLG Frankfurt, 05.09.2007 - 17 U 11/07 (1) (https://dejure.org/2007,1702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.09.2007 - 17 U 11/07 (1) (https://dejure.org/2007,1702)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. September 2007 - 17 U 11/07 (1) (https://dejure.org/2007,1702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht: Pflichtverletzungen wegen der Beschaffenheit eines Bootes und kostenfreier Alkoholabgabe anlässlich einer Abendveranstaltung auf dem Boot

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Arbeitgeber grundsätzlich nicht für alkoholbedingten Unfall eines Mitarbeiters während Betriebsfeier verantwortlich

  • Judicialis

    BGB § 823

  • RA Kotz

    Betriebsfeier: alkoholbedingter tödlicher Unfall - Arbeitgeberhaftung

  • RA Kotz

    Unfall tödlicher bei Betriebsfeier - Haftung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verantwortung des Arbeitgebers für den unfallbedingten Tod eines Mitarbeiters aufgrund eines Sturzes von einem Boot, das zur Durchführung eines Betriebsfestes angemietet worden war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Alkohol auf der Betriebsfeier

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Haftung des Arbeitgebers für tödliche Unfälle während einer Betriebsfeier

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Alkohol auf der Betriebsfeier

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsfeier mit alkoholbedingtem Todesfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten durch die Abgabe kostenloser alkoholischer Getränke; Fortlaufende Überwachung der Teilnehmer einer Abendveranstaltung; Verwechselung von Zeugenaussagen; Fehler bei einem Rettungsversuch

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haften grundsätzlich nicht für alkoholbedingte tödliche Unfälle während einer Betriebsfeier

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet nicht für alkoholbedingten Unfalltod eines Mitarbeiters während eines Betriebsfests

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haftet nicht für Bootsunfall: Mitarbeiter mit 2,99 Promille ertrinkt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber haftet nicht für alkoholbedingten tödlichen Unfall eines Mitarbeiters während einer Betriebsfeier - Schadenersatzklage der Ehefrau als unbegründet abgewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01

    Verkehrssicherungspflicht eines Golfplatzbetreibers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.09.2007 - 17 U 11/07
    Die Teilnehmer sind lediglich vor Gefahren zu schützen, die sie selbst bei Anwendung der von ihnen in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden können (vgl. OLG Hamm, Versicherungsrecht 03, Seite 605).
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   OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 17 U 11/07   

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https://dejure.org/2007,17770
OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 17 U 11/07 (https://dejure.org/2007,17770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2007 - 17 U 11/07 (https://dejure.org/2007,17770)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 17 U 11/07 (https://dejure.org/2007,17770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht: Pflichtverletzungen auf Grund der Beschaffenheit eines Bootes und der Ausgabe kostenfreier alkoholischer Getränke anlässlich einer Veranstaltung auf dem Boot

  • Judicialis

    ZPO § 320; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 320; ZPO § 522 Abs. 2; ZPO § 531 Abs. 2
    Schadensersatzpflicht eines Reiseveranstalters für einen verunglückten, stark alkoholisierten Mann

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.12.2001 - 13 U 171/01

    Verkehrssicherungspflicht eines Golfplatzbetreibers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2007 - 17 U 11/07
    Die Teilnehmer sind lediglich vor Gefahren zu schützen, die sie selbst bei Anwendung der von ihnen in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und vermeiden können (vgl. OLG Hamm, Versicherungsrecht 03, Seite 605).
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