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   OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10   

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https://dejure.org/2010,25806
OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10 (https://dejure.org/2010,25806)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.2010 - 17 U 11/10 (https://dejure.org/2010,25806)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 17 U 11/10 (https://dejure.org/2010,25806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 Abs 2 Nr 2 WpHG, § 280 Abs 1 BGB
    Schadensersatzpflicht der Bank wegen der Verletzung von Beratungspflichten aus Beratungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10
    Unter Berufung auf das Urteil des Senats 17 U 207/09 vom 17.02.2010 (u. a. abgedruckt in WM 2010, Seite 613 ff.) zu einem "Twin-Win-Zertifikat" der gleichen Emittentin führt die Klägerin aus, es handele sich um ein sehr komplexes Produkt, bei dem die eingegangenen Risiken wenig transparent seien und dass deswegen kaum in objektgerechter Weise telefonisch ohne schriftliches Informationsmaterial erläutert werden konnte.

    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzung das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden ist, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung sind, weil ein Anleger ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Entscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149; Ort Nr. 10 ff. und OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714 sowie BB 2010, 853-856).

    So ist es auch in der Urteilsanmerkung von Bausch in Betriebsberater 2010, Seite 856 zur Entscheidung des Senats vom 17.02.2010, Geschäftszeichen 17 U 207/09 festgehalten worden, das jährliche Kündigungsrecht der Emittentin diene ersichtlich dem Zweck, den von der Emittentin geschuldeten Rückzahlungsbetrag zu reduzieren. Die Emittentin werde ihr Kündigungsrecht nämlich dann ausüben, wenn sie mit Blick auf die Entwicklung des Basiswerts von einem ihr günstigen Rückzahlungszeitpunkt ausgehe. Damit beeinflusse das Kündigungsrecht nicht nur die Laufzeit der Ersatzzertifikate, sondern auch maßgeblich die Wertentwicklung des Zertifikats. Selbst wenn also ein derartiges Ersatzzertifikat hinreichend fungibel gewesen wäre - was durchaus nicht sichergestellt sei - hätte der Kunde aufgrund des Kündigungsrechts selbst bei positiver Entwicklung des Basiswerts ganz erhebliche Kurseinbußen hinnehmen müssen, da das Kündigungsrecht die Chance auf eine gewinnbringende Rückzahlung im Jahr 2057 faktisch ausschloss (vorliegend: 2058).

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner sogenannten "kick-back IV"-Entscheidung vom 12.05.2009 (XI ZR 586/07 abgedruckt u.a. in BB 2009, 1718 mit Kommentierung Edelmann = ZIP 2009, Seite 1264, 1266) ohne jede Einschränkung festgehalten, dass die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters gilt.

    Bei der fehlerhaften Anlageberatung ist nämlich bereits der Erwerb der Kapitalanlage aufgrund einer fehlerhaften Information ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist und es auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, nicht ankommt (vgl. BGH ZIP 2009, Seite 1264, 1266).

  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97

    Anforderungen an die Anlageberatung einer Bank über beabsichtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10
    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzung das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden ist, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung sind, weil ein Anleger ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Entscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149; Ort Nr. 10 ff. und OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714 sowie BB 2010, 853-856).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10
    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzung das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden ist, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung sind, weil ein Anleger ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Entscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149; Ort Nr. 10 ff. und OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714 sowie BB 2010, 853-856).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10
    In diesem Rahmen kommt § 31 Abs. 2 Nr. 2 WpHG, in der zum Zeitpunkt der Anlage entscheidenden geltenden Fassung, wonach ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet ist, seinen Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Interessen der Kunden und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist, keine eigenständige, über die zivilrechtliche Aufklärungs- und Beratungspflicht hinausgehende schadensersatzrechtliche Bedeutung zu (vgl. BGHZ 170, S. 226, 235 = ZIP 2007, 518, 521 und Nobbe in Schimansky/Horn, Bankrecht 2007, S. 235, 250 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 98/09

    Bankenhaftung: Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Beitritt zu einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10
    In diesem Zusammenhang verweist die Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 19.08.2009, abgedruckt in BB 09, 2334 .
  • BGH, 12.04.2011 - XI ZR 294/10

    Verhandlungstermine zu "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben

    OLG Frankfurt/Main - Az. 17 U 11/10 vom 14.07.2010; LG Frankfurt/Main - Az. 2-26 O 135/09 vom 08.12.2009; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und Pamp.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 3 U 39/12

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung

    Die von ihr zur Begründung herangezogenen Urteile des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.02.2010 (17 U 207/09), vom 14.07.2010 (17 U 11/10) und vom 12.01.2011 (17 U 130/10) betrafen sog. Twin-Win-Zertifikate (Schmetterlingszertifikate) , die sich dadurch auszeichnen, dass das - bei Berühren oder Unterschreiten der Barriere (Sicherheitsschwelle) begründete - Recht des Umtauschs in Endloszertifikate, die auf den Basiswert bezogen waren, seinerseits durch ein Sonderkündigungsrecht des Emittenten relativiert war, das dem Anleger ein sog. Aussitzen der Verlustmarge verwehrte.
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