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   OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21   

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OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21 (https://dejure.org/2022,28166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.10.2022 - 17 U 125/21 (https://dejure.org/2022,28166)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Oktober 2022 - 17 U 125/21 (https://dejure.org/2022,28166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Schenkungswiderruf und Rückforderung Zuwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Schenkungswiderruf und Rückforderung unbenannter Zuwendungen

  • rechtsportal.de

    Abweisung der Klage auf Erstattung von (Luxus-)Aufwendungen nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch - Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - und kein Ausgleichsanspruch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausgleichansprüche nach Trennung abgelehnt: Die Ex darf ihre Diamantohrringe und 200.000 Euro behalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Ausgleichsansprüche für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil innerhalb ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eines im gehobenen Lebensstil lebenden Paares

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Diamantohrringe und 200.000 Euro müssen nach Trennung nicht zurückgegeben werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Rückgabe teurer Geschenke nach einer Trennung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Luxusgeschenken berechtigt?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückgabe von Luxusgeschenken nach einer Trennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Ausgleichsanspruch für Luxusausgaben nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Ausgleich für Luxusgeschenk nach Trennung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch für Luxusausgaben bei gehobenem Lebensstil nach Beendigung einer unehelichen Lebensgemeinschaft - Grober Undank für Schenkungswiderruf erforderlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 135/11

    Zur Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Schenkung im Rahmen einer Partnerschaft vor, wenn die Zuwendung nach deren Willen unentgeltlich im Sinne echter Freigiebigkeit erfolgt und nicht an die Erwartung des Fortbestehens der Beziehung geknüpft, sondern zur freien Verfügung des Empfängers geleistet wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193-211, Rn. 15 f.).

    Bei unbenannten Zuwendungen lässt ein Partner dem anderen einen Vermögenswert um der Beziehung willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der Lebensgemeinschaft zukommen, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde, und bei denen die Zuwendung nicht zu einer frei disponiblen Bereicherung führt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193-211, Rn. 15 f.).

    Das Merkmal der Unbilligkeit impliziert zugleich, dass ein Ausgleich nur wegen solcher Leistungen in Betracht kommt, denen nach den jeweiligen Verhältnissen unter Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls eine erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193-211, Rn. 33, 40, 44).

  • BGH, 09.07.2008 - XII ZR 179/05

    Gegenseitige Ansprüche der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Schenkung im Rahmen einer Partnerschaft vor, wenn die Zuwendung nach deren Willen unentgeltlich im Sinne echter Freigiebigkeit erfolgt und nicht an die Erwartung des Fortbestehens der Beziehung geknüpft, sondern zur freien Verfügung des Empfängers geleistet wird (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193-211, Rn. 15 f.).

    Bei unbenannten Zuwendungen lässt ein Partner dem anderen einen Vermögenswert um der Beziehung willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der Lebensgemeinschaft zukommen, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die Lebensgemeinschaft Bestand haben und er innerhalb dieser Gemeinschaft am Vermögenswert und dessen Früchten weiter teilhaben werde, und bei denen die Zuwendung nicht zu einer frei disponiblen Bereicherung führt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11 -, Rn. 9, juris; Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193-211, Rn. 15 f.).

    Das Merkmal der Unbilligkeit impliziert zugleich, dass ein Ausgleich nur wegen solcher Leistungen in Betracht kommt, denen nach den jeweiligen Verhältnissen unter Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls eine erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11 -, Rn. 17, juris; Urteil vom 9. Juli 2008 - XII ZR 179/05 -, BGHZ 177, 193-211, Rn. 33, 40, 44).

  • OLG Frankfurt, 19.12.2016 - 6 U 185/16

    Erledigung der negativen Feststellungsklage durch Anspruchsverzicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Die von ihm in Bezug genommene Rechtsprechung zur Kostentragung bei Verstoß gegen die Kostengeringhaltungspflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 -, Rn. 6, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 U 185/16 -, Rn. 5, juris; Althammer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 48) ist nicht einschlägig, nachdem auch nicht erkennbar ist, dass durch das Prozessverhalten der Klägerin besondere Kosten entstanden sind.
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 3/09

    Gegenstandswert der Terminsgebühr des Klägervertreters: Tilgung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Die von ihm in Bezug genommene Rechtsprechung zur Kostentragung bei Verstoß gegen die Kostengeringhaltungspflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 3/09 -, Rn. 6, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - 6 U 185/16 -, Rn. 5, juris; Althammer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 91a Rn. 48) ist nicht einschlägig, nachdem auch nicht erkennbar ist, dass durch das Prozessverhalten der Klägerin besondere Kosten entstanden sind.
  • BGH, 03.09.2020 - I ZR 186/19

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs in nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Nach dem von dem Senat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugrunde zu legenden Maßstab (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2020 - I ZR 186/19 -, Rn. 16, juris) stellen sich die Feststellungen des Landgerichts dazu, dass der Beklagte nicht bewiesen habe, dass er der Klägerin am 26.02.2019 20.000,00 EUR in bar zu Verwahrung übergeben habe, frei von Rechtsfehlern dar.
  • BGH, 28.09.1990 - V ZR 109/89

    Ausgleich von schenkweisen Zuwendungen unter Partnern einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Entscheidend ist dabei jedoch, ob unter Berücksichtigung aller Umstände eine derartige bloßstellende Mitteilung angesichts der damit für den Schenker verbundenen Belastungen die schuldige Dankbarkeit vermissen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1990 - V ZR 109/89 -, BGHZ 112, 259-264, Rn. 25).
  • BGH, 22.10.2019 - X ZR 48/17

    Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Dabei kann nach den Umständen des Falls auch eine Auseinandersetzung mit den emotionalen Aspekten des dem Widerruf zugrundeliegenden Geschehens angezeigt sein, etwa wenn der Beschenkte nicht geplant, sondern im Affekt handelt oder der Schenker durch sein eigenes, provozierendes und uneinsichtiges Verhalten gegenüber dem Beklagten zur Eskalation einer Auseinandersetzung mit beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - X ZR 48/17 -, Rn. 30-34, juris m.w.N.; Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 80/11 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 02.05.2016 - 4 StR 133/16

    Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    § 174c StGB schützt die sexuelle Selbstbestimmung von Personen, die wegen einer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung oder einer Suchtkrankheit auf die sie beratenden, behandelnden oder betreuenden Personen angewiesen und bezüglich sexueller Handlungen nur in beschränktem Maße zur Entwicklung oder Betätigung eines Abwehrwillens imstande sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 4 StR 133/16 -, Rn. 12, juris unter Hinweis auf BT-Drs. 13/8267 S. 7).
  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16

    Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Je intensiver die Kontakte zwischen Täter und Opfer im Rahmen dieses Verhältnisses sind, desto geringere Anforderungen sind an das Vorliegen eines Missbrauchs zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16 -, BGHSt 61, 208-218, Rn. 23 f.).
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 80/11

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks: Widerruf einer Wohnrechtseinräumung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.10.2022 - 17 U 125/21
    Dabei kann nach den Umständen des Falls auch eine Auseinandersetzung mit den emotionalen Aspekten des dem Widerruf zugrundeliegenden Geschehens angezeigt sein, etwa wenn der Beschenkte nicht geplant, sondern im Affekt handelt oder der Schenker durch sein eigenes, provozierendes und uneinsichtiges Verhalten gegenüber dem Beklagten zur Eskalation einer Auseinandersetzung mit beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 - X ZR 48/17 -, Rn. 30-34, juris m.w.N.; Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 80/11 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Karlsruhe, 03.10.1985 - 4 U 51/84

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Darlehensverpflichtung; Unentgeltliche

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