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   OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10   

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https://dejure.org/2011,18113
OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10 (https://dejure.org/2011,18113)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2011 - 17 U 128/10 (https://dejure.org/2011,18113)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2011 - 17 U 128/10 (https://dejure.org/2011,18113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37a WpHG, § 280 Abs 1 BGB
    Anlageberatung: Zur Verjährung nach § 37 a WpHG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlageberatung besteht nicht bei Verjährung der Schadensersatzansprüche nach § 37a WpHG; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 37a; BGB § 280 Abs. 1
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Verjährung und Beweislast bei Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10
    Während eine Parteivernehmung insoweit nur bei der Konstellation in Betracht kommt, in der die Gerichte eine Beweisaufnahme mit dem "gegnerischen" Zeugen bereits durchgeführt und diese für die Partei, die keinen Zeugen hatte (hier: Klägerin), ein ungünstiges Ergebnis erbracht hatte (so in der "Ursprungsentscheidung" des EGMR, NJW 1995, 1413-1415, zit. nach juris Leitsatz 2: BGH, NJW 2003, 3636, zit. nach juris Rdnr. 4) dient die Parteivernehmung nicht generell dazu, einer in Beweisnot befindlichen Partei ein ansonsten nicht vorhandenes Beweismittel zu verschaffen.
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10
    Dieses liegt vor, wenn auf der einen Seite eine Partei und auf der anderen Seite ein Vertreter der Partei tätig wird (vgl. BGH, NJW 2002, 2247, 2249).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2010 - 17 U 118/09

    Schadensersatzhaftung einer Bank bei Vertrieb von Medienfonds wegen fehlender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10
    In gleicher Weise steht der zutreffenden Annahme eines Beratervertrages auch nicht entgegen, dass die Beklagte für ihre Kunden unentgeltlich tätig geworden ist (OLG Karlsruhe, Urt. v. 7.5.2010, 17 U 118/09, zit. nach juris, Rn. 27).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10
    Dieses Beratungsverhältnis zeichnet sich durch das in besonderer Weise dem Berater entgegen gebrachte Vertrauen in eine anlage- und anlegergerechte Beratung aus (BGH NJW-RR 2007, 621 f., zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10
    In Einklang mit der grundlegenden Entscheidung des BGH dazu (XI ZR 170/04 - 8.3.2005 - NJW 2005, 1579) ist grundsätzlich von einem Beginn der Verjährungsfrist bereits dann auszugehen, wenn der Erwerb der Wertpapiere vorliegt.
  • BGH, 25.09.2003 - III ZR 384/02

    Zulässigkeit der Parteivernehmung bei Vier-Augen-Gespräch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2011 - 17 U 128/10
    Während eine Parteivernehmung insoweit nur bei der Konstellation in Betracht kommt, in der die Gerichte eine Beweisaufnahme mit dem "gegnerischen" Zeugen bereits durchgeführt und diese für die Partei, die keinen Zeugen hatte (hier: Klägerin), ein ungünstiges Ergebnis erbracht hatte (so in der "Ursprungsentscheidung" des EGMR, NJW 1995, 1413-1415, zit. nach juris Leitsatz 2: BGH, NJW 2003, 3636, zit. nach juris Rdnr. 4) dient die Parteivernehmung nicht generell dazu, einer in Beweisnot befindlichen Partei ein ansonsten nicht vorhandenes Beweismittel zu verschaffen.
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 19 U 235/11

    Notwendigkeit der Parteianhörung bei Vier-Augen-Gespräch

    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Parteivernehmung bzw. Anhörung zum Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs nur dann in Betracht komme, wenn das Gericht eine Beweisaufnahme mit dem "gegnerischen" Zeugen bereits durchgeführt und diese für die andere Partei ein ungünstiges Ergebnis gebracht habe (KG Berlin, Beschl. v. 09.02.2009, 10 U 145/08; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.04.2011, 17 U 128/10).
  • OLG München, 13.09.2018 - 8 U 1117/15

    Grob fahrlässige Unkenntnis bei "blindem" Unterzeichnen einer Urkunde

    Denn damit ist ein Gespräch gemeint, dass die zu vernehmende Partei mit einem bereits als Zeugen vernommenen Mitarbeiter der Gegenseite geführt hat (EGMR, NJW 1995, 1413; BGH NJW 1999, 363; KG vom 09.02.2009, Gz. 10 U 145/08; OLG Frankfurt vom 20.04.2011, Gz. 17 U 128/10).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2011 - 19 U 1/11

    Anlageberatung: Vernehmung der zeugenlosen Partei nach § 448 ZPO bei

    Zwar wird in der Rspr. die Auffassung vertreten, dass eine Parteivernehmung bzw. Anhörung zum Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs nur dann in Betracht komme, wenn das Gericht eine Beweisaufnahme mit dem "gegnerischen" Zeugen bereits durchgeführt und diese für die andere Partei ein ungünstiges Ergebnis gebracht habe (KG Berlin, Beschl. V. 09.02.2009, 10 U 145/08; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.04.2011, 17 U 128/10).
  • OLG München, 14.03.2016 - 19 U 1095/15

    Anlageberatung bei Zins- und Währungsswap-Geschäften

    Die angebotene Parteieinvernahme der beiden Kläger gemäß § 448 ZPO wäre hier bereits deshalb veranlasst gewesen, weil es ausschließlich um die Aufklärung zweier Gespräche geht, die die zu vernehmende Partei mit einem bereits als Zeugen vernommenen Mitarbeiter der Gegenseite geführt hat (EGMR, Urteil vom 27.10.1993 -37/1992/382/460, NJW 1995, 1413; BGH, Urteil vom 16.07.1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363; KG vom 09.02.2009, Gz. 10 U 145/08; OLG Frankfurt vom 20.04.2011, Gz. 17 U 128/10).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 19 U 141/11

    Waffengleichheit im Zivilprozess: Notwendigkeit der Parteianhörung über Inhalt

    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass eine Parteivernehmung bzw. Anhörung zum Inhalt eines Vier-Augen-Gesprächs nur dann in Betracht komme, wenn das Gericht eine Beweisaufnahme mit dem "gegnerischen" Zeugen bereits durchgeführt und diese für die andere Partei ein ungünstiges Ergebnis gebracht habe (KG Berlin, Beschl. V. 09.02.2009, 10 U 145/08; OLG Frankfurt, Urt. v. 20.04.2011, 17 U 128/10).
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