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   OLG Frankfurt, 24.03.1982 - 17 U 145/81   

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https://dejure.org/1982,3382
OLG Frankfurt, 24.03.1982 - 17 U 145/81 (https://dejure.org/1982,3382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.03.1982 - 17 U 145/81 (https://dejure.org/1982,3382)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. März 1982 - 17 U 145/81 (https://dejure.org/1982,3382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweis des ersten Anscheins; Rückwärts Einfahren auf Fahrbahn; Alleinverschulden des Kraftfahrers; Abtretung der Schadensersatzansprüche; Prozessuale Stellung eines Zeugen; Sittenwidrigkeit; Würdigung der Zeugenaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1079
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 15.10.1976 - 3 U 226/75

    Die Abtretung der Ersatzansprüche durch den wirtschaftlich bei einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.03.1982 - 17 U 145/81
    Allerdings ist dieses Verhalten des Zeugen ebenso wie sein eigenes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits bei der Würdigung seiner Aussage zu berücksichtigen (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 1978, 259).
  • OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 6/20

    1. Auf das Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf eine Fahrbahn ist nicht § 9 Abs.

    Kommt es zu einem Unfall mit dem bevorrechtigten fließenden Verkehr, spricht der Anscheinsbeweis für das Alleinverschulden des rückwärts Ausparkenden (OLG Frankfurt a. M. VersR 1982, 1079).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Danach muss sich der fließende Verkehr auf eine solche Störung nicht einstellen (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Frankfurt, VersR 1982, 1079).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Danach muss sich der fließende Verkehr auf eine solche Störung nicht einstellen (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Frankfurt, VersR 1982, 1079).
  • OLG Köln, 02.06.1997 - 19 U 213/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem nach dem Zurücksetzen aus einem

    Zur Kennzeichnung der Rechtslage in derartigen Fällen zitiert der Senat eine Entscheidung des OLG Frankfurt (VersR 1982, 1079), der er sich in vollem Umfang anschließt:.
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