Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.06.2018 - 17 U 147/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
BGB § 305, BGB § 307 ff, BGB § 312a Abs. 4 Nr. 2, UklaG § 1
AGB-Recht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inhaltskontrolle einer Preisregelung für Bareinzahlungen für Münzgeld
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Wirksamkeit einer Gebührenregelung für Bareinzahlungen in Höhe von 7,50 Euro in AGB
- hink-fischer.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 ff; BGB § 312a Abs. 4 Nr. 2 ; UklaG § 1
Inhaltskontrolle einer Preisregelung für Bareinzahlungen für Münzgeld - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unwirksamkeit einer Münzgeldklausel in Banken-AGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Münzgeld-Einzahlung darf nicht extra kosten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Münzgeldklausel in AGB einer Bank wonach für Bareinzahlung von Münzgeld 7,50 Euro anfallen gegenüber Verbrauchern unzulässig
- raheinemann.de (Kurzinformation)
"Münzgeldklausel" in den AGB einer Bank unwirksam
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Münzgeldklausel einer Bank
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Münzgeldklausel in AGB einer Bank unwirksam
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
"Münzgeldklausel" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
"Münzgeldklausel" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Teure Münzen - Bank knöpft Verbrauchern für die Bareinzahlung von Münzen eine Gebühr von 7,50 Euro ab!
- versr.de (Kurzinformation)
Münzgeldklausel in AGB einer Bank unwirksam
- zbb-online.com (Leitsatz)
Unwirksamkeit einer Münzgeldklausel in Banken-AGB
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
"Münzgeldklausel" in AGB einer Bank unwirksam
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Münzgeldklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Keine Bearbeitungsgebühr für die Einzahlung von Münzgeld
- haerlein.de (Kurzinformation)
Banken dürfen für Münzgeldbareinzahlungen kein Entgelt von 7,50 Euro verlangen
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Keine 7,50 EUR für Bareinzahlung von Münzen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Münzgeldklausel" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam - Bank darf für Einzahlung von Münzgeld keine Gebühr von 7,50 Euro verlangen
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 27.10.2017 - 10 O 222/17
- OLG Karlsruhe, 26.06.2018 - 17 U 147/17
Papierfundstellen
- ZIP 2018, 1773
- MDR 2018, 1135
- WM 2018, 1690
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.06.2019 - XI ZR 768/17
Entgelte für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter
Angesichts dieser geänderten Rechtslage kann an der früheren Senatsrechtsprechung nicht mehr festgehalten werden (so auch OLG Bamberg, WM 2013, 1705, 1706;… MünchKommBGB/Casper, 7. Aufl., § 675f Rn. 52;… Staudinger/Omlor, BGB, Neubearbeitung 2012, § 675f Rn. 41;… Erman/Graf von Westphalen, BGB, 15. Aufl., § 675f Rn. 44;… Schwintowski in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 675f Rn. 15;… Bunte, AGB-Banken, 4. Aufl., Rn. 248 unter "Barein- und -auszahlungen";… Mehringer in Frey/Meier/Titsch/Walz/Mehringer, Neues Zahlungsverkehrsrecht, 2010, S. 3, 26 f.; Fornasier, EWiR 2018, 193 f.; Guggenberger, BKR 2017, 1, 2; Henning, DB 2015, 2619, 2620; Hofauer, BKR 2015, 397, 402 f.; Kropf, WuB 2018, 289 ff.; Nobbe, WuB 2015, 650, 652 f.; Omlor, EWiR 2018, 611 f.; Rodi, WuB 2018, 626; aA Fervers, BKR 2019, 165, 167 ff.;… Zschieschack in BeckOGK BGB, Stand: 1. März 2019, § 307 Entgeltklausel Rn. 12, 14).Maßgebliche "vertragliche Verpflichtung" ist im vorliegenden Zusammenhang jene aus § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB zur Zahlung des geschuldeten (Überziehungs-)Zinses und zur Zurückzahlung der auf Grundlage der (geduldeten) Überziehung gewährten Darlehensvaluta (ebenso OLG Karlsruhe, WM 2018, 1690 Rn. 26, 31).
Die Norm trifft zur zulässigen Entgelthöhe keine Aussage und lässt auch nicht im Sinne eines "beredten Schweigens" den Schluss zu, der nationale Gesetzgeber habe die Höhe des Entgelts für die Erbringung von Zahlungsdiensten bis zur Grenze des § 138 BGB kontrollfrei stellen wollen (Omlor, EWiR 2018, 611, 612;… aA Erman/Graf von Westphalen, BGB, 15. Aufl., § 675f Rn. 44; Rodi, WuB 2018, 624, 627; Müller, Der Einfluss des Unionsrechts auf die AGB-Kontrolle von Bankentgelten im Zahlungsverkehr, S. 227 ff., allerdings unter Verwischung des Unterschieds zwischen einer Entgeltkontrolle dem Grunde und der Höhe nach).
(aa) Entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Fornasier, EWiR 2013, 641, 642; ders., WM 2013, 205, 207 f.; Rodi, WuB 2018, 624, 627) steht das mit Art. 107 ZDRL 2015 (ehemals Art. 86 ZDRL 2007) verfolgte Ziel der Vollharmonisierung einer über § 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB durchgeführten Kontrolle der Entgelthöhe nicht entgegen (ebenso Fervers, BKR 2019, 165, 170 ff.; Omlor, EWiR 2018, 611, 612).
§ 312a Abs. 4 Nr. 2 BGB ist deswegen auch dann anwendbar, wenn die Nutzung des Zahlungsmittels - wie dies gerade im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen der Fall sein kann - mit einem vom Unternehmer selbst erbrachten Zahlungsdienst verbunden ist (Omlor, EWiR 2018, 611, 612) oder dem Unternehmer sonstige, nicht auf einen Zahlungsdienst bezogene Kosten entstehen (…ebenso Jauernig/Stadler, BGB, 17. Aufl., § 312a Rn. 17;… Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 312a Rn. 46).
Umlagefähig sind solche Kosten allerdings nur dann, wenn und soweit sich deren Anfall und Höhe noch unmittelbar auf einen auf das in Rede stehende Zahlungsmittel bezogenen konkreten Nutzungsakt zurückführen lässt, es sich also um transaktionsbezogene Kosten handelt (…BeckOK BGB/Martens, 50. Edition Stand: 1. Mai 2019, § 312a Rn. 33;… Schirmbacher in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 3. Aufl., § 312a Rn. 46 ff.; Omlor, NJW 2014, 1703, 1705; ders., ZIP 2017, 1836, 1840; Wendehorst, NJW 2014, 577, 579; vgl. auch Nobbe, WuB 2018, 162, 163), wobei gewisse unvermeidbare Unschärfen bei der Ermittlung und Berechnung solcher Kosten hinzunehmen sind (vgl. OLG Karlsruhe, WM 2018, 1690 Rn. 41;… BeckOK BGB/Martens, aaO;… so auch Senatsurteil vom 17. Dezember 2013 - XI ZR 66/13, BGHZ 199, 281 Rn. 21 zu § 675d Abs. 4 Satz 2 BGB).
- OLG Karlsruhe, 26.06.2020 - 15 U 9/20
Verweis aus einem Hallen- und Freibad aufgrund der AGB
Nicht ausreichend ist insoweit regelmäßig allein die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die bloße Absichtserklärung des Verwenders, diese nicht weiter verwenden zu wollen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2018 - 17 U 147/17, juris Rn. 51; BGH…, Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15, juris Rn. 69 mwN). - LG Itzehoe, 23.08.2018 - 7 O 331/17
Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung über …
Die Entgeltbestimmungen in dem Preis- und Leistungsverzeichnis sind gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 , § 675f Abs. 4 S. 2 BGB im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam, wenn in die Entgeltberechnung Einzelkosten des Zahlungsdienstleisters eingeflossen sind, die nicht unmittelbar der Unterrichtung des Zahlungsdienstnutzers zugeordnet werden können sowie mit dieser nicht in einem ursächlichen Zusammenhang stehen und wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist; Kosten, die für die Entscheidung über die Ausführung eines Zahlungsauftrages angefallen sind, haben daher außer Betracht zu bleiben (OLG Karlsruhe 17 U 147/17) Für Informationen über Lastschriften stehen der Klägerin daher keine eigenen Gebühren zu, sie kann lediglich ihr entstandene Auslagen geltend machen.