Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2292
OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01 (https://dejure.org/2002,2292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.02.2002 - 17 U 15/01 (https://dejure.org/2002,2292)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 17 U 15/01 (https://dejure.org/2002,2292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Nr 3 S 3 PflVG
    Schadensersatz: Ende der Verjährungshemmung der in einem Abfindungsvergleich vorbehaltenen künftigen Ansprüche bei Möglichkeit eines Zukunftschadens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zukunftsschäden; Abfindungsvergleich; Haftpflichtversicherung ; Angemeldete Zukunftsschäden; Verjährungshemmung; Konstitutive Befreiung von der Verjährungseinrede

  • Judicialis

    PflVersG § Nr. 3 S. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG § 3 Nr. 3 S. 3
    Kein Ende der Verjährungshemmung durch Abfindungserklärung mit Ausklammerung zukünftiger Schäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflVersG § Nr. 3 S. 3
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall gegen die Haftplichtversicherung - Verzicht auf die Einrede der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 755
  • MDR 2002, 577
  • VersR 2002, 1142
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 09.11.1994 - 32 U 114/94

    Schadensersatzanspruch; Verjährung; Abfindungsvergleich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Als Verzicht auf die Verjährungseinrede (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1999, 587 f.; OLG Hamm, VersR 1996, 78 f.), kann die Zustimmung der Beklagten zu dem Vorbehalt in der Abfindungserklärung ebenfalls nicht ausgelegt werden.

    Unter diesen Umständen stellt der im Jahre 1982 geschlossene Abfindungsvergleich lediglich eine Teilregulierung auf Basis des damals feststellbaren Gesundheitszustands der Klägerin dar, mit der die Verjährungshemmung gem. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG wegen des darüber hinaus angemeldeten, aus der Abgeltungswirkung der Vereinbarung ausgeklammerten Zukunftsschadens nicht beendet wurde (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [384]; 1996, 78 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Hamm, Urt. v. 9.11.1994-32 U 114/94]; Knappmann in: Prölls/Martin, 26. Aufl., § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3 a.E.; Stiefel/Hofmann, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 13, 15).

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97

    Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Ein Anerkenntnis der Haftung ist im Text der Abfindungserklärung ausdrücklich verneint (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [383]).

    Unter diesen Umständen stellt der im Jahre 1982 geschlossene Abfindungsvergleich lediglich eine Teilregulierung auf Basis des damals feststellbaren Gesundheitszustands der Klägerin dar, mit der die Verjährungshemmung gem. § 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG wegen des darüber hinaus angemeldeten, aus der Abgeltungswirkung der Vereinbarung ausgeklammerten Zukunftsschadens nicht beendet wurde (vgl. BGH, VersR 1999, 382 [384]; 1996, 78 [Nichtannahmebeschluss zu OLG Hamm, Urt. v. 9.11.1994-32 U 114/94]; Knappmann in: Prölls/Martin, 26. Aufl., § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3 a.E.; Stiefel/Hofmann, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 13, 15).

  • BGH, 16.10.1990 - VI ZR 275/89

    Beendigung der Hemmung der Verjährung durch Entscheidung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Die Verjährungshemmung wird nur durch eine schriftliche Erklärung des Versicherers beendet, die eine eindeutige Stellungnahme zu den erhobenen Ansprüchen enthält und für den Geschädigten erkennbar endgültig und erschöpfend ist (BGH, VersR 1991, 179 f.; Stiefel/Hofmann, § 3 PflVersG Rz. 12).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.1989 - 1 U 110/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Es handelt sich nach Sinn und Zweck dieser "Auffangfrist" und nach dem Aufbau der Regelung nicht um eine absolute Verjährungsfrist (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 472 f.; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 3 PflVersG Rz. 4).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.1997 - 10 U 246/96

    Wirkung eines Abfindungsvergleichs und dauerhafte Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Die seitens der Beklagten herangezogene Rechtsprechung (OLG Hamm, OLGR 1999, 69 ff.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1997, 1318, ablehnend Knappmann in: Prölls/Martin, § 3 Nr. 3 PflVersG Rz. 3) trägt die Annahme einer Beendigung der Hemmung durch den Abfindungsvergleich im vorliegenden Fall nicht.
  • BGH, 26.05.1992 - VI ZR 253/91

    Keine Änderung der Verjährungsfrist durch deklaratorisches Anerkenntnis; eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Allein die nach dem Gutachten vom 20.10.1982 bestehende Möglichkeit des Auftretens weiterer Unfallfolgen erst nach mehr als drei Jahren rechtfertigt eine solche Auslegung nicht (§§ 133, 157 BGB; vgl. BGH, NJW 1992, 2228 f.).
  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 229/90

    Anspruchsbejahende Entscheidung des Versicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Das kann zwar auch bei einer positiven Entscheidung der Fall sein, wenn der Versicherer zweifelsfrei erkennen lässt, dass er gegen den Grund des Anspruchs keine Einwendungen erhebt und auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlen wird, sofern der Geschädigte die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt (BGH, VersR 1991, 878 [879]; 1992, 604 [605]).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 1 U 13/98

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs mit dem Haftpflichtversicherer bezüglich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Als Verzicht auf die Verjährungseinrede (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1999, 587 f.; OLG Hamm, VersR 1996, 78 f.), kann die Zustimmung der Beklagten zu dem Vorbehalt in der Abfindungserklärung ebenfalls nicht ausgelegt werden.
  • BGH, 28.01.1992 - VI ZR 114/91

    Hemmung der Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer nach dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 17 U 15/01
    Das kann zwar auch bei einer positiven Entscheidung der Fall sein, wenn der Versicherer zweifelsfrei erkennen lässt, dass er gegen den Grund des Anspruchs keine Einwendungen erhebt und auch künftige Forderungen aus dem Schadensfall freiwillig bezahlen wird, sofern der Geschädigte die entsprechenden Schadensposten der Höhe nach ausreichend belegt (BGH, VersR 1991, 878 [879]; 1992, 604 [605]).
  • OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17

    Verbindlichkeit des Abfindungsvergleichs und Verjährung von Ansprüchen aus

    Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hat sich nicht dem Grunde nach verpflichtet, unfallbedingte materielle zukünftige Schäden zu erstatten, lediglich blieb der Klägerin eine solche Geltendmachung vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.02.2002 - 17 U 15/01, VersR 2002, 1142).
  • OLG Jena, 24.11.2004 - 4 U 399/04

    Abfindungsvergleich beendet Verjährungshemmung

    Dies führt indes nicht dazu - wie von dem Kläger sowie dem Landgericht unter Bezugnahme auf OLG Frankfurt/Main v. 20.02.2002, Az: 17 U 15/01 vertreten -, in der Abfindungsvereinbarung vom 17.05.1998 nur eine Teilregulierung zu sehen, welche die Verjährungshemmung des nicht regulierten Schadens nicht beendet.
  • OLG Frankfurt, 23.05.2003 - 2 U 40/02

    Kfz-Unfall: Wegfall der Verjährungshemmung des Direktanspruchs gegen den

    Zwar sind Ansprüche gemäß § 3 Nr. 3 PflVG solange gehemmt, bis die Versicherung in einem endgültigen abschließenden schriftlichen Bescheid weitere Zahlungen ablehnt (siehe hierzu BGH in MDR 1996 Seite 259 f; so auch in NJW 2000, 861 (862); in VersR 1991, 115 so auch OLG Frankfurt in OLG-Report 2002 Seite 117(118)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 17 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,31002
OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 17 U 15/01 (https://dejure.org/2002,31002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2002 - 17 U 15/01 (https://dejure.org/2002,31002)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2002 - 17 U 15/01 (https://dejure.org/2002,31002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,31002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2001 - L 17 U 15/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,53483
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2001 - L 17 U 15/01 (https://dejure.org/2001,53483)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.08.2001 - L 17 U 15/01 (https://dejure.org/2001,53483)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. August 2001 - L 17 U 15/01 (https://dejure.org/2001,53483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,53483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 9/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - keine

    Dies setzt jedoch voraus, dass es seiner Zweckbestimmung nach nicht nur wesentlich, sondern hauptsächlich für die Tätigkeit im Unternehmen gebraucht wird ( BSG, Urteil vom 23. Februar 1966, BSGE 24, 243.; Urteil vom 17. Dezember 1975, SozR 2200 § 549 Nr. 3 = BSGE 41, 102 ff.; Urteil vom 30. Januar 1985, SozR 2200 § 548 Nr. 67 ; LSG NRW, Urteil vom 29. August 2001, Az: L 17 U 15/01-juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Das ist nur dann der Fall, wenn sie innerhalb der Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die betriebliche Zweckbestimmung nicht wesentlich ins Gewicht fällt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. August 2001 - L 17 U 15/01 - m. w. N.).
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

    Das ist nur dann der Fall, wenn sie innerhalb der Gesamtbetrachtung im Hinblick auf die betriebliche Zweckbestimmung nicht wesentlich ins Gewicht fällt (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. August 2001 - L 17 U 15/01 - m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 10 U 2281/08
    In ihrer Rechtsauffassung sieht sich die Klägerin im Übrigen sowohl durch die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. August 2001 (L 17 U 15/01) als auch durch die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.12.2000 (B 2 U 37/99 R) und 12.05.2009 (B 2 U 12/08 R) bestätigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht