Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19144
OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14 (https://dejure.org/2015,19144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2015 - 17 U 163/14 (https://dejure.org/2015,19144)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2015 - 17 U 163/14 (https://dejure.org/2015,19144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zu geschlossenem Immobilienfonds (hier: Verschweigen von Rückvergütung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings vom Abschluss eines Beratungsvertrages ausgegangen, der die Beklagte nach den Grundsätzen der sogenannten Bond-Entscheidung (BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93, Rdnr. 11 ff nach juris) zu anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet.

    Während bei der anlegergerechten Beratung die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sowie sein Anlageziel, seine Risikobereitschaft und der Wissensstand zu berücksichtigen sind und die empfohlene Anlage insoweit auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein muss, bezieht sich die anlagegerechte Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken des Anlageobjektes, die für die jeweiligen Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder Bedeutung haben können (BGH, Urteil vom 06.07.1993, XI ZR 12/93).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    So ist entgegen der Ansicht der Beklagten gerade nicht zwischen dem Vertrieb konzerneigener und dem Vertrieb fremder Produkte zu unterscheiden (BGH Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07)).

    Gegenstand des Verfahrens XI ZR 510/07 war hierbei der B 4, ein konzerneigenes Produkt, das die Beklagte vertrieben hatte.

  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 259/11

    Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Anerkanntermaßen sind Schadensersatzansprüche bei Rückabwicklung von geschlossenen Immobilienfonds jedoch steuerbar, da diese im Jahr des Zuflusses als Rückerstattung von Werbungskosten zu werten sind (BGH, Urteil vom 18.12.2012, II ZR 259/11, Rn. 11 ff nach juris).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2014 - 23 U 229/13

    Zur Widerlegung der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens und zur Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    So ist unter Berücksichtigung des eingeschränkten Prüfungsmaßstabs nach § 529 Abs. 1 ZPO das Berufungsgericht an die Feststellungen gebunden, soweit keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, dass die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind, was der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.10.2014, 23 U 229/13, Rdnr. 46 nach juris).
  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 30/09

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung für Fehler des Emissionsprospekts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Ob und in welcher Höhe erzielte Steuervorteile auf die von der Beklagten zu erbringende Schadensersatzleistung anzurechnen sind, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Frage des Vorteilsausgleichs und unterfällt als solche primär der Darlegungs- und Beweislast des Schädigers (BGH, Urteil vom 31.05.2010, II ZR 30/09, Rdnr. 26 nach juris).
  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Grundsätzlich entstehen Schadensersatzansprüche, die wegen fehlerhafter Beratung im Zuge der Zeichnung einer Kapitalanlage geltend gemacht werden, bereits mit dem Erwerb der Beteiligungen (BGH WM 2011, 874).
  • BGH, 22.02.2008 - V ZR 86/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Allerdings kann anerkanntermaßen nur ein Beschwerdeantrag im Ombudsverfahren, der die formalen Anforderungen der bestehenden Verfahrensordnung erfüllt, eine Hemmung der Verjährung bewirken (BGH, Urteil vom 22.02.2008, V ZR 86/07).
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Danach ist die Beklagte als Bank im dem vorliegenden Fall der Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn sie sich pflichtgemäß verhalten hätte, indem der Anleger den Rat oder Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (BGH, Urteil vom 22.03.2011,XI ZR 33/10).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Denn der Kläger muss zur Einschätzung des Interessenkonflikts der Bank nicht nur Kenntnis darüber haben, ob Provisionen geflossen sind, sondern auch in welcher Höhe (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2011, 23 U 280/09, Rdnr 57 nach juris ; BGH Beschlüsse vom 09.03. und 19.07.2011 XI ZR 191/10).
  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2015 - 17 U 163/14
    Denn der Kläger muss zur Einschätzung des Interessenkonflikts der Bank nicht nur Kenntnis darüber haben, ob Provisionen geflossen sind, sondern auch in welcher Höhe (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.11.2011, 23 U 280/09, Rdnr 57 nach juris ; BGH Beschlüsse vom 09.03. und 19.07.2011 XI ZR 191/10).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BGH, 15.04.2014 - XI ZR 513/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Provision aus den im Prospekt ausgewiesenen

  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

  • BGH, 19.02.2013 - XI ZR 493/11

    Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung einer Bank im Zusammenhang

  • BGH, 24.06.2014 - XI ZR 219/13

    Rückabwicklung einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft unter dem

  • OLG Frankfurt, 18.03.2016 - 13 U 55/14

    Haftung des Anlageberaters: Verharmlosung der Anlagerisiken im Beratungsgespräch

    Anlegergerecht ist eine Beratung, die die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sowie sein Anlageziel, seine Risikobereitschaft und seinen Wissensstand berücksichtigt und auf diese Weise eine Anlage ermittelt, die auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten ist (BGH, Urt. v. 06.07.1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 17; Urt. v. 14.07.2009, XI ZR 152/08, juris Rn. 51; OLG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2015, 17 U 163/14, juris Rn. 160).

    Insbesondere genügen bloße Plausibilitätserwägungen insofern nicht (OLG Frankfurt, Urt. v. 04.03.2015, 17 U 163/14, juris Rn. 174).

  • OLG Frankfurt, 22.05.2015 - 23 U 69/14

    Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzung vor Beteiligung an KG

    Dass die Bekanntgabe nicht vom Vorliegen eines Zeichnungsscheins abhängig sei, ergebe sich aus dem Schreiben der Kundenbeschwerdestelle vom 07.02.2012 (Anlage K 61m, Bl. 650 d.A.) in dem Parallelverfahren der Frau H. Dies sehe auch der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 04.03.2015 (17 U 163/14, Anlage K 62, Bl. 718-751 d.A.) so.

    Daher vermag auch das von dem Kläger vorgelegte Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 04.03.2015 (17 U 163/14, Anlage K62, Bl. 718-751d.A.) nicht zu überzeugen, wonach das Vorprüfungsverfahren lediglich dazu diene, die Zuständigkeit der angerufenen Stelle und den Streitgegenstand festzustellen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht