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   KG, 02.10.2020 - 17 U 18/18   

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https://dejure.org/2020,30180
KG, 02.10.2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30180)
KG, Entscheidung vom 02.10.2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30180)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 464 Abs 2 BGB, § 577 Abs 1 S 3 BGB, § 577 Abs 5 BGB
    Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in eine Eigentumswohnanlage: Zulässigkeit einer differenzierten Kaufpreisabrede für den Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 464 Abs. 2, § 573 Abs. 2 Nr. 3, § 577 Abs. 1 Satz 3, Abs. 5
    Unwirksamkeit differenzierter Preisabrede im Verhältnis zu vorkaufsberechtigtem Mieter bei Preiserhöhung im Fall der Beendigung des Mietvertrags (Konfusion, Auflösung oder Kündigung)

  • RA Kotz

    Vorkaufsrecht Mieter: Umwandlung Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufpreis mit und ohne Mieter benachteiligt den vorkaufsberechtigten Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein doppelter Preis beim Mietervorkaufsrecht (IMR 2020, 513)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 30
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 27.07.2005 - 10 O 6287/05
    Auszug aus KG, 02.10.2020 - 17 U 18/18
    Allerdings ist die Klausel in dem Urteil des Landgerichts München I vom 27.07.2005 - 10 O 6287/05 - (unter Rn. 3 in juris) enthalten.
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Auszug aus KG, 02.10.2020 - 17 U 18/18
    Wie bereits das Landgericht unter Berufung auf ein zur Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines Mietervorkaufsrechts ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14 - (Rn. 37, juris) festgestellt hat, war dem Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien u.a. daran gelegen, dem Mieter die Möglichkeit zu eröffnen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter für die Wohnung zu zahlen bereit ist (BT-Drucks. 12/3013, Seite 18; 12/3254, Seite 40).
  • OLG München, 21.01.2005 - 10 W 672/05

    Kein Paketabschlag bei Ausübung eines Mietervorkaufsrechtes

    Auszug aus KG, 02.10.2020 - 17 U 18/18
    Teilweise wird bereits eine differenzierte Preisabrede, die allein für den Mieter bei Ausübung des Vorkaufsrechts einen höheren Kaufpreis vorsieht, unter Hinweis auf § 464 Abs. 2 BGB (OLG München, Beschluss vom 21.02.2005 - 10 W 672/05, MittBayNot 2005, 306) bzw. wegen des in § 573 Abs. 1 Nr. 3 BGB (gemeint ist wohl § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) enthaltenen Rechtsgedankens der wirtschaftlichen Verwertung (Drasdo in: Bub/Treier MietR-HdB, 2019, Kapitel VII. Das vermietete Wohnungseigentum Rn. 279, beck-online) für wirksam gehalten.
  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

    Das Berufungsgericht (KG, MDR 2021, 30) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
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KG, Entscheidung vom 25.08.2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30063)
KG, Entscheidung vom 25. August 2020 - 17 U 18/18 (https://dejure.org/2020,30063)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 27.07.2005 - 10 O 6287/05
    Auszug aus KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18
    Allerdings ist die Klausel in dem Urteil des Landgerichts München I vom 27.07.2005 - 10 O 6287/05 - (unter Rn. 3 in juris) enthalten.
  • OLG München, 21.01.2005 - 10 W 672/05

    Kein Paketabschlag bei Ausübung eines Mietervorkaufsrechtes

    Auszug aus KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18
    Teilweise wird bereits eine differenzierte Preisabrede, die allein für den Mieter bei Ausübung des Vorkaufsrechts einen höheren Kaufpreis vorsieht, unter Hinweis auf § 464 Abs. 2 BGB (OLG München, Beschluss vom 21.02.2005 - 10 W 672/05, MittBayNot 2005, 306 ) bzw. wegen des in § 573 Abs. 1 Nr. 3 BGB (gemeint ist wohl § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ) enthaltenen Rechtsgedankens der wirtschaftlichen Verwertung (Drasdo in: Bub/Treier MietR-HdB, 2019, Kapitel VII. Das vermietete Wohnungseigentum Rn. 279, beck-online) für wirksam gehalten.
  • BGH, 21.01.2015 - VIII ZR 51/14

    Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

    Auszug aus KG, 25.08.2020 - 17 U 18/18
    Wie bereits das Landgericht unter Berufung auf ein zur Schadensersatzpflicht bei Vereitelung eines Mietervorkaufsrechts ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.01.2015 - VIII ZR 51/14 - (Rn. 37, juris) festgestellt hat, war dem Gesetzgeber ausweislich der Gesetzesmaterialien u.a. daran gelegen, dem Mieter die Möglichkeit zu eröffnen, die Wohnung zu einem Kaufpreis zu erwerben, den auch ein Dritter für die Wohnung zu zahlen bereit ist (BT-Drucks. 12/3013, Seite 18; 12/3254, Seite 40).
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Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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Sonstiges (2)

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    13 Berufungsverfahren in sog. Dieselfällen auf den 26.06. und 24.07.2018 terminiert

  • justiz-bw.de (Terminmitteilung)

    Auf den 24.07.2018 bestimmte Termine in "Dieselfällen" aufgehoben

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