Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - I-17 U 181/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen für die Zeichnung von Anteilen an einem geschlossenen Medienfonds
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank über Rückvergütungen für die Zeichnung von Anteilen an einem geschlossenen Medienfonds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 08.09.2009 - 3 O 478/08
- OLG Düsseldorf, 19.11.2010 - I-17 U 181/09
- BGH - XI ZR 454/10 (anhängig)
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Düsseldorf, 30.10.2012 - 1 U 36/12
Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank hinsichtlich zugeflossener …
Diese bestehen vorliegend in der jeweils durch die Zeichnung erworbenen Position als Treuhandkommanditist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2010, XI ZB 40/09; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.06.2011, 23 U 410/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010, I-17 U 181/09, jeweils zitiert aus JURIS).Die Beklagte hat dieses durch die Verteidigung gegen die Klage abgelehnt und befindet sich daher ab Zugang des Angebotes in Annahmeverzug (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010, I-17 U 181/09, zitiert aus JURIS m. w. N.).
Ihr Vorbringen reicht auch unter Berücksichtigung ihres Vortrags in der Berufungsbegründung und den nach den §§ 252 BGB, 287 ZPO geltenden Erleichterungen der Darlegungs- und Beweislast nicht aus, um einen Schadensersatzanspruch in der geltend gemachten oder auch nur einer geringeren Höhe schlüssig darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010, I-17 U 181/09, zitiert aus JURIS m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10
Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender …
Denn die Rückabwicklung der Beteiligung würde gegebenenfalls ihrerseits zu einer Nachversteuerung führen, und Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt hätte, sind nicht ersichtlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9.4.2009, III ZR 89/08; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2011, 17 U 52/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010, 17 U 181/09; jeweils bei juris). - OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 14 U 26/12
Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Selbst die Annahme, dass für die von der Beklagten angesprochenen Anlegerkreise der Umstand einer fehlenden Börsennotierung der durch die Beklagte vertriebenen Aktien irrelevant war (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.2010, VI ZR 57/09; WM 2010, 928; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2009, I-17 U 181/09, WM 2009, 1464-1468), ändert nichts daran, dass die Beklagte im Übrigen wie jeder andere Vertreiber risikobehafteter Anlageformen die sonstigen mit der Anlage verbundenen Risiken ordnungsgemäß darzustellen hatte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2012, I-9 U 90/11, vom Kläger zur Akte gereicht).
- LG Kleve, 04.06.2013 - 4 O 103/12
Zahlungsanspruch aus einem Anlageberatungsvertrag wegen …
Dem steht nicht entgegen, dass die Beklagte nur Y um Y gegen die Übertragung der Fondsanteile zur Zahlung verpflichtet ist, weil diese Einschränkung nur auf dem Prinzip der Vorteilsausgleichung und nicht auf einem Zurückbehaltungsrecht der Beklagten beruht (vgl. OLG E, Urt. v. 19.11.2010 - I-17 U 181/09 - Juris-Rn. 75).Die Beklagte hat im Rahmen des Rechtsstreits jegliche Haftung für ein Beratungsverschulden von sich gewiesen und damit zu erkennen gegeben, dass sie das Angebot der Klägerin auf Übertragung ihrer Rechte an den Fondsbeteiligungen, das ihr die Klägerin spätestens mit der Zustellung der Klageschrift unterbreitet hat, ausschlägt und jegliche Erfüllung verweigert (vgl. OLG E, Urt. v. 19.11.2010 - I-17 U 181/09 - Juris-Rn. 70;… OLG E, Urt. v. 02.12.2010 - I-6 U 167/09 - Juris-Rn. 136).
- LG Kleve, 05.04.2016 - 4 O 254/13
Kapitalanlage; Anlageberatung; Beratungsfehler; Schadensersatz; Übertragung; …
Da es sich gerade nicht um ein Gegenrecht der Beklagten handelt, können trotz der Zug-um-Zug-Einschränkung Prozess- und Verzugszinsen zugesprochen werden (BGH NJW-RR 2005, 170, 171; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010, Az.: I-17 U 181/09, Juris-Rn. 75; OLG München…, Urteil vom 08.03.2010, Az.: 17 U 4719/09, Juris-Rn. 94). - OLG Stuttgart, 09.09.2013 - 5 U 102/13
Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung: Ersatz von Zinsen als …
Die Berufung auf diesen Gesichtspunkt allein reicht jedoch nicht zur Beweisführung für einen entstandenen Schaden (beispielhaft aus der vielfältigen neuesten Rechtsprechung zur Problematik: BGH, Urteil vom 28.5.2013 - XI ZR 184/11; BGH, Urteil vom 8.5.2012 - XI ZR 262/10; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 - 6 U 2/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2010 - 17 U 181/09; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 14.7.2010, - 4 U 152/09 und vom 9.3.2011 - 4 U 95/10). - OLG Düsseldorf, 13.06.2013 - 14 U 28/13
Haftung des Kapitalanlagevermittlers aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Selbst die Annahme, dass für die von der Beklagten angesprochenen Anlegerkreise der Umstand einer fehlenden Börsennotierung der durch die Beklagte vertriebenen Aktien irrelevant war (vgl. BGH, Urteil vom 23.03.2010, VI ZR 57/09; WM 2010, 928-932; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2009, I-17 U 181/09, WM 2009, 1464-1468), ändert nichts daran, dass die Beklagte im Übrigen wie jeder andere Vertreiber risikobehafteter Anlageformen die sonstigen mit der Anlage verbundenen Risiken ordnungsgemäß darzustellen hatte (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2012, I-9 U 90/11, vom Kläger zur Akte gereicht). - OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11
Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von …
So haben das OLG Düsseldorf (Urt.v.19.11.2010 - 17 U 181/09) und das OLG Hamm (Urt.v.14.06.2010 - 31 U 48/10) ausweislich der jeweiligen Entscheidungsgründe in den dortigen Fällen eine Parteivernehmung zu der Widerlegung der Kausalitätsvermutung zugelassen; das OLG Karlsruhe (Urt.v. 07.05.2009 - 17 U 118/09 u.a.) und das OLG Stuttgart (WM 2011, 360) haben die erstmals in zweiter Instanz beantragte Parteivernehmung (wohl) nur aus prozessualen Gründen gemäß § 531 Abs. 2 ZPO abgelehnt.