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   OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09   

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https://dejure.org/2010,274
OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09 (https://dejure.org/2010,274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2010 - 17 U 207/09 (https://dejure.org/2010,274)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2010 - 17 U 207/09 (https://dejure.org/2010,274)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • nomos.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Telefonische Anlageberatung über Lehman-Zertifkat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzanspruch aufgrund mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate)

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz wegen mangelhafter Anlageberatung - Lehman-Zertifikate

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Lehman; Anlageberatung; Zertifikate; telefonische Beratung; Kapitalverlust - Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch eines Lehman-Geschädigten

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Schadenersatz für Lehman-Opfer bestätigt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sparkasse haftet für Empfehlung von "Lehman-Zertifikaten"

  • capital.de (Pressebericht, 17.02.2010)

    Falschberatung: Lehman-Klägerin erhält Recht

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz wegen mangelhafter Anlageberatung (hier: Lehman-Zertifikate)

  • weimann.de (Leitsatz)

    Mangelhafte Anlageberatung

  • weimann.de (Leitsatz und Auszüge)
  • streifler.de (Kurzinformation)

    Lehmann Zertifikate

  • finanzmarkt-recht.de (Kurzinformation)

    Fraspa wegen mangelhafter Anlageberatung schadensersatzpflichtig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz für Lehman - Frankfurter Sparkasse unterliegt in der Berufung!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zertifikate: Bei fehlerhafter Anlageberatung Anspruch auf Schadenersatz

Besprechungen u.ä. (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 567
  • WM 2010, 613
  • BB 2010, 853
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner sogenannten "Kick-Back IV"-Entscheidung vom 12.05.2009 (XI ZR 586/07, abgedruckt u. a. in ZIP 2009, S. 1264, 1266) ohne jede Einschränkung festgehalten, dass die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters gilt.

    Bei der fehlerhaften Anlageberatung ist nämlich bereits der Erwerb der Kapitalanlage aufgrund einer fehlerhaften Information ursächlich für den späteren Schaden, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist und es auf die Gründe, warum die Kapitalanlage später im Wert gefallen ist, nicht ankommt (vgl. BGH ZIP 2009, 1264 - 1266, bereits zitiert).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09
    In diesem Rahmen kommt § 31 Abs. 2 Nr. 2 WpHG in der zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung geltenden Fassung, wonach ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen verpflichtet ist, seinen Kunden alle zweckdienlichen Informationen mitzuteilen, soweit dies zur Wahrung der Interessen der Kunden und im Hinblick auf Art und Umfang der beabsichtigten Geschäfte erforderlich ist, keine eigenständige, über die zivilrechtliche Aufklärungs- und Beratungspflicht hinausgehende schadensersatzrechtliche Bedeutung zu (vgl. Nobbe in "Schimansky/Horn, Bankrecht 2007, S. 235, 250 f u. BGHZ 170, S. 226, 235 = ZIP 2007, 518, 521).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 16 U 176/97

    Anforderungen an die Anlageberatung einer Bank über beabsichtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09
    Aufgrund des zwischen dem Zedenten und der Beklagten geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzungen das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden sind, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149, Rdnr. 10 ff u. OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09
    Aufgrund des zwischen dem Zedenten und der Beklagten geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzungen das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden sind, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Zedenten von besonderer Bedeutung sind, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149, Rdnr. 10 ff u. OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714).
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2010 - 17 U 207/09
    Dabei bleibt im Hinblick auf die entsprechende Berufungsrüge festzuhalten, dass zwischen den Begriffen "Erschütterung" der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens und "Widerlegung" nicht differenziert zu werden braucht, weil bei einer Vermutung deren Erschütterung reicht, um anzunehmen, dass sie widerlegt ist (vgl. auch BGH Urt. v. 09.04.2009, III ZR 89/08, abgedr. in HFR 2010, S. 75, 76 - dort werden diese beiden Begrifflichkeiten synonym verwendet).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2010 - 17 U 11/10

    Schadensersatzpflicht der Bank wegen der Verletzung von Beratungspflichten aus

    Unter Berufung auf das Urteil des Senats 17 U 207/09 vom 17.02.2010 (u. a. abgedruckt in WM 2010, Seite 613 ff.) zu einem "Twin-Win-Zertifikat" der gleichen Emittentin führt die Klägerin aus, es handele sich um ein sehr komplexes Produkt, bei dem die eingegangenen Risiken wenig transparent seien und dass deswegen kaum in objektgerechter Weise telefonisch ohne schriftliches Informationsmaterial erläutert werden konnte.

    Aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Anlageberatungsvertrags, dessen Voraussetzung das Landgericht mit zutreffender Begründung, die mit der Berufung auch nicht angegriffen worden ist, festgestellt hat, war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung sind, weil ein Anleger ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll und keine sachgerechte Entscheidung treffen kann (vgl. BGHZ 178, S. 149; Ort Nr. 10 ff. und OLG Frankfurt am Main ZIP 1998, S. 1713, 1714 sowie BB 2010, 853-856).

    So ist es auch in der Urteilsanmerkung von Bausch in Betriebsberater 2010, Seite 856 zur Entscheidung des Senats vom 17.02.2010, Geschäftszeichen 17 U 207/09 festgehalten worden, das jährliche Kündigungsrecht der Emittentin diene ersichtlich dem Zweck, den von der Emittentin geschuldeten Rückzahlungsbetrag zu reduzieren. Die Emittentin werde ihr Kündigungsrecht nämlich dann ausüben, wenn sie mit Blick auf die Entwicklung des Basiswerts von einem ihr günstigen Rückzahlungszeitpunkt ausgehe. Damit beeinflusse das Kündigungsrecht nicht nur die Laufzeit der Ersatzzertifikate, sondern auch maßgeblich die Wertentwicklung des Zertifikats. Selbst wenn also ein derartiges Ersatzzertifikat hinreichend fungibel gewesen wäre - was durchaus nicht sichergestellt sei - hätte der Kunde aufgrund des Kündigungsrechts selbst bei positiver Entwicklung des Basiswerts ganz erhebliche Kurseinbußen hinnehmen müssen, da das Kündigungsrecht die Chance auf eine gewinnbringende Rückzahlung im Jahr 2057 faktisch ausschloss (vorliegend: 2058).

  • OLG Frankfurt, 12.01.2011 - 17 U 130/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei

    Damit wird im Einklang mit der Annahme des Landgerichts mit dem einseitig der Emittentin zugewiesenen Kündigungsrecht nämlich nicht nur die Laufzeit der Ersatzzertifikate, sondern auch maßgeblich die Wertentwicklung dieser Anlage beeinflusst (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09, BB 2010, 853 ff.).

    Entgegen dem mit dem Hinweis auf die Endloszertifikate erweckten Eindruck, der könne mögliche Kursverluste aussitzen und die Zertifikate zu einem ihm genehmen Zeitpunkt veräußern (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010, 17 U 207/09), kommt hinzu, dass allgemein die Twin- win Zertifikate zwar in gewissen Grenzen frei handelbar sein mögen, jedoch im Hinblick auf das vorstehend bestehende Risiko allenfalls mit erheblichen Abschlägen veräußert werden können.

    Wie der Senat (Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09) bereits ausgeführt hat, kann auch der Umstand, dass letztlich für den nahezu eingetretenen Totalverlust der Anlage die Insolvenz der Emittentin und damit nicht der von der Aufklärungspflichtverletzung betroffene Gesichtspunkt verantwortlich war, nicht dazu führen, die Kausalität des Erwerbs der streitgegenständlichen Zertifikate für den eingetretenen Schaden zu verneinen.

  • OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 148/11

    Anlageberatung durch eine Bank: Umfang der Aufklärungspflicht bei einem

    Auch war nicht zu erwarten, dass eine solche Großbank bei Liquiditätsproblemen nicht gestützt werden würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.02.2012 - 19 U 92/11, bei juris Rn. 69; WM 2010, 613, Rn. 64 ff.).
  • BGH - XI ZR 85/10 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Verhandlungstermine zu "Lehman-Zertifikaten" aufgehoben

    OLG Frankfurt/Main - Az. 17 U 207/09 vom 17.02.2010; LG Frankfurt/Main - Az. 2-19 O 287/08 vom 31.08.2009; Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter Wiechers und die Richter Dr. Ellenberger, Maihold, Dr. Matthias und Pamp.
  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 3 U 39/12

    Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung

    Die von ihr zur Begründung herangezogenen Urteile des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17.02.2010 (17 U 207/09), vom 14.07.2010 (17 U 11/10) und vom 12.01.2011 (17 U 130/10) betrafen sog. Twin-Win-Zertifikate (Schmetterlingszertifikate) , die sich dadurch auszeichnen, dass das - bei Berühren oder Unterschreiten der Barriere (Sicherheitsschwelle) begründete - Recht des Umtauschs in Endloszertifikate, die auf den Basiswert bezogen waren, seinerseits durch ein Sonderkündigungsrecht des Emittenten relativiert war, das dem Anleger ein sog. Aussitzen der Verlustmarge verwehrte.

    Auch war nicht zu erwarten, dass eine solche Großbank bei Liquiditätsproblemen nicht gestützt werden würde (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.02.2012 - 19 U 92/11, bei juris Rn. 69; WM 2010, 613, Rn. 64 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2011 - 17 U 117/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank beim Verkauf von

    Rz. 30; OLG Schleswig, U. vom 28.02.2011, 5 U 112/10, Rz. 14; OLG Frankfurt , 17 U 207/09, ZIP 2010, 567 = WM 2010, 613;OLG Frankfurt/M., 19. Zivilsenat, U. vom 29.12.2010, 19 U 94/10, Rz. 36ff.; OLG Düsseldorf, 9. Zivilsenat, U. vom 30.07.2010, I-9 U 236/09, WM 2010, 1943ff., Rz. 17; OLG Dresden, U. vom 11.05.2010, 5 U 1178/09, ZIP 2010, 1230ff = WM 2010, 1403; Hanseatisches OLG Hamburg, U. vom 23.04.2010, 13 U 117/09, ZIP 2010, 973ff., Rz. 41ff.; OLG Celle, B. vom 04.03.2010, 3 U 9/10, ZIP 2010, 876ff., Rz. 20ff.).
  • OLG Dresden, 11.05.2010 - 5 U 1178/09

    Lehman-Zertifikat, Kick-back

    Diesen Überlegungen schließt sich der Senat an (ebenso OLG Frankfurt/M., Urteil vom 17.02.2010, 17 U 207/09, ZIP 2010, 567).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 12/11

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

    Aufgrund des Anlageberatungsvertrags war die Beklagte zu richtiger und vollständiger Information über alle diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjekts verpflichtet, die für den Anlageentschluss des Kunden von besonderer Bedeutung sind, weil er ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen kann, ob er sich engagieren soll, und keine sachgerechte Anlageentscheidung treffen kann (Senat, Urteil vom 17.2.2010 - 17 U 207/09 - juris; BGH, Urteil vom 6.7.1993 - XI ZR 12/93 - juris).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2012 - 17 U 120/11

    Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus konkludent geschlossenen

    Aufgrund des Anlageberatungsvertrages war die Beklagte auch zu richtiger und vollständiger Information über alle diejenigen tatsächlichen Umstände des Anlageobjektes verpflichtet, die für den Anlageentschluss der Klägerin von besonderer Bedeutung waren, weil diese ohne diese Angaben nicht zuverlässig beurteilen konnte, ob sie sich engagieren sollte oder nicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2010 - 17 U 207/09, zitiert nach Juris).

    Bezogen auf die weiteren Angriffe gegen das angefochtene Urteil hat das Landgericht im Übrigen auch zutreffend berücksichtigt, dass eine Bank bei einer Anlageberatung betreffend den Kauf von Zertifikaten neben der notwendigen Erklärung der Funktionsweise und Risiken der Zertifikate grundsätzlich auf das allgemeine Emittentenrisiko - also die Gefahr, dass der Emittent im Falle der Zahlungsunfähigkeit seinen Verpflichtungen aus dem Zertifikat nicht mehr nachkommen kann - hinweisen muss ( OLG Frankfurt, Urt. v. 21.09.2010, 9 U 151/09, Rn. 55, 57; Urt. v. 17.02.2010, 17 U 207/09, Rn. 70 ff.; OLG Dresden, Urt. v. 11.09.2010, 5 U 1178/09, Rn. 32, juris).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 19 U 130/10

    Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten beim Verkauf von

    Eine derartige Aufklärungspflicht besteht nur dann, wenn im Anlagezeitpunkt konkrete Hinweise und Anhaltspunkte für eine mögliche Insolvenz der Emittentin (bzw. Garantiegeberin) vorliegen (Senat, Urt. v. 29.12.2010, 19 U 94/10; Senatsbeschl. v. 25.10.2010, 19 U 127/10, juris; OLG Frankfurt ZIP 2010, 567; OLG Dresden, ZIP 2010, 1230; OLG Bamberg, Urt. v. 07.06.2010, 4 U 241/09, Rn. 53, juris).

    Allerdings muss eine Bank bei einer Anlageberatung betreffend den Kauf von Zertifikaten grundsätzlich auf das allgemeine Emittentenrisiko - also die Gefahr, dass der Emittent im Falle der Zahlungsunfähigkeit seinen Verpflichtungen aus dem Zertifikat nicht mehr nachkommen kann - hinweisen (OLG Frankfurt, Urt. v. 21.09.2010, 9 U 151/09, Rn. 55, 57; Urt. v. 17.02.2010, 17 U 207/09, Rn. 70 ff.; OLG Dresden, Urt. v. 11.09.2010, 5 U 1178/09, Rn. 32, juris).

  • LG Wiesbaden, 25.05.2012 - 9 O 383/11
  • OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 17 U 207/10

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung nach

  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 31 U 162/10
  • OLG Frankfurt, 21.09.2010 - 9 U 151/09

    Schadensersatz für die Anlage in Lehmann-Zertifikate

  • OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/10

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10

    Anlageberatung durch Banken beim Vertrieb von eigenemittierten Zertifikaten

  • KG, 12.03.2012 - 8 U 67/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Notwendige Beratung beim Erwerb von

  • OLG Frankfurt, 15.09.2011 - 3 U 10/11

    Anlageberatung: Hinweispflicht der Bank auf konkretes Emittentenrisiko bei

  • OLG Frankfurt, 18.05.2011 - 17 U 253/11

    Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 200/09

    Beratungspflichten der Bank bei Kapitalanlagen in Indexzertifikaten der

  • OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 19 U 213/10

    Anlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach § 37 a WpHG

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 201/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank beim Erwerb von Zertifikaten der

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 191/09

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Anlage in Zertifikaten auf

  • OLG Frankfurt, 02.03.2011 - 19 U 248/10

    Zu den Voraussetzungen anleger- und objektgerechter Beratung beim Erwerb von

  • OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 17 U 111/10

    Anlageberatung: Für die Annahme einer offenbarungspflichtigen Rückvergütung kann

  • LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 362/09

    Pflicht zur Aufklärung über die Möglichkeit eines Totalverlustes im Rahmen der

  • OLG Frankfurt, 30.12.2011 - 19 U 1/11

    Anlageberatung: Vernehmung der zeugenlosen Partei nach § 448 ZPO bei

  • OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 19 U 124/11

    Anlageberatung: Notwendigkeit der Aufklärung über Emittentenrisiko bei Anlage in

  • OLG Frankfurt, 25.10.2010 - 19 U 127/10

    Haftung der beratenden Bank beim Vertrieb von Lehman Brothers - Zertifikaten im

  • LG Wiesbaden, 05.05.2011 - 2 O 66/10

    Zur anleger- und anlagegerechten Kundenberatung durch Banken beim Vertrieb von

  • LG Limburg, 14.10.2010 - 4 O 480/09
  • OLG Frankfurt, 01.03.2013 - 19 U 95/12

    Anlageberatung: Kriterien der anleger- und objektgerechten Beratung (hier:

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2011 - 17 U 64/10

    Keine Aufklärungspflicht der Banken i.R.d. Verkaufs von

  • LG Frankfurt/Main, 12.01.2011 - 21 O 35/10

    Schadensersatzansprüche aus abgetretenem Recht wegen fehlerhafter Anlageberatung

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