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OLG München, 04.08.2006 - 17 U 2196/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 100 § 987 Abs. 2; ZPO § 287 Abs. 2
Ansprüche des Besitzers eines Kfz nach Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs; Höhe des Nutzungsersatzes für einen Oldtimer - rechtsportal.de
BGB § 100 § 987 Abs. 2 ; ZPO § 287 Abs. 2
Ansprüche des Besitzers eines Kfz nach Rechtshängigkeit des Herausgabeanspruchs; Höhe des Nutzungsersatzes für einen Oldtimer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 17.01.2006 - 31 O 4473/03
- OLG München, 04.08.2006 - 17 U 2196/06
Papierfundstellen
- NZV 2007, 210
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG München, 04.08.2006 - 17 U 2196/06
In seiner Entscheidung vom 12.03.2004 (BGH, NJW 2004, 1876 ) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass das Berufungsgericht an die von dem erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen gebunden ist, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 zweiter Halbsatz ZPO ). - BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen …
Auszug aus OLG München, 04.08.2006 - 17 U 2196/06
Ermöglicht das Besitzrecht objektiv eine Nutzung, so handelt der Besitzer regelmäßig schuldhaft, wenn er seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung nach Rechtshängigkeit nicht erfüllt (BGH, NJW 2002, 1050, 1052).