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   OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16   

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OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16 (https://dejure.org/2017,59631)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2017 - 17 U 224/16 (https://dejure.org/2017,59631)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2017 - 17 U 224/16 (https://dejure.org/2017,59631)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB
    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Belehrung über Beginn der Widerrufsfrist)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Belehrung über Beginn der Widerrufsfrist)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB a.F. § 355 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Die Verlängerung der Frist durch das Hinausschieben des Beginns der Widerrufsfrist entspricht dem Interesse des Verbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - XI ZR 242/08 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

    Dass die Verlängerung der Widerrufsfrist und die Belehrung über diese in einem Akt zusammenfallen, berührt die Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Die von der Beklagten erteilte Belehrung entspreche der Belehrung, die Gegenstand des vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen Verfahrens (Az. XI ZR 33/08) sei.

    Das Landgericht verkenne, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 10.03.2009, Az. XI ZR 33/08) die Widerrufsbelehrung in Bezug auf den Fristbeginn nicht unmissverständlich und für den Verbraucher eindeutig sei, da die von der Beklagten verwendete Formulierung das unrichtige Verständnis nahelege, die Widerrufsfrist beginne bereits einen Tag nach Zugang des mit der Widerrufsbelehrung versehenen Darlehensangebots der Beklagten.

  • BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Die Verlängerung der Frist durch das Hinausschieben des Beginns der Widerrufsfrist entspricht dem Interesse des Verbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - XI ZR 242/08 -, Rn. 16, juris; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Dies hat der Gesetzgeber mit § 361 Abs. 2 BGB in der aktuellen Fassung deklaratorisch festgestellt (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - III ZR 368/13 -, Rn. 36, juris).
  • LG Osnabrück, 23.04.2014 - 7 O 1919/13

    Verbraucherkreditvertrag; Darlehen; Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, der Grundlage der vom Kläger angeführten Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 23.04.2014, Az. 7 O 1919/13, ist.
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Es ist nicht ersichtlich, dass ein anderes Oberlandesgericht oder ein anderer Senat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main bei der Beantwortung der maßgeblichen Rechtsfragen eine von der des Senats abweichende Auffassung vertritt, was nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung der Revision unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nötigen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15 -, Rn. 26, juris).
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Schließen mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, kann jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbstständig widerrufen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2016 - XI ZR 482/15 -, Rn. 15, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/16

    Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag: Kein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2017 - 17 U 224/16
    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 2. Mai 2016 - 17 U 217/15; Beschluss vom 2. Mai 2016, - 17 U 4/16) entspricht die von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben.
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   OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 17 U 224/16   

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https://dejure.org/2017,60782
OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 17 U 224/16 (https://dejure.org/2017,60782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2017 - 17 U 224/16 (https://dejure.org/2017,60782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 17 U 224/16 (https://dejure.org/2017,60782)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 20.05.2019 - 17 U 107/19

    1. Ein Verbraucher muss als Adressat der Widerrufsbelehrung den Klammerzusatz zur

    Ebenso genügt die Widerrufsbelehrung, die im Vertrag vom 07.05.2007 enthalten ist, den gesetzlichen Vorgaben, was der Senat für gleichlautende Belehrungen bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2019 - 17 U 47/19; Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 17 U 162/17 -, juris; Beschluss vom 19. Juni 2017 - 17 U 79/17 -, Rn. 18 , juris; Beschluss vom 22. Mai 2017 - 17 U 54/17 -, Rn. 4 , juris; Beschluss vom 1. März 2017 - 17 U 212/16 -, Rn. 23 , juris; Beschluss vom 27. Februar 2017 - 17 U 224/16 ; Beschluss vom 2. Mai 2016, - 17 U 4/16 ).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2017 - 17 U 54/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Begriff

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2017 - 17 U 224/16 ; Beschluss vom 2. Mai 2016, - 17 U 4/16 ) entspricht die von der Beklagten erteilte Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben.
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