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   OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98   

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https://dejure.org/2000,15500
OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98 (https://dejure.org/2000,15500)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2000 - 17 U 225/98 (https://dejure.org/2000,15500)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 17 U 225/98 (https://dejure.org/2000,15500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Überweisungsaufträge per Telefax - Wer hat die Beweislast?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.06.1992 - XI ZR 145/91

    Einstandspflicht für Fälschungsrisiko im Überweisungsverkehr - Sammelüberweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98
    Im Überweisungsverkehr trägt nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig die Bank und nicht der Kunde das Risiko, dass Überweisungsaufträge gefälscht werden (vgl. BGH WM 1967, 1142; WM 1985, 511; Betrieb 1992, 2493).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt auch nicht der Ausnahmefall einer abweichenden Risikoverteilung vor, wenn nämlich der Kunde durch sein Verhalten einen Vertrauenstatbestand bezüglich der Echtheit des Überweisungsauftrages geschaffen hat, auf den die Bank sich verlassen durfte: Dies ist etwa der Fall bei einem Blankettmißbrauch, bei welchem derjenige, der ein Blankett mit seiner Unterschrift aus der Hand gibt, auch bei einer seinem Willen nicht entsprechenden Ausfüllung des Blanketts den dadurch geschaffenen Inhalt der Urkunde einem redlichen Dritten gegenüber, dem die Urkunde vorgelegt wird - hier also der Beklagten - als seine Willenserklärung gegen sich gelten lassen muß (BGH Betrieb 1992, 2493).

  • BGH, 18.10.1967 - Ib ZR 169/65

    Schuldbefreiende Wirkung einer Zahlung an einen nicht berechtigten Empfänger -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98
    Im Überweisungsverkehr trägt nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig die Bank und nicht der Kunde das Risiko, dass Überweisungsaufträge gefälscht werden (vgl. BGH WM 1967, 1142; WM 1985, 511; Betrieb 1992, 2493).
  • BGH, 16.11.1979 - V ZR 93/77

    Vorlegung einer Urkunde in beglaubigter Abschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Ablichtung einer Urkunde als solche keine Urkunde im Sinne der § 415 ZPO (vgl. BGH NJW 1980, 1047; NJW 1992, 829, 830).
  • BGH, 21.01.1992 - XI ZR 71/91

    Nebenschrift ist keine Unterschrift

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Ablichtung einer Urkunde als solche keine Urkunde im Sinne der § 415 ZPO (vgl. BGH NJW 1980, 1047; NJW 1992, 829, 830).
  • OLG Köln, 09.01.1991 - 2 U 99/90

    Beweiskraft eines Telefax-Ausdrucks im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98
    Das OLG Köln sieht dagegen in einem Telegramm oder in einer Telekopie Privaturkunden im Sinne der §§ 416, 592 ZPO, schließt aber zugleich die Anwendung der Beweisregel des § 416 ZPO und damit wohl auch der Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO aus, weil die vom Empfangsgerät ausgedruckte Fernkopie nicht selbst die handschriftliche Unterschrift des Ausstellers der übermittelten Erklärung trage; sondern sie allenfalls widerspiegele, deshalb- unterliege das Telefax als nicht unterschriebene Privaturkunde der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO (NJW 1992, 1774).
  • BGH, 25.01.1985 - III ZR 138/84

    Fälschungsrisiko bei Ausführungen von Überweisungen - Übertragbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2000 - 17 U 225/98
    Im Überweisungsverkehr trägt nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig die Bank und nicht der Kunde das Risiko, dass Überweisungsaufträge gefälscht werden (vgl. BGH WM 1967, 1142; WM 1985, 511; Betrieb 1992, 2493).
  • LG Düsseldorf, 26.10.2018 - 6 O 72/17

    Erstattungsanspruch eines Kunden wegen eines von der Bank zu Lasten seines Kontos

    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall bezüglich der Echtheit der Unterschrift auf einem nur in einem Faxschreiben vorliegenden Überweisungsauftrag (OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2000 - 17 U 225/98, OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 2017 - 1 U 224/5).
  • FG Münster, 24.11.2015 - 14 K 1542/15

    Ersetzendes Scannen

    Gerade wegen dieser technischen Manipulationsmöglichkeiten lehnen es --wie hier der vom Berichterstatter befragte öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Handschriftenvergleich Dr. U -- Schriftsachverständige regelmäßig ab, eine ihnen nicht im Original vorgelegte Handschrift auf ihre Echtheit zu überprüfen (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 24.05.2000 - 17 U 225/98, Monatsschrift für Deutsches Recht 2000, 1330).
  • LG Duisburg, 15.06.2005 - 3 O 310/03

    Zur Verteilung des Fälschungsrisikos bei Überweisungsaufträgen

    Hat die Beklagte danach die Überweisung aufgrund eines gefälschten Überweisungsauftrages ausgeführt, steht dies einer von vornherein fehlenden Anweisung des Klägers gleich; mangels wirksamen, auf den Bankkunden zurückzuführenden Auftrag war die Beklagte daher zu einer Belastung des Kontos des Klägers nicht ermächtigt und hat ihm insoweit Schadensersatz zu leisten (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24. Mai 2000, Aktenzeichen 17 U 225/98).
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