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   OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15   

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https://dejure.org/2016,50271
OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15 (https://dejure.org/2016,50271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2016 - 17 U 240/15 (https://dejure.org/2016,50271)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 17 U 240/15 (https://dejure.org/2016,50271)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Anlageberatung: Empfängerhorizont als Maßstab für die richtige und vollständige Darstellung im Prospekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: Empfängerhorizont als Maßstab für die richtige und vollständige Darstellung im Prospekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Anforderungen an die objektgerechte Beratung des Anlageberaters bei Empfehlung einer Anlage in einem Medienfonds; Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die anlageberatende Bank durch Einreichung einer Beschwerdeschrift an den Ombudsmann der ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt.
    Anforderungen an die objektgerechte Beratung des Anlageberaters bei Empfehlung einer Anlage in einem Medienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Soweit der Kläger in Folge der Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Beklagte zur Zeichnung der infrage stehenden Anlage veranlasst worden ist, hat die Beklagte grundsätzlich auch den Schaden zu ersetzen, der sich typischer Weise daraus ergibt, dass das Eigenkapital in der angelegten Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben wäre, sondern zu einem üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11 -, WM 2012, 1188, Rn. 11 und vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10 -, WM 2012, 1337, Rn. 64).

    Insoweit ist jedoch im Hinblick auf die nach einer finanzgerichtlichen Entscheidung mit Datum vom 4.11.2016 geänderten Steuerbescheide und die danach mit dem zuständigen Finanzamt erzielte Einigung ein auf die Verletzungshandlung zurückgehender Schadenseintritt nicht mehr so hinreichend wahrscheinlich, dass das Feststellungsinteresse zu bejahen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 262/10, WM 2012, 1337 Rn. 73 m.w.N).

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Zwar kann es als Mittel der Aufklärung durchaus genügen, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12 -, NJW-RR 2014, 1075, Rn. 9; Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10 -, JUR-Büro 2013, 418, Rn. 33 m. w. N.).

    Wurde der Anleger ordnungsgemäß mittels Übergabe eines fehlerfreien Prospekts aufgeklärt, nimmt er die Informationen jedoch nicht zur Kenntnis, geht das grundsätzlich zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10 -, JUR-Büro 2013, 418, Rn. 33).

  • BGH, 15.10.2015 - III ZR 170/14

    Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens im Streit um

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Indem es maßgeblich auf die Individualisierung des geltend gemachten Anspruchs ankommt, bedarf es dazu nicht der Angaben vom Einzelheiten wie sie für die Substantiierung der anspruchsbegründenden Tatsachen erforderlich sind (BGH, Urteil vom 15.10.2015 - III ZR 170/14 -, WM 2015, 2181 ff., Rn. 17 m. w. N.).
  • OLG München, 28.04.2016 - 23 U 1774/15

    Erfolgloser Antrag gegen Streitbeitritt bei zulässiger Nebenintervention

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Denn das Güteverfahren zielt - anders als die Klageerhebung oder das Mahnverfahren - auf eine außergerichtliche gütliche Beilegung des Rechtsstreits ab und enthält keine strikte Antragsbindung wie im Mahn- oder Klageverfahren (OLG München, Beschluss vom 28.04.2016 - 23 U 1774/15 -, Juris, Rn. 37 m. w. N.).
  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Soweit der Kläger in Folge der Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Beklagte zur Zeichnung der infrage stehenden Anlage veranlasst worden ist, hat die Beklagte grundsätzlich auch den Schaden zu ersetzen, der sich typischer Weise daraus ergibt, dass das Eigenkapital in der angelegten Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben wäre, sondern zu einem üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, Urteil vom 24.04.2012 - XI ZR 360/11 -, WM 2012, 1188, Rn. 11 und vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10 -, WM 2012, 1337, Rn. 64).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZB 13/04

    Entstehung einer Besprechungsgebühr im Rahmen der Klagevorbereitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Denn hat der Mandant seinem Rechtsanwalt einen unbedingten Klageauftrag erteilt, ist die Geltendmachung einer Gebühr gem. Nr. 2300 VV-RVGausgeschlossen, weil die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV-RVGauch Tätigkeiten erfasst, welche die Klage oder Rechtsverteidigung vorbereiten (siehe Gerold/ Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18. Auflage, § 19 Rn. 19; BGH JurBüro 2005, 84 f.).
  • OLG Nürnberg, 27.06.2016 - 8 U 2633/14

    Einordnung einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Kapitalanlagegeschäft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Indem auf der Grundlage der von dem Kläger aufgegriffenen Darstellung der Beklagten lediglich die Person der für die Beklagte tätigen Beraterin wechselte, ist von einem konkludent begründeten Beratungsvertrag regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn die Beklagte eine entsprechende Empfehlung zur Zeichnung abgegeben und insoweit tatsächlich eine Beratung stattgefunden hat (BGH, Urteil vom 27.10.2009 - XI ZR 338/08 - , WM 2009, 2306, Rn. 15; OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2016 - 8 U 2633/14 - Juris, Rn. 39).
  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Zwar kann es als Mittel der Aufklärung durchaus genügen, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss ein Prospekt über die Kapitalanlage überreicht wird, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 24.04.2014 - III ZR 389/12 -, NJW-RR 2014, 1075, Rn. 9; Urteil vom 26.02.2013 - XI ZR 345/10 -, JUR-Büro 2013, 418, Rn. 33 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 13.03.2013 - 17 U 229/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Anforderungen an die Darstellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Der Kläger konnte aufgrund der Darstellung im Fondsprospekt den naheliegend unzutreffenden Eindruck gewinnen, dass die Einmalzahlung zu einer sicheren Rückzahlung einer Nettoeinlagesumme an ihn führe (OLG Frankfurt, Urteil vom 13.03.2013 - 17 U 229/11 -, Juris, Rn. 39).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 66/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Schlüssigkeit und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2016 - 17 U 240/15
    Ohne dass es hinsichtlich der behaupteten Beratung durch den Zeugen Z1 auf den Vortrag näherer Einzelumstände ankommt, ist es Sache des Tatrichters, bei der notwendigen Beweisaufnahme die benannten Zeugen nach Einzelheiten zu befragen, welche für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der jeweiligen Bekundungen erforderlichen erscheinen (BGH, Urteil vom 06.12.2012 - III ZR 66/12 -, WM 2013, 68, Rn. 10 m. w. N.).
  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • OLG Frankfurt, 17.04.2020 - 17 U 9/19

    Anforderungen an Anlageberatung bei nachgesandtem Prospekt (Schiffsfonds)

    Auch bedarf es für die Individualisierung nicht der Angabe von Einzelheiten, wie sie für die Substantiierung des anspruchsbegründenden Vorbringens erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 04.05.2016, III ZR 90/15, Rn. 5, beck-online, m.w.N.; vgl. auch Senat, Urteil vom 21.12.2016, 17 U 240/15 , Rn. 26 , beck-online).
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