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   OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 17 U 241/08   

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https://dejure.org/2009,12843
OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 17 U 241/08 (https://dejure.org/2009,12843)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2009 - 17 U 241/08 (https://dejure.org/2009,12843)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 17 U 241/08 (https://dejure.org/2009,12843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 358 BGB, § 500 BGB, § 123 BGB, § 142 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Dem Leasinggeber zuzurechnende arglistige Täuschung des Käufers und Leasingnehmers durch den Lieferanten beim finanzierten Pkw-Kauf

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § ... 142 Abs. 2; ; BGB § 294; ; BGB §§ 358 ff.; ; BGB § 359; ; BGB § 499 Abs. 2; ; BGB § 500; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; BGB § 818; ; StGB § 263; ; ZPO § 287 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Nichtigkeit eines Leasingvertrages wegen arglistiger Täuschung des Leasingnehmers über die zu erbringenden Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines Leasingvertrages wegen arglistiger Täuschung des Leasingnehmers über die zu erbringenden Leistungen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 17 U 241/08
    Er ist zudem unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4.12.2007 (Az: XI ZR 227/06 - MDR 08, S. 400, 401) der Auffassung, er schulde lediglich der Lieferantin, und damit dem Insolvenzverwalter Nutzungsersatz, und die Beklagte könne dies dort nur als Insolvenzforderung beanspruchen.

    Die von ihm zitierte Entscheidung BGH vom 4.12.2007 (Az: XI ZR 227/06 abgedruckt in MDR 08, Seite 400, 401), die sich auf einen sogenannten Schrottimmobilienfall bezieht, ist nicht einschlägig.

  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 17 U 241/08
    Einer Aufrechnungserklärung der Beklagten bedarf es dementsprechend nicht (vgl. BGH NJW 1963, Seite 1870).
  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13

    Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den

    Ein anderer Teil des Schrifttums (Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 1799 ff.; Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl., § 5 Rn. 11 f.) sowie die neuere Instanzrechtsprechung (OLG Düsseldorf, WM 2010, 2258, 2259 f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009 - 17 U 241/08, juris Rn. 34 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 23. April 2008 - 3 U 115/07, juris Rn. 24) stehen hingegen auf dem Standpunkt, dass die auf den finanzierten Abzahlungskauf zugeschnittenen §§ 358, 359 BGB selbst für das Eintrittsmodell im Regelfall nicht auf das bei einem Finanzierungsleasing bestehende Dreiecksverhältnis und die dabei bestehenden leasingtypischen Wechselbeziehungen passten.
  • OLG Frankfurt, 27.01.2011 - 14 U 232/10

    Verbraucherdarlehen zur Pkw-Finanzierung: Anforderungen an die Belehrung über das

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 6.1.2011 bereits ausgeführt hat, ist die Entscheidung des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 28.1.2009 - Az: 17 U 241/08 - auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil dort ein Zwei-Personen-Verhältnis, nämlich ein Leasingvertrag bestand und der Leasinggeber über die Konditionen des Leasingvertrags getäuscht worden war, während vorliegend ein Drei- Personen-Verhältnis besteht und der Darlehensvertrag die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen des Beklagten zur Rückzahlung der Darlehensvaluta einschließlich der letzten sogenannten Ballonrate eindeutig und zweifelsfrei ausweist.
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