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   OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 17 U 250/10   

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https://dejure.org/2011,15737
OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 17 U 250/10 (https://dejure.org/2011,15737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2011 - 17 U 250/10 (https://dejure.org/2011,15737)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2011 - 17 U 250/10 (https://dejure.org/2011,15737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 BGB, § 280 BGB, § 134 BGB, § 395 BGB, § 1 BRAO
    Fehlende Aktivlegitimation eines Rechtsanwalts als klagender Zessionars im Schadensersatzprozess wegen Sittenwidrigkeit des Forderungsverkaufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufkauf und nachfolgende gerichtliche Durchsetzung der Forderungen von Mandanten aus fehlerhafter Anlageberatung durch einen Rechtsanwalt ist standeswidrig und sittenwidrig; Sittenwidrigkeit des Ankaufs von Forderungen der Mandanten eines Rechtsanwalts wegen fehlerhafter ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Sittenwidriger Forderungskauf durch einen Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs von Forderungen der Mandanten eines Rechtsanwalts wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3724
  • WM 2011, 1192
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 17 U 250/10
    Die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 2007, 979 Rechnung tragende Regelung des § 49 b Abs. 2 BRAO beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass Vereinbarungen, die durch eine Vergütung oder ihre Höhe vom Ausgang der Sache oder vom Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit abhängig gemacht wurden, grundsätzlich als unzulässig zu gelten haben.
  • OLG München, 10.05.2012 - 23 U 4635/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Umgehung des Verbots von Erfolgshonoraren durch einen

    Es soll verhindert werden, dass der Rechtsanwalt den Ausgang eines Mandats zu seiner eigenen "wirtschaftlichen" Angelegenheit macht und bei der Führung des Mandats wirtschaftliche Erwägungen den Ausschlag geben (BGH NJW 2009, S. 3297, 3298; KG, MDR 2003, S. 599; OLG Frankfurt, NJW 2011, S. 3724, 3725).
  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten

    Die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten ist unter anderem dann erkennbar gefährdet, wenn er sich von dem Mandanten einen Anspruch abtreten lässt und diesen im eigenen Namen geltend macht (Hartung / Römermann, BRAO, 4. Aufl., § 43a Rdn. 11), weil allein die bloße Gefahr eines solchen Handels die Interessen der Rechtspflege und das Vertrauen des rechtsuchenden Publikums in die Kompetenz und Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft in einer Weise gefährdet, dass sich daraus das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB ergibt (vgl. vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13. April 2011 - 17 U 250/10 -, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2019 - 10 O 81/18

    Zur Sittenwidrigkeit des gewerblich betriebenen Ankaufs von Mandantenforderungen

    Der standeswidrige Forderungskauf ist sittenwidrig, wenn der Ankauf von Mandantenforderungen vom Rechtsanwalt systematisch und gewerblich ausgeübt wird und mit der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen eines freien Berufs als Organ der Rechtspflege nicht mehr in Einklang zu bringen ist ( OLG Frankfurt, Urteil vom 13.4.2011, Az. 17 U 250/10 ).

    Allein die bloße Gefahr eines solchen Handelns gefährde die Interessen der Rechtspflege und das Vertrauen des rechtsuchenden Publikums in die Kompetenz und Unabhängigkeit der Rechtsanwaltschaft in einer Weise, dass sich daraus das Unwerturteil der Sittenwidrigkeit gemäß § 138 BGB ergibt ( OLG Frankfurt, Urteil vom 13.4.2011, Az. 17 U 250/10 , Rn, 31).

    Dies folgt zum einen daraus, dass er als Partei des Rechtsstreites im Verfahren vor dem OLG Frankfurt mit dem Az. 17 U 250/10 die maßgebliche rechtliche Beurteilung kannte, sondern auch aus der Formulierung der jeweiligen ?Kauf-, Übereignungs- und Abtretungsverträge?, die gerade darauf abzielen, die Beurteilung der Sittenwidrigkeit zu vermeiden.

  • OLG Brandenburg, 31.05.2016 - 3 U 13/15

    Rechtsanwaltsvertrag: Haftung eines Rechtsanwalts wegen nicht hinreichender

    Auch sonst seien keine Verstöße gegen Vorschriften aus der BRAO oder gegen die §§ 134, 138 BGB erkennbar, insbesondere sei die von dem Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (17 U 250/10) nicht mit dem hiesigen Sachverhalt vergleichbar.
  • OLG Celle, 05.06.2014 - 13 U 144/13

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Veröffentlichung von Vergleichen über die

    Das Landgericht hat es zutreffend offengelassen, ob Auskunftsansprüche von den als Anlagen K 1 und K 4 vorgelegten Abtretungserklärungen umfasst sind, ob die Abtretung der C. A. M. GmbH & Co. KG (Anlage K 4) auch Schadensersatzansprüche umfasst und ob diese Abtretungen wirksam sind, obwohl ihnen ein Forderungskauf durch die Klägerin zugrunde liegt und Geschäftsführer der Klägerin nicht nur ein Rechtsanwalt ist, sondern zudem eine der Prozessbevollmächtigten der Klägerin deren Gesellschafterin - sei es auch nur treuhänderisch - war (vgl. dazu grundlegend OLG Frankfurt, Urteil vom 13. April 2011 - 17 U 250/10, juris).
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 17 U 28/21

    Ansprüche eines Rechtsanwalts aus einer Honorarvereinbarung Abtretung des

    Soweit der Beklagte in seinem Schriftsatz vom 05.04.2021 - bei der Jahreszahl liegt ein offensichtliches Versehen vor - nunmehr erstmals in II. Instanz unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M vom 13.04.2011 (NJW 2011, 3724) gegen die Wirksamkeit der Abtretung vom 14.01.2020 vorbringt, dass diese unwirksam sei, da das Grundgeschäft fehle oder nichtig sei, vermag auch dieses Vortrag der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • LG Hamburg, 25.04.2014 - 330 O 159/13

    Sittenwidrigkeit des Ankaufs von Forderungen des Mandanten durch den

    Die Voraussetzungen dieser Norm liegen vor: Das erkennende Gericht macht sich die Auffassung des Landgerichts Frankfurt am Main und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in dem Urteil vom 19.1.2012 (Landgericht) und vom 13.4.2011 (Oberlandesgericht, 17 U 250/10) zu eigen.
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