Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23529
OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11 (https://dejure.org/2012,23529)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.04.2012 - 17 U 28/11 (https://dejure.org/2012,23529)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. April 2012 - 17 U 28/11 (https://dejure.org/2012,23529)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23529) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 280 BGB, § 611 BGB, § 823 BGB, § 831 BGB, § 2 Abs 1 HeimG
    Ersatz von Behandlungskosten: Pflichtverletzung von Heimbetreiber und Pflegekraft bei Sturz eines Heimbewohners in Pflegeheim

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt von Beweiserleichterungen bzgl. der Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten hinsichtlich der Ursachen eines Sturzes während einer Pflegemaßnahme in einem Heim; Anforderungen an den Nachweis der Verletzung von Obhuts- und Verkehrssicherungspflichten eines ...

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht in einem Pflegeheim bei begleitetem Toilettengang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Sturz eines Heimbewohners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Sturz im Pflegeheim - Umfang der Verkehrssicherungspflicht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11
    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten führt zu einem Schadenersatzanspruch aus einer Verletzung des Heimvertrags, wobei sich die Beklagte zu 1. ein Verschulden der Beklagten zu 2. gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, und auch zu einem konkurrierenden deliktischen Schadensersatzanspruch aus §§ 823, 831 BGB, wobei die Beklagte zu 2. auch selbst der deliktischen Haftung unterliegt (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Saarbrücken, BtPrax 2008, 133; OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1970 und BtPrax 2009, 250).

    Der Maßstab ist insoweit das Erforderliche sowie das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare, wobei insbesondere auch die menschliche Würde der Bewohner zu beachten ist (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938, unter Verweis auf § 2 Abs. 1 und 2 HeimG i.d.F. v. 5.11.2001, BGBl. I, 2970).

    Da die Versicherte während einer konkreten Pflegemaßnahme stürzte, kommen der Klägerin für die Darlegung der Verletzung einer Obhuts- und Verkehrssicherungsplicht Beweiserleichterungen zugute, weil die Versicherte sich nach Überzeugung des Senats bei dem Toilettentransfer in einer konkreten Gefahrensituation befunden hat (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938; 1613, 2614; nachfolgend Düsseldorf, VersR 2008, 1979, zitiert nach Juris RN 11 LG Saarbrücken, BtPrax 2008, 133, 134).

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2008 - 4 U 318/07

    Haftung des Pfegeheinträgers bei Unfall eines halbseitig gelähmten

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11
    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten führt zu einem Schadenersatzanspruch aus einer Verletzung des Heimvertrags, wobei sich die Beklagte zu 1. ein Verschulden der Beklagten zu 2. gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, und auch zu einem konkurrierenden deliktischen Schadensersatzanspruch aus §§ 823, 831 BGB, wobei die Beklagte zu 2. auch selbst der deliktischen Haftung unterliegt (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Saarbrücken, BtPrax 2008, 133; OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1970 und BtPrax 2009, 250).

    Da die Versicherte während einer konkreten Pflegemaßnahme stürzte, kommen der Klägerin für die Darlegung der Verletzung einer Obhuts- und Verkehrssicherungsplicht Beweiserleichterungen zugute, weil die Versicherte sich nach Überzeugung des Senats bei dem Toilettentransfer in einer konkreten Gefahrensituation befunden hat (vgl. BGH NJW 2005, 1937, 1938; 1613, 2614; nachfolgend Düsseldorf, VersR 2008, 1979, zitiert nach Juris RN 11 LG Saarbrücken, BtPrax 2008, 133, 134).

  • BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11
    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten führt zu einem Schadenersatzanspruch aus einer Verletzung des Heimvertrags, wobei sich die Beklagte zu 1. ein Verschulden der Beklagten zu 2. gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, und auch zu einem konkurrierenden deliktischen Schadensersatzanspruch aus §§ 823, 831 BGB, wobei die Beklagte zu 2. auch selbst der deliktischen Haftung unterliegt (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Saarbrücken, BtPrax 2008, 133; OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1970 und BtPrax 2009, 250).
  • LG Heilbronn, 29.07.2009 - 1 O 195/08

    Schadensersatz

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11
    Sie haben nicht bewiesen, dass sie die in der konkreten Unfallsituation gebotenen zumutbaren und erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen haben (vgl. auch OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 - 762, zitiert nach Juris Rn 7, 15; LG Heilbronn, VersR 2010, 121 - 123, zitiert nach Juris Rn 48 und 46).
  • OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11
    Sie haben nicht bewiesen, dass sie die in der konkreten Unfallsituation gebotenen zumutbaren und erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen haben (vgl. auch OLG Dresden NJW-RR 2000, 761 - 762, zitiert nach Juris Rn 7, 15; LG Heilbronn, VersR 2010, 121 - 123, zitiert nach Juris Rn 48 und 46).
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2008 - 24 U 165/07

    Umfang der Obhutspflicht des Betreibers eines Pflegeheim gegenüber einer nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.04.2012 - 17 U 28/11
    Eine schuldhafte Verletzung dieser Pflichten führt zu einem Schadenersatzanspruch aus einer Verletzung des Heimvertrags, wobei sich die Beklagte zu 1. ein Verschulden der Beklagten zu 2. gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss, und auch zu einem konkurrierenden deliktischen Schadensersatzanspruch aus §§ 823, 831 BGB, wobei die Beklagte zu 2. auch selbst der deliktischen Haftung unterliegt (vgl. BGH NJW 2005, 1937; 2005, 2613; OLG Saarbrücken, BtPrax 2008, 133; OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1970 und BtPrax 2009, 250).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht