Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Baden-Württemberg
Bankenhaftung wegen Aufklarungspflichtverletzung bei finanzierter Immobilienanlage: Verjährungsrechtliche und prozessuale Behandlung mehrerer Pflichtverletzungen; Anforderungen an die Widerlegung der Wissensvermutung bei institutionalisierter Zusammenarbeit mit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Weitere Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bausparkasse haftet bei vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilienanlage
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bausparkasse haftet bei vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Immobilienanlage
- tp-partner.com (Zusammenfassung)
Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZG 2014, 191
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Karlsruhe, 21.12.2011 - 17 U 259/10
Schadenersatzanspruch eines Kapitalanlegers: Rechtskraftwirkung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
"Der Senat (Urteil vom 21.12.2011 - 17 U 259/10, WM 2012, 1026) hat demgegenüber aus der neueren Rechtsprechung zur Verjährung von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung (…vgl. BGH BKR 2010, 118 Rn. 14 f.; NJW-RR 2010, 1693) gefolgert, dass jede einzelne Pflichtverletzung als gesonderter Streitgegenstand zu betrachten sei.b) In dem angefochtenen Urteil nimmt das Landgericht das Urteil des Senats vom 21.12.2011 (17 U 259/10) zur Kenntnis (LGU 9), vertritt aber eine andere Rechtsauffassung, welche die Berufungserwiderung unterstützt.
- OLG Hamm, 12.03.2012 - 31 U 167/06
Abweisung der Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs von Eigentumswohnungen im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
Deshalb vermag sich der Senat der von der Beklagten mehrfach zitierten Rechtsprechung des OLG Hamm (31 U 167/06) nicht anzuschließen, das die Verjährungseinrede der Beklagten in diesen Fällen allein deshalb schon für begründet erachtet, weil die Anleger "im Zusammenhang mit dem Wohnungserwerb arglistig getäuscht worden waren". - OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
Kreditfinanzierter Immobilienkauf zu Steuersparzwecken: Verjährung von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
Sie beanstanden, das Landgericht habe sich über den Beschluss des erkennenden Senats vom 29.05.2012 (17 W 36/12, betr. Beschwerde gegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe) hinweggesetzt und zur Frage der Identität der Streitgegenstände eine unzutreffende Rechtsposition eingenommen.
- BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
Es fehlt auch nicht am Feststellungsinteresse der Kläger (§ 256 Abs. 1 ZPO); insbesondere ist der Vorrang der Leistungsklage nicht zu beachten, da die Schadensentwicklung nach Auffassung des Bundesgerichtshofes in Fällen der vorliegenden Art noch nicht abgeschlossen ist und weitere Schäden in der Zukunft drohen (vgl. BGH WM 2008, 1260 Rn. 50, 51). - BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08
Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
"Der Senat (Urteil vom 21.12.2011 - 17 U 259/10, WM 2012, 1026) hat demgegenüber aus der neueren Rechtsprechung zur Verjährung von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung (vgl. BGH BKR 2010, 118 Rn. 14 f.; NJW-RR 2010, 1693) gefolgert, dass jede einzelne Pflichtverletzung als gesonderter Streitgegenstand zu betrachten sei. - OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11
Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils hinsichtlich einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
Hinsichtlich des Umfanges der Rechtskraftwirkung eines die Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers abweisenden Urteils besteht daher ein Gleichlauf mit der Beurteilung der Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung mehrerer Aufklärungspflichten, so dass die einzelnen Pflichtverstöße, auch wenn sie in einem einheitlichen Beratungsvorgang erfolgt sind, als unterschiedliche Streitgegenstände zu behandeln sind (Im Ergebnis ebenso OLG Celle MDR 2012, 364). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
Denn das Gericht muss nicht nur das tatsächliche, sondern auch das rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen, soweit es erheblich ist (BVerfG NJW 1980, 2698; NJW-RR 1993, 383;… Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, vor § 128 Rn. 6b).". - BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09
Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12
Die Kenntnis der Beklagten von dieser aktiven Täuschung der Anleger, also von dem aufklärungspflichtigen Wissensvorsprung wird widerleglich vermutet (BGH, WM 2010, 2069 Rn. 18, 31).
- OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12
Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die …
Ihre Besorgnis habe sich aktuell durch das Urteil des Senats vom 24.09.2013 (17 U 280/12) vertieft.Diese Besorgnis habe sich nochmals vertieft, weil der Senat in der genannten Besetzung in einem am 24.09.2013 verkündeten Urteil in einer Parallelsache (17 U 280/12) in der von der Beklagten befürchteten und bereits im Verfahren 17 U 96/12 in einem Befangenheitsantrag vom 23.04.2013 vorgetragenen Art verfahren sei.
Auch liegt ersichtlich ein verfahrensübergreifender Grund für eine Ablehnung der Mitglieder des Senats, die an dem von der Beklagten konkret herangezogenen Urteil vom 24.09.2013 im Verfahren 17 U 280/12 mitgewirkt haben, nicht vor, zumal sich die Beklagte am Vormittag des 26.11.2013 in 5 gegen sie gerichteten Verfahren aus demselben Komplex in eine Verhandlung vor dem Senat eingelassen hat (17 U 294/12, 308/12, 271/12, 244/12 und 17 U 233/12).
Das Verfahren 17 U 280/12 hat Verjährungsfragen im Zusammenhang mit einer von Rechtsanwalt M. vermittelten Anspruchskenntnis zum Gegenstand, nicht aber die Kenntnis der Rechtsanwälte R., auf die es im vorliegenden Rechtsstreit allein ankommt.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.10.2013 - 17 U 280/12 |
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Schadensersatzansprüche gegen Bausparkasse Badenia - Immobilienrecht
Verfahrensgang
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12 |
Kurzfassungen/Presse (5)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet zu aktuellen Rechtsfragen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Beratungspflichten der Bausparkasse
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Dritte Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG
- tp-partner.com (Zusammenfassung)
Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 03.08.2012 - 10 O 789/11
- OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1985 - VIII ZR 285/83
Wiederholte Vollstreckungsgegenklage und entgegenstehende Rechtskraft eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12
Allerdings steht die Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 18.07.2003 (6 O 636/02), worauf die Kläger zu Recht hinweisen, der Zulässigkeit ihrer Schadensersatzklage nicht entgegen (BGH, WM 1985, 703).Denn der Rechtskraft eines Urteils, das eine - gegen einen titulierten Zahlungsanspruch gerichtete - Vollstreckungsgegenklage abweist, kommt (nur) die Bedeutung zu, dass der vollstreckbaren Urkunde die Vollstreckbarkeit nicht mehr mit dem jener Klage zugrundeliegenden Sachverhalt genommen werden darf (BGH, WM 1985, 703).
- BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83
Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage
Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12
Der Rechtskraft fähige Rechtsfolge dieser Entscheidung ist allein die Ablehnung, dem titulierten Anspruch durch Rechtsgestaltung die Vollstreckbarkeit zu nehmen (BGH, MDR 1985, 138).