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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12   

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https://dejure.org/2013,27627
OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12 (https://dejure.org/2013,27627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2013 - 17 U 281/12 (https://dejure.org/2013,27627)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2013 - 17 U 281/12 (https://dejure.org/2013,27627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vorwegnahme der Beweiswürdigung hinsichtlich behaupteter innerer Tatsachen

  • Justiz Baden-Württemberg

    Schadensersatzklage wegen Aufklarungspflichtverletzung der Bank bei kreditfinanziertem Immobilienkauf: Gerichtliche Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Beweisantritt zur Widerlegung der Vermutung aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs bei institutionalisiertem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1
    Zulässigkeit der Vorwegnahme der Beweiswürdigung hinsichtlich behaupteter innerer Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Finanzierende Bank muss grundsätzlich nicht über Innenprovisionen aufklären

  • tp-partner.com (Zusammenfassung)

    Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche gegen Bausparkasse Badenia - Immobilienrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 1039
  • NZG 2014, 67
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 31 U 167/06

    Abweisung der Klage auf Rückabwicklung des Erwerbs von Eigentumswohnungen im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Die Beklagte verweist auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 12.03.2012 - 31 U 167/06 und Beschlüsse vom 19.12.2012) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 25/07).

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm, auch wenn die Kläger keine positive Kenntnis davon gehabt hätten, dass der Beklagten die Verwendung des OFA-Formulars bekannt war, sei die erforderliche Anspruchskenntnis der Kläger für den Verjährungsbeginn gleichwohl zu bejahen, weil es nicht auf die Kenntnis des konkret zur Vornahme der Täuschung eingesetzten Mittels (= OFA) ankommen könne (OLG Hamm, Urteil vom 12.03.2012 - I-31 U 167/06, dort Seite 22; Anlage BB 1), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • LG Karlsruhe, 28.09.2012 - 10 O 592/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 28. September 2012 - 10 O 592/11 - mit dem zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben, soweit zum Nachteil der Beklagten erkannt ist.

    auf ihre Berufung das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 28.09.2012 (Az. 10 O 592/11) dahin abzuändern, dass die Klage abgewiesen wird, sowie hilfsweise: die Sache an das Landgericht Karlsruhe zurückzuverweisen.

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    In diesem prozessualen Vorgehen liegt - nach der Einschätzung des Bundesgerichtshofs - ein grober, wegen Art. 103 Abs. 1 GG relevanter Verfahrensverstoß (BGH, WM 2007, 876, Rn. 35, 45).

    Denn ein solches Vorgehen verstößt gegen das aus § 286 Abs. 1 ZPO folgende Gebot, sich mit dem Streitstoff umfassend auseinanderzusetzen und den Sachverhalt durch die Erhebung der angetretenen Beweise möglichst vollständig aufzuklären (BGH, WM 2007, 876, Rn. 35; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl., Vor § 284 Rn. 8a).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Die Beklagte verweist auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 12.03.2012 - 31 U 167/06 und Beschlüsse vom 19.12.2012) und des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 09.11.2007 - V ZR 25/07).

    Ohne Anhaltspunkte für gerade einen solchen Anspruch - jede Pflichtverletzung ist verjährungsrechtlich gesondert zu betrachten (BGH, WM 2011, 874, Rn. 14 f.; BKR 2010, 118; WM 2008, 89, Rn. 17) - hatte der Anleger keinen Anhalt für eine erfolgversprechende Inanspruchnahme der Beklagten auf Schadensersatz und keinen Grund, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen, zumal für die Einholung von Rechtsrat erhebliche Kosten entstehen konnten.

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Ohne Anhaltspunkte für gerade einen solchen Anspruch - jede Pflichtverletzung ist verjährungsrechtlich gesondert zu betrachten (BGH, WM 2011, 874, Rn. 14 f.; BKR 2010, 118; WM 2008, 89, Rn. 17) - hatte der Anleger keinen Anhalt für eine erfolgversprechende Inanspruchnahme der Beklagten auf Schadensersatz und keinen Grund, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen, zumal für die Einholung von Rechtsrat erhebliche Kosten entstehen konnten.
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Ohne Anhaltspunkte für gerade einen solchen Anspruch - jede Pflichtverletzung ist verjährungsrechtlich gesondert zu betrachten (BGH, WM 2011, 874, Rn. 14 f.; BKR 2010, 118; WM 2008, 89, Rn. 17) - hatte der Anleger keinen Anhalt für eine erfolgversprechende Inanspruchnahme der Beklagten auf Schadensersatz und keinen Grund, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen, zumal für die Einholung von Rechtsrat erhebliche Kosten entstehen konnten.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2004 - 15 U 4/01

    Haftung einer Bausparkasse: Finanzierung des Erwerbs einer "Schrottimmobilie"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Der Senat geht lediglich in Bezug auf eine arglistige Täuschung der Erwerber über die Ertragskraft des Mietpools und die voraussichtlich zu erwartenden Mietpoolausschüttungen, also hinsichtlich Renditeerwägungen unter dem Schlagwort "Schrottimmobilien", davon aus (vgl. Senat, Urteil vom 07.10.2010 - 17 U 133/09), dass die Erwerber - aufgrund der allgemeinen Presseberichterstattung des Jahres 2004, insbesondere im Zusammenhang mit dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.11.2004 - 15 U 4/01 (vgl. dazu etwa die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.12.2004, der die schriftlichen Urteilsgründe angeschlossen waren und die auch in den allgemeinen Medien wiedergegeben worden ist, etwa in Tageszeitungen, und auch zu Fernsehberichterstattung und einer Mitteilung von Stiftung Warentest geführt hat) - Schadensersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt des aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit überhöhten Mietertragsversprechen spätestens im Laufe des Jahres 2005 erkennen mussten und mit einiger Aussicht auf Erfolg geltend machen konnten.
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 17 U 133/09

    Bankenhaftung bei Finanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung: Haftung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Der Senat geht lediglich in Bezug auf eine arglistige Täuschung der Erwerber über die Ertragskraft des Mietpools und die voraussichtlich zu erwartenden Mietpoolausschüttungen, also hinsichtlich Renditeerwägungen unter dem Schlagwort "Schrottimmobilien", davon aus (vgl. Senat, Urteil vom 07.10.2010 - 17 U 133/09), dass die Erwerber - aufgrund der allgemeinen Presseberichterstattung des Jahres 2004, insbesondere im Zusammenhang mit dem Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.11.2004 - 15 U 4/01 (vgl. dazu etwa die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15.12.2004, der die schriftlichen Urteilsgründe angeschlossen waren und die auch in den allgemeinen Medien wiedergegeben worden ist, etwa in Tageszeitungen, und auch zu Fernsehberichterstattung und einer Mitteilung von Stiftung Warentest geführt hat) - Schadensersatzansprüche unter dem Gesichtspunkt des aufklärungspflichtigen Wissensvorsprungs im Zusammenhang mit überhöhten Mietertragsversprechen spätestens im Laufe des Jahres 2005 erkennen mussten und mit einiger Aussicht auf Erfolg geltend machen konnten.
  • OLG München, 18.09.2002 - 27 U 1011/01

    Zulässigkeit des durch den Verwalter mit Ermächtigung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 281/12
    Das Urteil des Senats war für vorläufig vollstreckbar zu erklären, §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO (Zöller/Heßler, ZPO § 538 Rn. 59 unter Hinweis auf OLG München, NZM 2002, 1032).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12   

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https://dejure.org/2013,26500
OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12 (https://dejure.org/2013,26500)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2013 - 17 U 231/12 (https://dejure.org/2013,26500)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2013 - 17 U 231/12 (https://dejure.org/2013,26500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG - Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet zu aktuellen Rechtsfragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beratungspflichten der Bausparkasse

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Dritte Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG

  • tp-partner.com (Zusammenfassung)

    Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZR 285/83

    Wiederholte Vollstreckungsgegenklage und entgegenstehende Rechtskraft eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12
    Allerdings steht die Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 18.07.2003 (6 O 636/02), worauf die Kläger zu Recht hinweisen, der Zulässigkeit ihrer Schadensersatzklage nicht entgegen (BGH, WM 1985, 703).

    Denn der Rechtskraft eines Urteils, das eine - gegen einen titulierten Zahlungsanspruch gerichtete - Vollstreckungsgegenklage abweist, kommt (nur) die Bedeutung zu, dass der vollstreckbaren Urkunde die Vollstreckbarkeit nicht mehr mit dem jener Klage zugrundeliegenden Sachverhalt genommen werden darf (BGH, WM 1985, 703).

  • BGH, 19.06.1984 - IX ZR 89/83

    Rechtskraft einer Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 231/12
    Der Rechtskraft fähige Rechtsfolge dieser Entscheidung ist allein die Ablehnung, dem titulierten Anspruch durch Rechtsgestaltung die Vollstreckbarkeit zu nehmen (BGH, MDR 1985, 138).
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