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   OLG Karlsruhe, 10.01.2012 - 17 U 31/11   

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https://dejure.org/2012,21181
OLG Karlsruhe, 10.01.2012 - 17 U 31/11 (https://dejure.org/2012,21181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.2012 - 17 U 31/11 (https://dejure.org/2012,21181)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 2012 - 17 U 31/11 (https://dejure.org/2012,21181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beratungspflichten einer Bank bei der Vermietung von Schließfächern

  • RA Kotz

    Vermietung Sparkassenbuch-Schließfach - Aufklärungspflicht hinsichtlich des Sicherheitsstandards

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beratungspflichten einer Bank bei der Vermietung von Schließfächern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 1529
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 22.09.1995 - 2 U 620/94

    Wirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2012 - 17 U 31/11
    Von einer gesonderten Unterschrift kann nur gesprochen werden, wenn mit der Erklärung keine weiteren Äußerungen verbunden sind (Staudinger/Coester-Waltjen, BGB [2006] § 309 Nr. 12 Rn. 13; OLG Koblenz, Urteil vom 22.09.1995 - 2 U 620/94, NJW 1995, 3392 ).
  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 21/87

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für Annahme eines Angebots; Bestätigung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2012 - 17 U 31/11
    Etwas anderes vermag die Beklagte auch nicht aus der von ihr zitierten, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 11 Nr. 15 b AGBG a.F. ergangenen Entscheidung des BGH (Urteil vom 24.03.1988 - III ZR 21/87, WM 1988, 607 ) für sich herzuleiten.
  • KG, 02.03.2016 - 26 U 18/15

    Haftung einer Bank bei Gelddiebstahl aus Schließfächern: Pflicht zur Durchführung

    Demgemäß hat das OLG Karlsruhe entschieden, dass die Bank "über ... verschiedene Sicherheitsstandards der vorhandenen Schließfächer aufklären muss" (OLG Karlsruhe, Urt. v. 10.1.2012, 17 U 31/11, Rdnr. 39 zit. nach Juris).
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