Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8457
OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05 (https://dejure.org/2006,8457)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 (https://dejure.org/2006,8457)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. September 2006 - 17 U 311/05 (https://dejure.org/2006,8457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,8457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bürgschaft: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung aus einer Bürgschaft; Berufung eines Bürgen auf die Verjährung der Hauptforderung; Eintritt von Vermögenslosigkeit und/oder Löschung der Hauptschuldnerin im Handelsregister; Vorliegen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verhandlungen zwischen Gläubiger und Hauptschuldner hemmen nicht den Bürgschaftsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • streifler.de

    Bürgschaftsrecht: Einrede der Verjährung der Hauptschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 768 Abs. 1 Satz 1; BGB § 773 Abs. 1 Nr. 1
    Verjährung der Hauptforderung auch bei Vermögenslosigkeit möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05
    Denn es beruht ersichtlich auf Nachlässigkeit, dass die Klägerin trotz der Erhebung der Einrede der Verjährung durch die Beklagten und des ausdrücklichen Hinweises des Landgerichts auf die Entscheidung BGH, NJW 2003, 1250 in der mündlichen Verhandlung nicht schon in erster Instanz auch auf die behauptete unverjährte weitere Hauptforderung abgestellt hat.

    Dem § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB liegt - wie auch § 767 BGB - der Gedanke zugrunde, der Gläubiger solle vom Bürgen nicht mehr und nichts anderes erhalten, als er vom Hauptschuldner hätte fordern können (BGHZ 153, 337, 341; sowie schon Walther, NJW 1994, 2337, 2338 unter Verweis auf die Motive zum BGB).

    In Ermangelung abweichender Abreden der Parteien ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 153, 337 = NJW 2003, 1250), der sich der Senat anschließt, davon auszugehen, dass sich die Beklagten selbst noch nach Eintritt von Vermögenslosigkeit und/oder Löschung der Hauptschuldnerin im Handelsregister auf die Verjährung der Hauptforderung berufen können und erst mit Wegfall der Hauptschuldnerin und Verselbständigung der Bürgschaft (BGHZ 82, 323) die Klägerin durch Maßnahmen gegen die beklagten Bürgen diesen die Einrede der Verjährung der Hauptschuld abschneiden könnte (BGHZ 153, 337, 342 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 1495).

    Die Verjährung beruht nicht auf dem Vermögensverfall des Hauptschuldners, sondern tritt unabhängig von diesem ein (BGHZ 153, 337, 341).

    Angesichts dessen, dass sich der Bürge aber selbst nach einem Wegfall der Hauptschuld infolge Vermögenslosigkeit des Hauptschuldners auf die Verjährung der Hauptschuld berufen kann, was im Übrigen auch den Wertungen und der Risikoverteilung des Gesetzes, den schutzwürdigen Interessen der Beteiligten und praktischen Bedürfnissen entspricht (BGHZ 153, 337, 342; zustimmend Haas, LMK 2003, 97; im Ergebnis ebenso Klose, BGHReport 2003, 440; skeptischer Schmitz, IBR 2003, 193), ist - entgegen der Rechtsansicht der Klägerin - für weiter gehende Zumutbarkeitserwägungen zu ihren Gunsten als Gläubigerin vorliegend kein Raum.

  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05
    In Ermangelung abweichender Abreden der Parteien ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 153, 337 = NJW 2003, 1250), der sich der Senat anschließt, davon auszugehen, dass sich die Beklagten selbst noch nach Eintritt von Vermögenslosigkeit und/oder Löschung der Hauptschuldnerin im Handelsregister auf die Verjährung der Hauptforderung berufen können und erst mit Wegfall der Hauptschuldnerin und Verselbständigung der Bürgschaft (BGHZ 82, 323) die Klägerin durch Maßnahmen gegen die beklagten Bürgen diesen die Einrede der Verjährung der Hauptschuld abschneiden könnte (BGHZ 153, 337, 342 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 1495).

    Da die Bürgschaft dazu dient, dem Gläubiger Sicherheit bei Vermögensverfall des Hauptschuldners zu geben, kann sich der Bürge über § 768 Abs. 1 Satz 2 BGB hinaus gegenüber dem Gläubiger allgemein nicht auf solche Einreden des Hauptschuldners berufen, die ihren Grund in dessen Vermögenssituation haben (BGHZ 82, 323, 327).

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2005 - 10 U 28/05

    Bürgschaft: Auf Verjährung der Hauptschuld achten!

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05
    In Ermangelung abweichender Abreden der Parteien ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 153, 337 = NJW 2003, 1250), der sich der Senat anschließt, davon auszugehen, dass sich die Beklagten selbst noch nach Eintritt von Vermögenslosigkeit und/oder Löschung der Hauptschuldnerin im Handelsregister auf die Verjährung der Hauptforderung berufen können und erst mit Wegfall der Hauptschuldnerin und Verselbständigung der Bürgschaft (BGHZ 82, 323) die Klägerin durch Maßnahmen gegen die beklagten Bürgen diesen die Einrede der Verjährung der Hauptschuld abschneiden könnte (BGHZ 153, 337, 342 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2005, 1495).
  • BGH, 16.12.1999 - IX ZR 36/98

    Umfang einer Blankobürgschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05
    Insoweit bedarf es keiner Entscheidung, ob schon die gegen die Wirksamkeit der Bürgschaftsverpflichtung der Beklagten Ziff. 2 erhobenen Einwände durchgreifen, obwohl die Beklagte Ziff. 2 unstreitig Gesellschafterin der Hauptschuldnerin war und nach den Eintragungen im Handelsregister bis 1998 auch deren Geschäftsführerin (Anl. B1; dazu BGH, NJW 2000, 1179, 1182; Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., § 765 Rn. 20).
  • BGH, 05.05.1983 - VII ZR 117/82

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im zweiten Rechtszug - Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 08.09.2006 - 17 U 311/05
    Maßgeblich ist insoweit der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (vgl. BGH, MDR 1983, 1017; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. § 533 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2007 - 8 U 169/06

    Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptschuld bei Wegfall des

    Dies bedeutet, dass eine dem Bürgen gegenüber herbeigeführte Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung ausreicht, um diesem die Einrede der Verjährung bezüglich der Hauptschuld abzuschneiden (BGH NJW 2003, 1250, 1252; OLG Karlsruhe Urteil vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - zitiert nach juris Rn. 34; vergleiche auch OLG Düsseldorf NJW-RR 2005, 1495 f; OLG München Beschluss vom 23.05.2005 - 5 W 1516/05 - zitiert nach juris Rn 8; MünchKomm(BGB)-Habersack, 4. Aufl. 2004, § 767 Rn 6).

    (3) Zu solchen verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen gehört auch eine Vollstreckungshandlung ( § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB) gegenüber dem Bürgen, wenn dieser bereits vor Untergang des Hauptschuldners rechtskräftig aus der Bürgschaft verurteilt worden war, was allerdings die Verjährung der Hauptschuld nicht beeinflusst hat (BGH NJW 1980, 1460 ff; NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279; OLG Karlsruhe, Urt. Vom 08.09.2006 - 17 U 311/05, zitiert nach juris Rn. 34; OLG München NJW-RR 2005, 1495, 1496).

    Etwas anderes lässt sich auch aus der von dem Kläger zitierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 08.09.2006 - 17 U 311/05 - nicht herleiten.

  • OLG Koblenz, 05.02.2007 - 12 U 127/06

    Bürgschaft: Unterbrechung der Verjährung der Hauptforderung bei Klage gegen den

    Diese Erwägung vermag aber nicht zu überzeugen (vgl. OLG Karlsruhe Urt. vom 8. September 2006 - 17 U 311/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht