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   OLG Hamm, 27.01.2014 - I-17 U 35/13, 17 U 35/13   

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https://dejure.org/2014,3071
OLG Hamm, 27.01.2014 - I-17 U 35/13, 17 U 35/13 (https://dejure.org/2014,3071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.01.2014 - I-17 U 35/13, 17 U 35/13 (https://dejure.org/2014,3071)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - I-17 U 35/13, 17 U 35/13 (https://dejure.org/2014,3071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Heimvertrag, Heimbewohner, Sturz, Oberschenkelhalsbruch, beherrschbares Risiko, Beweislast

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Heimvertrag, Heimbewohner, Sturz, Oberschenkelhalsbruch, beherrschbares Risiko, Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Oberschenkelhalsfraktur einer an Osteoporose leidenden Heimbewohnerin

  • rabüro.de

    Darlegungs- und Beweislast bei einer Oberschenkelhalsfraktur einer an Osteoporose leidenden Heimbewohnerin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 278, 280, 823, 831 BGB
    Darlegungs- und Beweislast bei einer Oberschenkelhalsfraktur einer an Osteoporose leidenden Heimbewohnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sturz beim Toilettengang trotz Begleitung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturz im Altenheim - Beweisrisiko beim Heimbewohner

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Heimträgers bei Sturz einer Altenheimbewohnerin

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sturz im Pflegeheim - Keine Pflichtverletzung, kein Schadenersatz

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Sturz im Altenheim - Zur Frage der Beweislast bzw. Beweislastumkehr

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sturz im Altenheim - Beweislast beim Heimbewohner

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sturz im Altenheim - Beweislast beim Heimbewohner

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beweisrisiko bei Sturz im Altenheim liegt beim Heimbewohner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Spontananbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht auszuschließen - Heimbewohnerin hat nach Sturz keinen Anspruch auf Schadensersatz - Beweisrisiko liegt beim Heimbewohner

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.01.2014 - 17 U 35/13
    Denn anders als der normale alltägliche Gefahrenbereich im Heim, der grundsätzlich in die Risikosphäre des Bewohners fällt und bei dem dieser im Schadensfall für die Pflichtverletzung und deren Kausalität darlegungs- und beweisbelastet ist, greift in einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte (erfolgsbezogene) Obhutspflichten bezüglich des Heimbewohners auslöst und deren Beherrschung gerade einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut ist, eine Beweislastumkehr analog § 280 Abs. 1 S. 2 n.F. (§ 282 BGB a.F.) ein, so dass sich der Heimträger entlasten muss (vgl. zB. BGH vom 18.12.1990, NJW 1991, 1540).
  • OLG Hamm, 30.09.2015 - 12 U 197/14

    Umfang der Obhutspflichten des Betreibers eines Seniorenheims

    Diese kommen vielmehr erst dann in Betracht, wenn der Bewohner sich in einer konkreten Gefahrensituation befindet, die in den voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Pflegeheimträgers fällt und die gesteigerte Obhutspflichten auslöst, deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut worden bzw. anzuvertrauen ist (BGH, Urteil vom 28.04.2005, Az. III ZR 399/04, NJW 2005, 1937 f.; OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014, Az. 17 U 35/13, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2012, 716).
  • OLG Rostock, 15.03.2022 - 6 U 7/19

    Beweislastverteilung für die Haftung im Rahmen der Betreuung pflegebedürftiger

    Deshalb greift eine Beweislastumkehr analog § 280 Abs. 1 S. 2 ein, so dass sich der Heimträger entlasten muss (OLG Hamm vom 27.01.2014, 17 U 35/13, juris Rz. 8; KG vom 10.09.2007, 12 U 145/06, juris Rz. 5; LG Marburg vom 31.07.2017, 5 S 48/17, juris Rz. 9).
  • LG Marburg, 31.07.2017 - 5 S 48/17

    Pflegeheimbewohner - Sturzunfall bei Toilettengang eines Heimbewohners

    Anders als der normale alltägliche Gefahrenbereich im Heim, der grundsätzlich in die Risikosphäre des Bewohners fällt und bei dem dieser im Schadensfall für die Pflichtverletzung und deren Kausalität darlegungs- und beweisbelastet ist, greift in einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte (erfolgsbezogene) Obhutspflichten bezüglich des Heimbewohners auslöst und deren Beherrschung gerade einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut ist, eine Beweislastumkehr analog § 280 Abs. 1 S. 2 BGB ein, so dass sich der Heimträger entlasten muss (OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014 - 17 U 35/13 -, BeckRS 2014, 04746).

    Nach diesen Grundsätzen zählt ein begleiteter Toilettengang eines sturzgefährdeten Heimbewohners zu dem vom Pflegeheim voll beherrschbaren Gefahren- und Verantwortungsbereich (OLG Hamm, Urteil vom 27.01.2014 - 17 U 35/13 -, aaO; vgl. auch Martis, MDR 2007, 12, 18).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2023 - 24 U 204/21
    Diese kommt vielmehr erst dann in Betracht, wenn der Bewohner sich in einer konkreten Gefahrensituation befindet, die in den voll beherrschbaren Gefahrenbereich des Pflegeheimbetreibers fällt und gesteigerte Obhutspflichten auslöst, deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegefachkraft anvertraut wurden (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04, Rn. 8; OLG Hamm, Urteile vom 17. Januar 2014 - I-17 U 35/13, Rn. 10f. und vom 30. September 2015 - I-12 U 197/14, Rn. 35; Senat, Urteil vom 17. Januar 2012 - I-24 U 78/11, Rn. 24).
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