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   KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08   

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https://dejure.org/2009,31517
KG, 20.02.2009 - 17 U 41/08 (https://dejure.org/2009,31517)
KG, Entscheidung vom 20.02.2009 - 17 U 41/08 (https://dejure.org/2009,31517)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 17 U 41/08 (https://dejure.org/2009,31517)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Wiesbaden, 03.05.2013 - 1 O 229/12

    Zur Haftung nach § 43 Abs 2 GmbHG wegen Verjährenlassens der Einlageforderung der

    Denn bei Personenidentität zwischen Geschäftsführer und Alleingesellschafter besteht für eine haftungsauslösende Obliegenheitsverletzung grundsätzlich kein Raum (BGH, Urt. v. 31.1.2000 - II ZR 189/99, NJW 2000, 1571; KG, Urt. v. 20.2.2009 - 17 U 41/08, zitiert nach juris, Tz. 14 m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 14 U 169/15
    Das von dem Kläger hiergegen beim Sozialgericht (SG) Osnabrück geführte einstweilige Rechtsschutzverfahren verlief erfolglos (Beschluss vom 14. Februar 2008 - Az.: S 17 U 41/08 ER), ebenfalls das vom Kläger geführte Beschwerdeverfahren (Beschluss des LSG Nds-Bremen vom 14. April 2008 - Az.: L 9 U 44/08 ER) sowie das Hauptsacheverfahren (klagabweisender Gerichtsbescheid des SG Osnabrück vom 24. September 2008 - Az.: S 17 U 42/08).
  • LG Bonn, 08.07.2016 - 1 O 401/15

    Darlehen, Beweislast, Insolvenzverwalter

    Schon vor diesem Hintergrund reicht allein die im Tatbestand im Einzelnen zitierte buchungsmäßige Erfassung von Wertbewegungen als "Darlehen" für den Nachweis der Richtigkeit des Klägervortrages nicht aus (vgl. auch KG, Urteil vom 20.02.2009 - 17 U 41/08 = BeckRS 2009, 25733 = juris Rd.12 - zu § 43 Abs. 1 GmbHG und bereits eine hinreichende Darlegung verneinend).
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