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   OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08   

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https://dejure.org/2009,6235
OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08 (https://dejure.org/2009,6235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2009 - 17 U 467/08 (https://dejure.org/2009,6235)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 17 U 467/08 (https://dejure.org/2009,6235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Insolvenzanfechtung: Eigenmächtig vorgenommene Buchung einer Bank ohne Überweisungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer in Abweichung von einem Überweisungsvertrag vorgenommenen vorläufigen Gutschrift auf einem Konto des späteren Insolvenzschuldners

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 2; ; InsO § 132 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Anfechtung nach § 132 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 2; InsO § 132 Abs. 1 Nr. 1
    Anfechtbarkeit einer in Abweichung von einem Überweisungsvertrag vorgenommenen vorläufigen Gutschrift auf einem Konto des späteren Insolvenzschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 246 (Ls.)
  • WM 2009, 1899
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Nach der für die Praxis maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet dies einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch der Beklagten gegen die Schuldnerin (vgl. nur BGH NJW 2005, 3213, 3214 f. und 2006, 503, 504, jeweils m.w.N.).

    Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 3213, 3215) gilt das nicht nur für irrtumsbedingte Fehler, sondern auch dann, wenn die Bank - wie die Beklagte - eigenmächtig von dem Überweisungsvertrag abweicht.

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 252/93

    Rechte der Bank im Insolvenzverfahren ihrs Kunden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Diese dauernde Einrede hätte sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Verwalter entgegenhalten können (vgl. nur BGH NJW 1995, 1484, 1485 und zuletzt NZI 2009, 235, 237).

    Denn der umgebuchte Teilbetrag der Gutschrift hätte den Insolvenzgläubigern zu keinem Zeitpunkt als Zugriffsobjekt zur Verfügung gestanden (vgl. BGH NJW 1995, 1484, 1485 und BKR 2003, 641, 643).

  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 283/02

    Ausgleich unberechtigter Buchungen der kontoführenden Bank im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Dabei kann offen bleiben, ob eine nicht autorisierte Belastungsbuchung, die eine Bank als Zahlstelle oder - wie hier - zugleich als Gläubigerin vornimmt, schon wegen ihrer rein deklaratorischen Bedeutung (dazu BGH BKR 2003, 641, 642 m.w.N.) als Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. InsO ausscheidet (so - für eine nicht genehmigte Lastschrift - BGH WM 2009, 662, 664).

    Denn der umgebuchte Teilbetrag der Gutschrift hätte den Insolvenzgläubigern zu keinem Zeitpunkt als Zugriffsobjekt zur Verfügung gestanden (vgl. BGH NJW 1995, 1484, 1485 und BKR 2003, 641, 643).

  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Nach der für die Praxis maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet dies einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch der Beklagten gegen die Schuldnerin (vgl. nur BGH NJW 2005, 3213, 3214 f. und 2006, 503, 504, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 66/07

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts des Berechtigten aus einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Diese dauernde Einrede hätte sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Verwalter entgegenhalten können (vgl. nur BGH NJW 1995, 1484, 1485 und zuletzt NZI 2009, 235, 237).
  • BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 216/99

    Widersprüchliche Feststellungen im Berufungsurteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Denn die abweichenden Feststellungen des Landgerichts sind auch in sich widersprüchlich, so dass ihnen keine Beweiskraft nach § 314 ZPO zukommt (vgl. nur BGH NJW 2000, 3007 f.).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Denn sie widersprechen dem aus den Akten ersichtlichen Parteivortrag erster Instanz, den das Berufungsgericht auch nach neuem Recht zu berücksichtigen hat (vgl. nur BGH NJW 2004, 1876, 1878), und dieser Widerspruch begründet Zweifel an ihrer Richtigkeit, die eine erneute Feststellung gebieten (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 78/07

    Berechtigung der Bank zur Belastung des Kontos des Schuldners auf der Grundlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.05.2009 - 17 U 467/08
    Dabei kann offen bleiben, ob eine nicht autorisierte Belastungsbuchung, die eine Bank als Zahlstelle oder - wie hier - zugleich als Gläubigerin vornimmt, schon wegen ihrer rein deklaratorischen Bedeutung (dazu BGH BKR 2003, 641, 642 m.w.N.) als Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. InsO ausscheidet (so - für eine nicht genehmigte Lastschrift - BGH WM 2009, 662, 664).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 9 U 189/20
    Ein Bereicherungsanspruch wegen einer Fehlbuchung richtet sich nicht auf Zahlung, sondern auf Zustimmung zur Berichtigung der Fehlbuchung (BGH, Urteil vom 29.05.1978. II ZR 166/77; BGHZ 72, 9 ff. = NJW 1978, 2149 ff., juris Rn. 10; OLG Karlsruhe Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Karlsruhe , Urteil vom 19.05.2009, 17 U 467/08, WM 2009, 1899 ff., juris Rn.17).
  • LSG Bayern, 28.08.2009 - L 18 U 3/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Statthaftigkeit - Antrag auf einstweilige

    In dem Hauptsacheverfahren (L 17 U 467/08) streiten die Beteiligten um die Neufeststellung einer Verletztenrente.
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