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   OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13   

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OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13 (https://dejure.org/2013,35587)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.12.2013 - 17 U 48/13 (https://dejure.org/2013,35587)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Dezember 2013 - 17 U 48/13 (https://dejure.org/2013,35587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 611 BGB
    Inkassodienstleistungsvertrag: Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars; Wirksamkeit einer entsprechenden Formularklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit einem Inkassounternehmen; Anforderungen an einen Verstoß gegen das Transparenzgebot bei fehlender Spezifizierung der honorarauslösenden Tätigkeit

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Erfolgshonorarklausel eines Inkassounternehmens

  • ra.de
  • der-rechtsberater.de

    Zulässigkeit eines Erfolgshonorars im Rahmen eines Inkassodienstleistungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 307; BGB § 611
    Formularmäßige Vereinbarung eines Erfolgshonorars mit einem Inkassounternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Erfolgshonorar eines Inkassounternehmens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Vereinbarung erfolgsabhängiger Gebühr für Inkassoleistungen bereits "für das erste Tätigwerden"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Vereinbarung erfolgsabhängiger Gebühr für Inkassoleistungen bereits "für das erste Tätigwerden"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 19 U 228/08

    Vereinbarung; Erfolgsprovision; Inkassovertrag

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Davon weicht die erfolgsbezogene Vergütung jedoch in zulässiger Weise ab, um vornehmlich dem Leistungsanreiz Rechnung zu tragen (OLG Frankfurt, Urteil vom 01. April 2009 - 19 U 228/08, zitiert nach juris Rd. 15 m.w.N.).

    Hinzu kommen muss, dass der andere Teil mit der Klausel "nicht zu rechnen brauchte", der Klausel mithin ein Überraschungsmoment innewohnt und daraus eine Diskrepanz zwischen den Erwartungen des Kunden und dem Klauselinhalt entsteht (OLG Frankfurt, Urteil vom 01. April 2009 - 19 U 228/08, zitiert nach juris Rd. 18).

    Die Abrede unterliegt als Vereinbarung unmittelbar über die echte Hauptleistung - den Forderungseinzug durch die Klägerin - und deren Gegenleistung - die erfolgsabhängige Gebühr - nicht der Inhaltskontrolle (so auch: OLG Frankfurt, Urteil vom 01. April 2009 - 19 U 228/08, zitiert nach juris Rd.17 m.w.N.; Seitz, Inkassohandbuch, 3. Aufl., 2000, Rd. 233; a.A. von Westphalen, BB 1994, 1721, 1722).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Das Transparenzgebot verpflichtet den Verwender, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglichst klar, einfach und präzise darzustellen (BGH NJW 2011, 1801, zitiert nach juris Rd. 20; BGH JW 2010, 3152, zitiert nach juris Rd. 29).

    Dabei gebieten Treu und Glauben, dass die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen durchschnittlichen Vertragspartner soweit erkennbar sind, als dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2011, 1801, zitiert nach juris Rd. 20; Grüneberg in Palandt, 72. Aufl. 2013, § 307 Rd. 21 m.w.N.).

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/96

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Dazu hätte es auch des Beweises bedurft, dass die Klägerin - ohne das Handeln der Beklagten - die Schuldnerin zur Zahlung veranlasst hätte (vgl. zur entsprechenden Parallele im Maklerrecht: BGH, NJW-RR 1996, 1276, 1277).
  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Dahinstehen kann letztlich, ob die im Maklerrecht entwickelten Beweiserleichterungen, wonach in Fällen, in denen ein Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Nachweistätigkeit der Vertragsschluss in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, sich der Schluss auf den Ursachenzusammenhang zwischen beiden von selbst ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - III ZR 191/98 -, zitiert nach juris Rd. 13 sowie NJW 2006, 3062, 3063, zitiert nach juris Rd. 18 m.w.N.), bei der hier vorliegenden Konstellation überhaupt anzuwenden wäre.
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Dahinstehen kann letztlich, ob die im Maklerrecht entwickelten Beweiserleichterungen, wonach in Fällen, in denen ein Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Nachweistätigkeit der Vertragsschluss in angemessenem Zeitabstand nachfolgt, sich der Schluss auf den Ursachenzusammenhang zwischen beiden von selbst ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - III ZR 191/98 -, zitiert nach juris Rd. 13 sowie NJW 2006, 3062, 3063, zitiert nach juris Rd. 18 m.w.N.), bei der hier vorliegenden Konstellation überhaupt anzuwenden wäre.
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    AGB-Klauseln sind dabei zunächst ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden einheitlich so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung beidseitiger Interessen verstanden wird (BGH NJW-RR 2011, 1350; Grünberg in Palandt, 72. Aufl. 2013, § 305 c Rd. 16).
  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 268/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Entrichtung der vollen

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Der Inkassovertrag ist zwar als Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter anzusehen (BGH, NJW-RR 2005, 642; Staudinger, Neubearbeitung 2006, § 67 B 117; Soergel, 13. Aufl. 2011, § 675 Rd. 46).
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Daher ist die streitige Klausel darauf zu prüfen, ob ihr eine echte Gegenleistung zugrunde liegt oder ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar mittelbar Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH, a.a.O.; BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29 f und 136, 261, 264 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Der Gesetzgeber hat sich bereits in Art. 9 Abs. 2 KostenÄndG in der Fassung von Art. 2 Abs. 1 des 5. BRAGO ÄnderungsG vom 18. August 1980 (BGBl. I, 1503) für die Zulässigkeit dieses Vergütungssystems für Inkassodienste ausgesprochen (BGH, AnwSt (R) 5/05, zitiert nach juris Rd. 14).
  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.12.2013 - 17 U 48/13
    Daher ist die streitige Klausel darauf zu prüfen, ob ihr eine echte Gegenleistung zugrunde liegt oder ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar mittelbar Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGH, a.a.O.; BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29 f und 136, 261, 264 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 08.10.2009 - III ZR 93/09

    Anwendbarkeit von § 627 Abs. 1 , § 628 Abs. 1 S. 1, 3 BGB auf einen Vertrag mit

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    In der Rechtsprechung ist seit langem - auch schon vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes - anerkannt, dass ein Inkassounternehmen- wie in der Praxis auch üblich - mit seinem Kunden ein Erfolgshonorar vereinbaren darf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Juni 2008 - AnwSt (R) 5/05, juris Rn. 14; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. April 2009 - 19 U 228/08, juris Rn. 19; OLG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, juris Rn. 25; siehe hierzu auch Hartung, BB 2017, 2825, 2828; Remmertz, BRAK-Mitt 2018, 231, 234; jeweils mwN; vgl. auch BVerfG, NJW 2002, 3531, 3532 [einen Wertungswiderspruch zu den für Rechtsanwälte geltenden Vergütungsregelungen hinsichtlich der - als zulässig angesehenen - Vereinbarung eines Erfolgshonorars für einen Erbenermittler verneinend]).
  • LG Berlin, 26.07.2018 - 67 S 157/18

    Neue Entscheidungen zur Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" an

    Die Kammer lässt es insoweit weiter dahinstehen, ob die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin getroffene Vergütungsabrede nicht bereits mangels hinreichender Transparenz oder wegen unzureichender tatbestandlicher Eingrenzung des Vergütungstatbestandes unwirksam ist (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, SchlHA 2014, 268, juris Tz. 30, 36).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2019 - 24 U 211/18

    Ansprüche eines Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsbüros wegen Begleitung

    Würde man Kausalitätsbeiträge außer Betracht lassen, dann mutierte ein Erfolgshonorar letztlich zum "Zufallshonorar" (vgl. hierzu auch OLG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, Rz. 35).

    Ein darüber hinaus vereinbartes Erfolgshonorar soll in der Regel Leistungsanreize schaffen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, Rz. 25; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. April 2009 - 19 U 228/09, Rz. 15).

    Der Dienstberechtigte will regelmäßig eine erfolgsgeeignete Tätigkeit besonders honorieren und nicht irgendeine Tätigkeit, welche rein zufällig dem Erfolgseintritt vorausging (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, Rz. 35).

  • LG Berlin, 24.01.2019 - 67 S 277/18

    Zahlungsansprüche eines Inkassodienstleisters: Anforderungen an die Rüge

    Die Kammer lässt es auch hier dahinstehen, ob die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin getroffene Vergütungsabrede nicht bereits mangels hinreichender Transparenz oder wegen unzureichender tatbestandlicher Eingrenzung des Vergütungstatbestandes unwirksam ist (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, SchlHA 2014, 268, juris Tz. 30, 36).
  • LG Berlin, 03.07.2018 - 67 S 157/18

    Zahlungsklage eines legal tech-Unternehmens aus abgetretenem Recht eines

    Es kann dahin stehen, ob die getroffene Vergütungsregelung in ihrer Gesamtheit mangels hinreichender Transparenz oder zumindest wegen unzureichender tatbestandlicher Eingrenzung des Vergütungstatbestandes zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters und damit gemäß § 307 Abs. Abs. 1, Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit führt (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, SchlHA 2014, 268, juris Tz. 30, 36).
  • LG Berlin, 12.07.2019 - 67 S 55/19

    Rechtsanwaltskostenanspruch bei Erfolgshonorar mit Teilerfolg

    Es kann insoweit dahin stehen, ob die getroffene Vergütungsregelung in ihrer Gesamtheit mangels hinreichender Transparenz oder zumindest wegen unzureichender tatbestandlicher Eingrenzung des Vergütungstatbestandes zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters und damit gemäß § 307 Abs. Abs. 1, Abs. 2 BGB zur Unwirksamkeit führt (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, SchlHA 2014, 268, juris Tz. 30, 36).
  • LG Berlin, 04.04.2019 - 67 S 329/18
    Die Kammer lässt es auch hier dahinstehen, ob die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin getroffene Vergütungsabrede nicht bereits mangels hinreichender Transparenz oder wegen unzureichender tatbestandlicher Eingrenzung des Vergütungstatbestandes unwirksam ist (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 6. Dezember 2013 - 17 U 48/13, SchlHA 2014, 268, juris Tz. 30, 36).
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