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   OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12   

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https://dejure.org/2013,1633
OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12 (https://dejure.org/2013,1633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.01.2013 - 17 U 54/12 (https://dejure.org/2013,1633)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 17 U 54/12 (https://dejure.org/2013,1633)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, Art 248 § 7 EGBGB, § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 S 1 UKlaG
    Unzulässige Klausel in Bank-AGB hinsichtlich der Berechnung von nacherstellten Kontoauszügen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfung formularmäßiger Preisnebenabreden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)

    15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind unzulässig

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung formularmäßiger Preisnebenabreden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bank-AGB - 15 EUR für die Nacherstellung eines Kontoauszugs

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bank darf für Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 EURO verlangen - nur Anspruch auf angemessene Kosten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    15 Euro für das Duplikat eines Kontoauszugs?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    15 Euro für ein Duplikat vom Kontoauszug - Das ist zu teuer: Die Commerzbank muss die Gebühr senken

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 307 Abs. 3 Satz 1, §§ 242, 675d
    Zur Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Klauseln in Bank-AGB zur Berechnung von nacherstellten Kontoauszügen sind kontrollfähig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unangemessen hohe Gebühren für nachträglich erstellte Kontoauszüge

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klausel über Entgelt von 15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs kann unwirksam sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind unzulässig -

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind zu viel - vzbv klagt erfolgreich gegen hohe Commerzbank-Gebühr

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Bank darf keine 15 für Kontoauszug-Kopie verlangen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kontogebühren - Hoppla! 15 Euro für eine Kopie vom Kontoauszug?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    AGB-Banken und kontrollfähige Preisnebenabreden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs unzulässig - Bank legt Kalkulation völlig überzogene Stundensätze zugrunde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Zum einen gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion - die Gesamtunwirksamkeit der Klausel ergibt sich aus dem Schutzzweck der §§ 307 ff BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2000, S. 1110, 1113; NJW 93, 1135; BGHZ 120, 122 und 114, 342 sowie 86, 297).

    Eine Neuformulierung der Klausel durch das erkennende Gericht ist dagegen nicht vorgesehen - so kann eine zu lange Frist nicht durch das erkennende Gericht abgekürzt werden (vgl. BGH NJW 1984, Seite 2817; 2000, 1110) und eine unwirksame Klausel, die den Mieter zur Entfernung von Dübeleinsätzen verpflichtet, nicht für die Dübel aufrecht erhalten werden, die vertragswidrig angebracht worden sind (vgl. BGH NJW 93, Seite 1062).

  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Insoweit beruft sich der Kläger auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.11.1976, VIII ZR 115/75, die sich auf Schadensersatzpauschalen bezieht.

    Das Urteil gelange zu einem offenkundigen Zirkelschluss, soweit es die Anforderungen des Bundesgerichtshofs zur branchenüblichen Kostenstruktur (BGHZ 67, 312 ff) verneine.

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Voraussetzung für eine Teilaufrechterhaltung ist es nämlich, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt, sogenannter "blue pencil-test" (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2006, Seite 1049, 60; 01, 292/94; 99, 1108; 98, 2208; 97, 3337/39; 86, 46/48 und NJW 1984, 2816).
  • BGH, 26.11.1992 - I ZR 261/90

    Vorfinanzierung von Erstattungsansprüchen durch Lohnsteuerhilfevereine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Zum einen gilt das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion - die Gesamtunwirksamkeit der Klausel ergibt sich aus dem Schutzzweck der §§ 307 ff BGB (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2000, S. 1110, 1113; NJW 93, 1135; BGHZ 120, 122 und 114, 342 sowie 86, 297).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Voraussetzung für eine Teilaufrechterhaltung ist es nämlich, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt, sogenannter "blue pencil-test" (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2006, Seite 1049, 60; 01, 292/94; 99, 1108; 98, 2208; 97, 3337/39; 86, 46/48 und NJW 1984, 2816).
  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Demgegenüber beinhaltet eine Preisnebenabrede, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrollfähig ist, keine Vergütung für eine Leistung die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird - vielmehr überwälzt die Bank bei diesen allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, auf den Kunden (vgl. BGH Urteil vom 07.06.2011 XI ZR 388/10, u. a. abgedruckt in WM 2011 S. 1329, 1333 Rn. 19 und Bruchner/Krepold in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 4. Auflage Band 1 § 78 Rn. 111 m.w.N. sowie die kurz vor Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Senat verkündeten Urteile des Bundgerichtshofs vom 13.11.2012 XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Dabei sind Preishauptabreden AGB-Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar als Ausdruck des Grundsatzes der Privatautonomie regeln und deshalb nicht der Inhaltskontrolle unterliegen (vgl. BGH WM 1993, S. 2237, 2238).
  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Voraussetzung für eine Teilaufrechterhaltung ist es nämlich, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt, sogenannter "blue pencil-test" (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2006, Seite 1049, 60; 01, 292/94; 99, 1108; 98, 2208; 97, 3337/39; 86, 46/48 und NJW 1984, 2816).
  • BGH, 19.09.1985 - III ZR 213/83

    Formularbestimmungen über Kreditdatenübermittlung, Stundungszinsen, Vorfälligkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Voraussetzung für eine Teilaufrechterhaltung ist es nämlich, dass nach Wegstreichen der unwirksamen Teilregelung ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt, sogenannter "blue pencil-test" (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 2006, Seite 1049, 60; 01, 292/94; 99, 1108; 98, 2208; 97, 3337/39; 86, 46/48 und NJW 1984, 2816).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
    Demgegenüber beinhaltet eine Preisnebenabrede, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kontrollfähig ist, keine Vergütung für eine Leistung die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird - vielmehr überwälzt die Bank bei diesen allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die in ihrem eigenen Interesse liegen, auf den Kunden (vgl. BGH Urteil vom 07.06.2011 XI ZR 388/10, u. a. abgedruckt in WM 2011 S. 1329, 1333 Rn. 19 und Bruchner/Krepold in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 4. Auflage Band 1 § 78 Rn. 111 m.w.N. sowie die kurz vor Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Senat verkündeten Urteile des Bundgerichtshofs vom 13.11.2012 XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12, zitiert nach Juris).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

  • BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15

    Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse

    Gemeinkosten des Zahlungsdienstleisters, die nicht mit der Erfüllung der Unterrichtungspflicht in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, sondern unabhängig hiervon, etwa im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Ablehnung anfallen, müssen außer Betracht bleiben (vgl. OLG Bamberg, WM 2011, 2318, 2319; Graf v. Westphalen in Festschrift Kaissis, 2012, S. 1057, 1062; Schürmann in Bankrechtstag 2009, S. 11, 31; Schwintowski in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl., Stand 18. Januar 2017, § 675f Rn. 22; Korff/Martens, EWiR 2013, 239, 240 [zu § 675d Abs. 3 BGB]), auch wenn die Gründe für die Ablehnung des Zahlungsauftrags der Sphäre des Zahlungsdienstnutzers entstammen (aA Grundmann, WM 2009, 1157, 1159).
  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

    Das Berufungsgericht ist überdies richtig zu dem Ergebnis gelangt, dass die angegriffene Klausel im Verhältnis zu Verbrauchern gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB verstößt, weil sich das für jeden nacherstellten Kontoauszug erhobene Entgelt von 15 EUR nicht an den tatsächlichen Kosten der Beklagten orientiert (vgl. auch Elixmann, GWR 2013, 141; Korff/Martens, EWiR 2013, 239, 240; Krüger, AnwZert InsR 13/2013, Anm. 2; a.A. Kropf/Habl, BKR 2013, 103, 104 f.), und deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.
  • OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 3 U 173/14

    Unzulässige Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank

    Dass die in einem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank enthaltene Klausel "Nacherstellen von Kontoauszügen Pro Auszug 15, 00 EUR" nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 675 d Abs. 3 Satz 2 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam ist, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist, hat der BGH im Urteil vom 17.12.2013 (XI ZR 66/13, BGHZ 199, 281, abgedruckt in juris, Vorinstanz: OLG Frankfurt, 17. Zivilsenat, Urt. v. 23.01.2013, 17 U 54/12) entschieden.
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