Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 242 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, Art 248 § 7 EGBGB, § 1 UKlaG, § 3 Abs 1 S 1 UKlaG
Unzulässige Klausel in Bank-AGB hinsichtlich der Berechnung von nacherstellten Kontoauszügen - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfung formularmäßiger Preisnebenabreden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation und Volltext)
15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind unzulässig
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Überprüfung formularmäßiger Preisnebenabreden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unzulässige Bank-AGB - 15 EUR für die Nacherstellung eines Kontoauszugs
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Bank darf für Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 EURO verlangen - nur Anspruch auf angemessene Kosten
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
15 Euro für das Duplikat eines Kontoauszugs?
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
15 Euro für ein Duplikat vom Kontoauszug - Das ist zu teuer: Die Commerzbank muss die Gebühr senken
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 307 Abs. 3 Satz 1, §§ 242, 675d
Zur Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Klauseln in Bank-AGB zur Berechnung von nacherstellten Kontoauszügen sind kontrollfähig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Unangemessen hohe Gebühren für nachträglich erstellte Kontoauszüge
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Klausel über Entgelt von 15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs kann unwirksam sein
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind unzulässig -
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind zu viel - vzbv klagt erfolgreich gegen hohe Commerzbank-Gebühr
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Bank darf keine 15 für Kontoauszug-Kopie verlangen
- haufe.de (Kurzinformation)
Kontogebühren - Hoppla! 15 Euro für eine Kopie vom Kontoauszug?
- anwalt.de (Kurzinformation)
AGB-Banken und kontrollfähige Preisnebenabreden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs unzulässig - Bank legt Kalkulation völlig überzogene Stundensätze zugrunde
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB §§ 675d, 307 Abs. 3 Satz 1, § 242
Zur Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.04.2012 - 19 O 409/11
- OLG Frankfurt, 23.01.2013 - 17 U 54/12
- BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 452
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.09.2017 - XI ZR 590/15
Unwirksamkeit mehrerer Entgeltklauseln einer Sparkasse
Gemeinkosten des Zahlungsdienstleisters, die nicht mit der Erfüllung der Unterrichtungspflicht in einem ursächlichen Zusammenhang stehen, sondern unabhängig hiervon, etwa im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Ablehnung anfallen, müssen außer Betracht bleiben (vgl. OLG Bamberg, WM 2011, 2318, 2319;… Graf v. Westphalen in Festschrift Kaissis, 2012, S. 1057, 1062;… Schürmann in Bankrechtstag 2009, S. 11, 31;… Schwintowski in Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl., Stand 18. Januar 2017, § 675f Rn. 22; Korff/Martens, EWiR 2013, 239, 240 [zu § 675d Abs. 3 BGB]), auch wenn die Gründe für die Ablehnung des Zahlungsauftrags der Sphäre des Zahlungsdienstnutzers entstammen (aA Grundmann, WM 2009, 1157, 1159). - BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13
Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen
Das Berufungsgericht ist überdies richtig zu dem Ergebnis gelangt, dass die angegriffene Klausel im Verhältnis zu Verbrauchern gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB verstößt, weil sich das für jeden nacherstellten Kontoauszug erhobene Entgelt von 15 EUR nicht an den tatsächlichen Kosten der Beklagten orientiert (vgl. auch Elixmann, GWR 2013, 141; Korff/Martens, EWiR 2013, 239, 240; Krüger, AnwZert InsR 13/2013, Anm. 2; a.A. Kropf/Habl, BKR 2013, 103, 104 f.), und deshalb nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. - OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 3 U 173/14
Unzulässige Bestimmungen im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank
Dass die in einem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank enthaltene Klausel "Nacherstellen von Kontoauszügen Pro Auszug 15, 00 EUR" nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 675 d Abs. 3 Satz 2 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam ist, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist, hat der BGH im Urteil vom 17.12.2013 (XI ZR 66/13, BGHZ 199, 281, abgedruckt in juris, Vorinstanz: OLG Frankfurt, 17. Zivilsenat, Urt. v. 23.01.2013, 17 U 54/12) entschieden.