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   OLG Schleswig, 29.11.2019 - 17 U 80/19   

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https://dejure.org/2019,50636
OLG Schleswig, 29.11.2019 - 17 U 80/19 (https://dejure.org/2019,50636)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.11.2019 - 17 U 80/19 (https://dejure.org/2019,50636)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. November 2019 - 17 U 80/19 (https://dejure.org/2019,50636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Reichweite der Pflichten eines Steuerberaters bei Insolvenzgefahr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichten des Steuerberaters bei Überschuldung des Mandanten; Haftung vermeiden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 539
  • NZG 2020, 1236
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14

    Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2019 - 17 U 80/19
    - Jedenfalls habe sie - die Beklagte - seinerzeit nicht schuldhaft gehandelt, weil sie die insoweit einschlägige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2017 (BGH IX ZR 285/14) noch nicht habe kennen können.

    Soweit der Bundesgerichtshof eine derartige Verpflichtung zunächst noch in Abrede gestellt hatte (Urteil vom 7. März 2013 - IX 64/12 -, DStR 213, 1151 f, bei Juris, Rn. 19), hat er spätestens mit Urteil vom 26. Januar 2017 (IX ZR 285/14, BGHZ 213, 374 ff., bei Juris, Rn. 43 ff.) seine bisherige Zurückhaltung aufgegeben und geht ebenfalls von einer entsprechenden Hinweis- und Warnpflicht aus.

  • OLG Schleswig, 02.09.2011 - 17 U 14/11

    Warnung eines GmbH-Geschäftsführers durch Steuerberater der GmbH bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2019 - 17 U 80/19
    b) Was die Pflichten eines Steuerberaters bei für ihn wahrnehmbarer Insolvenzgefahr anbelangt, hat der erkennende Senat schon in der Vergangenheit ausgesprochen, dass ein Steuerberater außerhalb eines sich gerade hierauf erstreckenden Mandats nicht von sich aus zur Erstellung einer Fortführungsprognose und insbesondere einer - unter Umständen kostenaufwendigen - Überschuldungsbilanz verpflichtet ist, wohl aber zum Hinweis auf eine drohende Insolvenzgefahr und zur Erforderlichkeit entsprechender näherer Prüfungen unter dem Gesichtspunkt einer vertraglichen Nebenpflicht kraft überlegenen Wissens (Senat, Urteil vom 2. September 2011 - 17 U 14/11 -, NZG 2012, 307 ff.; bei Juris, Rn. 44 f.).
  • LG Bremen, 09.11.2017 - 6 O 1312/16

    Gläubigerbenachteiligung durch Rechtshandlungen des zahlungsunfähigen Schuldners

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.11.2019 - 17 U 80/19
    Zwar sind auch "Startup"-Unternehmen nicht davon frei, bei der Eingehung von Verbindlichkeiten sicherstellen zu müssen, dass sie diese bei Fälligkeit auch bedienen können (so mit Recht LG Bremen, Urteil vom 9. November 2017 - 6 O 1312/16 -, NZI 2018, 356 ff.).
  • LG Erfurt, 14.07.2021 - 8 O 1503/19

    Schadensersatzansprüche aus Steuerberaterhaftung gegen Partnerschaftsgesellschaft

    Eine abschließende Bezifferung des so zu ermittelnden Schadens vor Abschluss des Insolvenzverfahrens ist daher nur der Dimension nach möglich, aber nicht nach der konkreten Höhe (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 29. November 2019 - 17 U 80/19, juris).
  • OLG Köln, 22.06.2020 - 16 W 13/20

    Patronatserklärung und Insolvenzverschleppungsschaden

    Aus diesen Gründen scheidet auch eine Haftung der Antragsgegnerin wegen einer etwaigen Verletzung von Hinweis- und Warnpflichten in Bezug auf eine bilanzielle Überschuldung aus (dazu BGH a.a.O. Rn. 43 ff.; Urt. v. 6.2.2014 - IX ZR 53/13, NZI 2014, 308 = ZIP 2014, 583; OLG Schleswig NZI 2020, 539 m. Anm. Pape).
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