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   OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19   

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OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19 (https://dejure.org/2020,21430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.07.2020 - 17 U 810/19 (https://dejure.org/2020,21430)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 17 U 810/19 (https://dejure.org/2020,21430)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 Abs 1 BGB, § 492 Abs 2 BGB, § 502 Abs 2 Nr 2 BGB, Art 247 EGBGB, § 7 Abs 2 Nr 1 EGBGB
    Verbraucherdarlehen: Vorfälligkeitsentschädigung Immobiliardarlehen

  • IWW

    § 812 Abs. 1 BGB, § 492 Abs. 2 BGB, § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, Art. 247 EGBGB, § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB
    Bankrecht

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 812 Abs. 1, § 492 Abs. 2, § 502 Abs. 2 Nr. 2; EGBGB Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1
    Ausschluss des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichenden Angaben im Immobiliendarlehensvertrag

  • RA Kotz

    Aufklärung über Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliendarlehensvertrag

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Vorfälligkeitsentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung müssen klar und verständlich sein!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Aufklärung des Darlehensnehmers über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Aufklärung des Darlehensnehmers über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit klarer und verständlicher Angaben des Darlehensgebers über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Verbraucherkredits ohne Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten der Commerzbank unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf Immobiliendarlehen: Commerzbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auswege aus der Immobilienfinanzierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unklare Vertragsklausel: Commerzbank verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung ohne Darlehenswiderruf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückholen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung zurück? (Commerzbank)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeit bei Verträgen ab 21.03.2016 oft nicht geschuldet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehensverträge beenden ohne Vorfälligkeitsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung: Bank zur Rückzahlung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung - Unwirksame Klauseln der Commerzbank AG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Günstiger Ausstieg aus Kredit möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden bzw. erstattet bekommen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehensverträgen vermeiden oder verringern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Commerzbank verurteilt - Angaben zur Berechnung der Entschädigung müssen klar und verständlich sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vermeidung der Vorfälligkeits- bzw. Nichtabnahmeentschädigung (auch) ohne Darlehenswiderruf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen der Commerzbank (Abschluss ab 21.03.2016) zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei fehlerhaften Angaben nicht geschuldet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bestätigt: Vorfälligkeit bei Verträgen ab 21.03.2016 oft nicht geschuldet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung: Angaben zur Berechnung bei Genossenschaftsbanken falsch!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen erfordert klare und transparente AGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1121
  • ZIP 2020, 1854
  • WM 2020, 1914
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.11.2019 - XI ZR 650/18

    Widerrufsinformationen in mit Kfz-Kaufverträgen verbundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Dass dem so sei, lasse sich dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.11.2019 - XI ZR 650/18 - entnehmen.

    Die Vertragsangaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind unzureichend i.S.v. § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn sie nicht klar und verständlich i.S.v. Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB i.V.m. § 492 Abs. 2 BGB sind (BGH, Urteil vom 5. November 2019 - XI ZR 650/18 -, Rn. 44, juris; BT-Drs. 16/11643, S. 88).

    Ebenso hilft es der Beklagten nicht, dass es nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf eine hinreichende Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berechnungsmethode genügt, wenn der Darlehensgeber die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wesentlichen Parameter in groben Zügen benennt (BGH, Urteil vom 6. November 2019 - XI ZR 650/18 -, Rn. 45, juris).

  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Der Leistende muss aus den ihm bekannten Tatsachen nach der maßgeblichen Parallelwertung in der Laiensphäre eine im Ergebnis zutreffende rechtliche Schlussfolgerung gezogen haben (BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13 -, Rn. 109, juris), wobei die bloße Hoffnung des Leistenden, nicht zur Leistung verpflichtet zu sein, nicht ausreichend ist (Schwab in: Münchener Kommentar, BGB, 7. Aufl., § 814 Rn. 18, beck-online).

    Wird eine Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, besteht in der Regel keine Kenntnis des Leistenden, bis die Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - XI ZR 170/13 -, Rn. 110, juris).

  • BGH, 26.06.1986 - III ZR 232/85

    Bedeutung der Kenntnis der Nichtschuld bei Hingabe eines Darlehens - Darlehen -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Zur Kenntnis der Nichtschuld genügt es nicht, dass dem Leistenden die Tatsachen bekannt sind, aus denen sich das Fehlen einer rechtlichen Verpflichtung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1986 - III ZR 232/85 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 44/18

    Wirksamkeit des Widerrufs mehrerer auf den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Maßgeblich ist die Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - XI ZR 44/18 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZR 100/18

    Minderung der Wohnungsmiete wegen Erheblichkeit der Geruchsbelästigungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Zweifel hieran gehen deshalb zu seinen Lasten (BGH, Beschluss vom 04. September 2018 - VIII ZR 100/18 -, Rn. 9, juris).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Richtig ist, dass offensichtliche Schreibversehen, die der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher als solches erkennen und ohne Weiteres korrigieren kann, wie beispielsweise die Verwendung des Begriffs "Widerspruchsrecht" statt des Begriffs "Widerrufsrecht" in der Widerrufsbelehrung (BGH, Urteil vom 08. Oktober 2019 - XI ZR 632/18 -, Rn. 11, juris), "Pflicht zum Wertersatzpflicht" statt "Pflicht zum Wertersatz" (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16 -, Rn. 12, juris) oder "Widerrufserklärung" statt "Widerrufsbelehrung" (Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - 17 U 162/17 -, Rn. 17 , juris), regelmäßig nicht dazu führen, dass die Vertragsangaben unklar oder unverständlich werden.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Diese Methode habe im Übrigen der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 07.11.2000 - XI ZR 27/00 - gebilligt.
  • BGH, 08.10.2019 - XI ZR 632/18

    Widerruf der auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages gerichteten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Richtig ist, dass offensichtliche Schreibversehen, die der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher als solches erkennen und ohne Weiteres korrigieren kann, wie beispielsweise die Verwendung des Begriffs "Widerspruchsrecht" statt des Begriffs "Widerrufsrecht" in der Widerrufsbelehrung (BGH, Urteil vom 08. Oktober 2019 - XI ZR 632/18 -, Rn. 11, juris), "Pflicht zum Wertersatzpflicht" statt "Pflicht zum Wertersatz" (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16 -, Rn. 12, juris) oder "Widerrufserklärung" statt "Widerrufsbelehrung" (Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - 17 U 162/17 -, Rn. 17 , juris), regelmäßig nicht dazu führen, dass die Vertragsangaben unklar oder unverständlich werden.
  • OLG Frankfurt, 13.11.2017 - 17 U 162/17

    Anforderungen des Deutlichkeitsgebots an Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.07.2020 - 17 U 810/19
    Richtig ist, dass offensichtliche Schreibversehen, die der normal informierte, angemessen aufmerksame und verständige Verbraucher als solches erkennen und ohne Weiteres korrigieren kann, wie beispielsweise die Verwendung des Begriffs "Widerspruchsrecht" statt des Begriffs "Widerrufsrecht" in der Widerrufsbelehrung (BGH, Urteil vom 08. Oktober 2019 - XI ZR 632/18 -, Rn. 11, juris), "Pflicht zum Wertersatzpflicht" statt "Pflicht zum Wertersatz" (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - XI ZR 66/16 -, Rn. 12, juris) oder "Widerrufserklärung" statt "Widerrufsbelehrung" (Senat, Beschluss vom 13. November 2017 - 17 U 162/17 -, Rn. 17 , juris), regelmäßig nicht dazu führen, dass die Vertragsangaben unklar oder unverständlich werden.
  • LG Konstanz, 08.12.2020 - C 4 O 155/20

    Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

    Die Vertragsangaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung sind unzureichend im Sinne von § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn sie nicht klar und verständlich im Sinne von Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB i.V.m. § 492 Abs. 2 BGB sind (OLG Frankfurt, Urteil v. 01.07.2020 - 17 U 810/19, juris unter Hinweis auf BGH, Urteil v. 05.11.2019 - XI ZR 650/18, juris).
  • OLG Frankfurt, 13.08.2021 - 24 U 270/20

    Rückforderung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Insbesondere liegt auch keine Abweichung von der einen ganz anderen Sachverhalt betreffenden Entscheidung des 17. Zivilsenats vom 01.07.2020 (NJW-RR 2020, 1121) vor, bei der die betreffende Bank überobligationsmäßig versucht hatte, eine genaue Beschreibung der zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erforderlichen Rechenschritte vorzunehmen und dabei einen Schritt nur unvollständig erläutert hatte.
  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 9 U 168/21

    Rückzahlung einer unter Vorbehalt geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von den Klägern zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (17 U 810/19).

    Damit waren die Angaben deswegen lückenhaft und folglich unverständlich, weil die Darstellung einer alternativen Vorgehensweise angekündigt war, aber nicht erfolgte (OLG Frankfurt/Main - 17 U 810/19, zit. nach juris, Rn. 63).

  • LG Dortmund, 11.09.2020 - 3 O 542/19

    Erneut muss Bank Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen!

    Das Gericht schließt sich, worauf es die Parteien mit gerichtlicher Verfügung vom 04.09.2020 hingewiesen hat (Bl. 136 d.A., wobei dort irrtümlich, bedingt durch den (seinerzeit und noch immer: falschen) Rechtskraftvermerk in der Volltextveröffentlichung bei BeckRS 2020, 18130, mitgeteilt worden ist, dass das Urteil rechtskräftig sei), in der rechtlichen Beurteilung dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 01.07.2020 (Az.: 17 U 810/19; Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren beim Bundesgerichtshof unter dem Az. XI ZR 320/20 anhängig) an.

    Er kann die Lücke jedoch nicht selbstständig füllen, weil es an der notwendigen Informationsvermittlung mangelt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 01.07.2020, a.a.O., Rn. 48).

    Geht der Darlehensnehmer über diese Mindestanforderungen hinaus und macht er weitere Angaben zu den Einzelheiten der Berechnung, müssen diese klar und verständlich sein (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 01.07.2020, a.a.O., Rn. 49).

    Wird eine Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet, besteht in der Regel keine Kenntnis des Leistenden, bis die Rechtsfrage höchstrichterlich entschieden ist (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 01.07.2020, a.a.O., Rn. 52 m.w.N.).

  • OLG München, 18.01.2024 - 19 U 3956/23

    Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, vorzeitige Rückzahlung,

    Darüber hinaus griffen die Rechtsgrundsätze aus dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 01.07.2020, Az. 17 U 810/19.

    cc) Die Kläger gehen irrig davon aus, die Rechtsgrundsätze aus dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 01.07.2020, Az. 17 U 810/19 - gemeint ist ersichtlich die Rz. 63 - auf den vorliegenden Fall übertragen zu können.

  • OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23

    Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensrückführung,

    Anders mag dies unter Geltung der aktuellen Rechtslage ab dem 21.03.2016 zu beurteilen sein, bei der nach § 500 Abs. 2 S. 2 BGB g.F. nun auch der Darlehensnehmer eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags, für den ein gebundener Sollzinssatz vereinbart wurde, seine Verbindlichkeiten im Zeitraum der Sollzinsbindung dann ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen kann, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers besteht (s. OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 01.07.2020, Az. 17 U 810/19, juris Rz. 67, wobei im dortigen Fall die beklagte Bank den Darlehensnehmern zudem ausdrücklich mitteilte, dass sie das Darlehen für eine vorzeitige Rückzahlung nicht kündigen müssten; vgl. auch OLG Saarbrücken, Urteil v. 26.01.2023, Az. 4 U 134/21, juris Rz. 43, zum Einstufung eines Notarschreibens als Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über die vorzeitige Ablösung des Darlehens).
  • LG Hamburg, 19.02.2021 - 318 O 164/20

    Anforderungen an die Angaben einer Bank über die Berechnung der

    Dies habe jüngst u.a. das OLG Frankfurt mit Urteil vom 01.07.2020, 17 U 810/19 im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung entschieden.

    Ob dies deshalb der Fall ist, weil nicht dargetan wird, wie bei der Ermittlung der für die Wiederanlage maßgeblichen Zinssätze vorgegangen wird, wenn Hypothekenpfandbriefe nicht vorhanden sind, etwa bei unterjährigen Laufzeiten, kann dahin gestellt bleiben (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 01.07.2020 - 17 U 810/19, Rn. 63, zitiert nach juris).

  • LG Limburg, 22.12.2022 - 1 O 32/22

    Bankkunden sparen Vorfälligkeitsentschädigung von fast 17.000 Euro

    Maßgeblich ist die Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (BGH NJW-RR 2019, 867 Rn. 14; OLG Frankfurt, NJW-RR 2020, 1121 Rn. 47, beck-online).
  • LG Saarbrücken, 24.06.2022 - 1 O 1/22

    Erforderliche Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

    Innere Unschlüssigkeiten - entgegen dem der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 01.07.2020, 17 U 810/19, zugrundeliegenden Sachverhalt - sind nicht erkennbar.
  • LG Hamburg, 06.07.2023 - 302 O 24/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichender

    Unzureichend sind die Vertragsangaben, wenn sie nicht klar und verständlich im Sinne von Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB i.V.m. § 492 Abs. 2 BGB sind (OLG Frankfurt, Urteil v. 1.07.2020 - 17 U 810/19, juris mit Hinweis auf BGH, Urteil v. 5.11.2019 - XI ZR 650/18, juris).

    Maßgeblich hierfür ist die Sicht eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (OLG Frankfurt, Urteil v. 1.07.2020 - 17 U 810/19, juris).

  • LG Stralsund, 26.05.2023 - 6 O 3/22

    Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung,

  • LG Düsseldorf, 20.11.2020 - 10 O 400/19
  • LG Frankfurt/Main, 12.04.2022 - 7 O 97/21
  • LG Bonn, 24.03.2022 - 17 O 209/21
  • OLG Frankfurt, 26.10.2022 - 3 U 201/21

    Kein Anspruch auf Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus Darlehen

  • OLG Köln, 24.05.2023 - 13 U 177/22

    Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung eines vorzeitig gekündigten

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