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   OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14   

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https://dejure.org/2015,5858
OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14 (https://dejure.org/2015,5858)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.03.2015 - 17 U 98/14 (https://dejure.org/2015,5858)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. März 2015 - 17 U 98/14 (https://dejure.org/2015,5858)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Energieausweis: Die bloße Überlassung an den Käufer führt noch nicht zur Beschaffenheitsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 434; EneV 16
    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen fehlerhafter Angaben im Energieausweis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Angaben im Energieausweis: Verkäufer haftet nicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Angaben im Energieausweis und der Kaufvertrag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Verkäuferhaftung bei fehlerhaften Angaben im Energieausweis

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlecht gedämmtes Haus gekauft - Entspricht der Gebäudezustand nicht den Daten im Energieausweis, ist das kein Sachmangel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Verkäuferhaftung bei fehlerhaften Angaben im Energieausweis

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verkäuferhaftung bei fehlerhaften Angaben im Energieausweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Verkäufer einer Immobilie haftet nicht für Angaben im Energieausweis! (IMR 2015, 249)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2668
  • MDR 2015, 1169
  • NZM 2015, 706
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Itzehoe, 07.10.2014 - 7 O 203/13

    Grundstückskaufvertrag - Minderungsanspruch wegen fehlerhafter Angaben im

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14
    Die Berufung der Kläger vom 07.11.2014 gegen das am 07.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe ( 7 O 203/13) wird zurückgewiesen.

    den Beklagten unter Aufhebung des am 07.10.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 17.10.2014 (7 O 203/13) zu verurteilen, an sie EUR 22.000,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2013 zu zahlen.

  • OLG Stuttgart, 13.11.2008 - 2 U 39/08

    Wettbewerbsverstoß: Reichweite eines Unterlassungstitels; Bewerbung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14
    In einem Fall, in dem beide Parteien ersichtlich auf die Fachkunde eines hinzugezogenen Sachverständigen setzen mussten, kommt eine Haftung des Verkäufers für die Richtigkeit eines Gutachtens nicht in Betracht (OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2009 - 2 U 39/08 -, bei [...] Rnr. 50ff.).
  • BGH, 03.03.1989 - V ZR 212/87

    Kenntnis des Käufers von einem Sachmangel bei formnichtigem, aber geheiltem

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14
    Denn allein die fehlende Beurkundung der Beschaffenheitsvereinbarung wäre gemäß S. 2 durch die Auflassung und Eintragung jedenfalls dann geheilt worden, wenn der Beklagte von den Angaben im Energieausweis nebst Projektdokumentation, mit denen die Kläger einverstanden waren, auch im Zeitpunkt der Auflassung nicht abgerückt wäre (vgl. Erman, a.a.O., Rn. 72) und die Kläger von dem Mangel oder jedenfalls von der Formnichtigkeit der Beschaffenheitsvereinbarung nicht vor der Eintragung erfahren hätten (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1989 - V ZR 212/87 - Schubmehl, GPR 2008, 75, 76).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14
    c) Die Parteien haben aber auch keine Beschaffenheit gemäß § 434 S. 1 BGB vereinbart Eine solche Abrede liegt vor, wenn nach dem Inhalt des Kaufvertrages in Bezug auf eine Eigenschaft oder einen der Sache anhaftenden tatsächlichen, wirtschaftlichen Umstand in eindeutiger Weise die Pflicht des Verkäufers bestimmt ist, die gekaufte Sache in dem Zustand zu übereignen und zu übergeben, wie ihre Beschaffenheit im Vertrag festgelegt ist (Palandt, BGB , 74. A., § 434 , Rn. 14f., BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 -, bei [...] Rn. 13).
  • BGH, 22.01.2015 - VII ZR 87/14

    Handelsvertretervertrag: Grundlagen der Provisionsberechnung im Rahmen von

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14
    Hierbei kommt es maßgeblich auch auf eine beiderseitig interessengerechte Auslegung an (vgl. aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zuletzt BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - VII ZR 87/14-, bei [...], Rn. 14).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

    Zum Schadensersatzanspruch des Käufers wegen eines Sachmangels gegenüber einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.03.2015 - 17 U 98/14
    Für alle drei Aspekte sind konkrete Anknüpfungstatsachen nicht ersichtlich, wobei wegen des Vorrangs des vertraglichen Gewährleistungsrechts eine Haftung ohnehin nur bei arglistigem Verkäuferverhalten in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 12.11.2011, - VIII ZR 346/09 -, bei [...]: Rn. 16; Palandt-Grüneberg, BGB , 73. A., § 311 , Rn. 14f.).
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