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   OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13   

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https://dejure.org/2013,15891
OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13 (https://dejure.org/2013,15891)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.06.2013 - 17 UF 121/13 (https://dejure.org/2013,15891)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - 17 UF 121/13 (https://dejure.org/2013,15891)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer familiengerichtlichen Entscheidung im Sorgerechtsstreit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1686 BGB, § 62 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 FamFG
    Beschwerde in Familiensachen: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer unterbliebene Verpflichtung eines Elternteils zur Mitteilung des Konfirmationstermins des gemeinsamen Kindes bei Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 62 Abs. 2
    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer familiengerichtlichen Entscheidung im Sorgerechtsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten familiengerichtlichen Entscheidung - der Konfirmationstermin des gemeinsamen Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterbliebene Mitteilung über Konfirmationstermin der gemeinsamen Tochter verletzt Vater nicht in seinen Rechten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 234
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13
    Ein solches Interesse geht über die Beeinträchtigung in eigenen Rechten nach § 59 Abs. 1 FamFG hinaus (OLG Hamm, FGPrax 2010, 213; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl. § 62 Rn. 7).

    Hat sich die angefochtene Entscheidung erledigt, ohne dass ein besonderes Interesse nach § 62 Abs. 2 FamFG vorliegt, ist die Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zu verwerfen (OLG Hamm, FGPrax 2010, 213; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl. § 62 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, § 62 FamFG Rn. 4).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13
    Nach der h. M. setzt der Antrag auf Fortsetzung eines erstinstanzlich abgeschlossenen Verfahrens in der Beschwerdeinstanz zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der in der Hauptsache erledigten erstinstanzlichen Entscheidung nicht voraus, dass die Beschwerde schon eingelegt war, bevor das erledigende Ereignis eingetreten ist (OLG Köln, FGPrax 2011, 44; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl. § 62 Rn. 5; Maurer, FamRZ 2009, 465, 475).
  • OLG Braunschweig, 05.03.2021 - 3 W 104/20

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer andauernden Ingewahrsamnahme;

    Ein Feststellungsbegehren ist im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes auch dann zulässig, wenn sich die angegriffene Maßnahme - wie hier - bei Einlegung der Beschwerde bereits erledigt hatte (OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 17 UF 121/13 -, juris, Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2023 - 16 UF 7/23

    Erledigung einer gewaltsschutzrechtlichen Anordnung; Feststellung einer

    Die Feststellung der Rechtswidrigkeit im Zusammenhang mit einer diesbezüglich bestehenden Wiederholungsgefahr scheidet vor diesem Hintergrund aus (vgl. auch OLG Stuttgart Beschl. v. 27.06.2013 - 17 UF 121/13, BeckRS 2013, 11578, beck-online).
  • OLG Koblenz, 23.02.2021 - 11 UF 704/20

    Umgangsverfahren: Erledigung der Hauptsache durch Zeitablauf einer Ferienregelung

    Der Antrag ist jedoch unzulässig, weil das hierfür notwendige Feststellungsinteresse fehlt (Abramenko in Prütting/Helms, a.a.O., § 62 FamFG Rdn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss 17 UF 121/13 vom 28.06.2013, abgedruckt in FamRZ 2014, 234, zitiert nach juris).
  • LG Gießen, 19.07.2023 - 7 T 353/22
    Um dem aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes auch in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen sich eine Freiheitsentziehung bereits vor Einlegung einer Beschwerde erledigt hat, findet § 62 FamFG auch auf diese Fallkonstellationen Anwendung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17; BGH, Beschl. v. 05.12.2012 - I ZB 48/12; OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.06.2013 - 17 UF 121/13).
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