Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10346
OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,10346)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.04.2012 - 17 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,10346)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. April 2012 - 17 UF 22/12 (https://dejure.org/2012,10346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,10346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sorgerechtsverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Wechsel des Kindes zu einem neuen gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Türkei während eines Umgangsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • unalex.eu

    Art. 8, 60 Brüssel II bis-VO, 1 MSA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach Wohnsitzwechsel in die Türkei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 49
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Denn es fehlt an der vorauszusetzenden internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09).

    Zwar lässt sich Art. 8 Abs. 1 EuEheVO der Grundsatz einer "perpetuatio fori" entnehmen, wonach das bei Antragstellung zuständige Gericht auch dann international zuständig bleibt, wenn das Kind während des Verfahrens in einem anderen als dem angerufenen Staat einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt erwirbt (BGH, Beschl. v. 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09).

    Soweit der BGH (Beschl. v. 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09) von einer fortbestehenden Zuständigkeit nach Art. 8 Abs. 1 EuEheVO auch im Verhältnis zu Nichtmitgliedsstaaten ausgehen sollte, folgt dem der Senat nicht.

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Maßgebend für die Beurteilung der fortbestehenden internationalen Zuständigkeit ist nicht der Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung, sondern vielmehr der Zeitpunkt der Entscheidung des Rechtsmittelgerichts (so wohl auch BGH, Beschl. v. 05. Juni 2002 - XII ZB 74/00).

    Entscheidend ist auf den Schutzzweck des Art. 1 MSA abzustellen, wonach dieser Vorschrift der Gedanke zugrunde liegt, dass die Behörden am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts die für Notwendigkeit, Art und Umfang von Schutzmaßnahmen maßgebenden sozialen und familiären Verhältnisse des Minderjährigen am besten und schnellsten ermitteln können (vgl. BGH, Beschl. v. 05. Juni 2002 - XII ZB 74/00).

  • OLG Hamm, 12.03.1991 - 1 UF 471/90

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts; Sorgerecht für türkisches

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Dagegen lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 3 MSA entnehmen, dass eine innerstaatliche, noch nicht rechtskräftige Regelung wegen einer im Zeitpunkt der Entscheidung fehlenden internationalen Zuständigkeit, die vorrangig zu prüfen ist, nicht durch das Beschwerdegericht aufgehoben werden kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346; wohl auch OLG Köln, MDR 1999, 1199; a.A. offensichtlich OLG Hamburg, IPrax 1986, 386; BayObLG, BayObLGZ 1976, 25; beide Gerichte gehen allerdings bereits von einer "perpetuatio fori" aus).
  • OLG Köln, 13.07.1999 - 26 UF 63/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Dagegen lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 3 MSA entnehmen, dass eine innerstaatliche, noch nicht rechtskräftige Regelung wegen einer im Zeitpunkt der Entscheidung fehlenden internationalen Zuständigkeit, die vorrangig zu prüfen ist, nicht durch das Beschwerdegericht aufgehoben werden kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346; wohl auch OLG Köln, MDR 1999, 1199; a.A. offensichtlich OLG Hamburg, IPrax 1986, 386; BayObLG, BayObLGZ 1976, 25; beide Gerichte gehen allerdings bereits von einer "perpetuatio fori" aus).
  • BayObLG, 16.02.1976 - BReg. 1 Z 74/75

    Internationale Zuständigkeit; Haager Minderjährigenschutzabkommen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Dagegen lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 3 MSA entnehmen, dass eine innerstaatliche, noch nicht rechtskräftige Regelung wegen einer im Zeitpunkt der Entscheidung fehlenden internationalen Zuständigkeit, die vorrangig zu prüfen ist, nicht durch das Beschwerdegericht aufgehoben werden kann (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1991, 1346; wohl auch OLG Köln, MDR 1999, 1199; a.A. offensichtlich OLG Hamburg, IPrax 1986, 386; BayObLG, BayObLGZ 1976, 25; beide Gerichte gehen allerdings bereits von einer "perpetuatio fori" aus).
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 186/03

    Zuständigkeit der Ehegerichte für Entscheidungen der elterlichen Verantwortung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts im Anwendungsbereich des MSA ist für eine "perpetuatio fori" kein Raum mehr, weil mit der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts die Zuständigkeit am früheren Aufenthaltsort des Minderjährigen zwangsläufig erlischt (BGH, Beschl. v. 22. Juni 2005 - XII ZB 186/03).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 182/08

    Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Nach Ansicht des BGH (Beschluss vom 09.02.2011 - XII ZB 182/08) kommt der Erwerb eines gewöhnlichen Aufenthalts auch nach kurzer Zeit dann in Betracht, wenn der Aufenthalt in einem neuen Staat von vornherein auf Dauer angelegt und die auf Dauer angelegte Ausreise rechtmäßig erfolgt ist.
  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Nach der umfangreichen Definition des EuGH (Urteil vom 02.04.2009 - RS. C-523/07) ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ort, der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration des Kindes ist.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05

    Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Aus Sicht des Kindes stellt sich ein Aufenthalt an einem neuen Ort umso mehr als "gewöhnlich" dar, je länger es sich an diesem Ort aufhält (OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, 884).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 2 UF 179/09

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person i.S. des KHÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.04.2012 - 17 UF 22/12
    Hat der Aufenthalt jedenfalls sechs Monate gedauert, wird vielfach von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1577).
  • KG, 09.02.2018 - 3 UF 146/17

    Elternschaft bei der Geburt eines Kindes in einer Ehe von zwei Frauen

    Für das zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags zweijährige Kind sind des Weiteren der Umfang und die Intensität der Beziehungen zu Familienangehörigen von besonderem Gewicht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2012 - 17 UF 22/12 -, juris).

    Indes kann hier nicht gänzlich unberücksichtigt bleiben, dass das in Deutschland geborene Kind seit seiner Geburt in Deutschland ununterbrochen im Haushalt der Mutter und deren Ehefrau gelebt hat und weiterhin lebt (zur Bedeutung des Wohnsitzes des sorgeberechtigten und betreuenden Elternteils vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2012 - 17 UF 22/12 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 140/11

    Internationale Zuständigkeit in Familiensache: Zulässigkeit eines vor einem

    Dieser Vorrang des internationalen Abkommens vor der Europäischen Verordnung entspricht im Verhältnis zwischen MSA und EuEheVO ganz allgemeiner Meinung, da auch dort durch völkerrechtskonforme Auslegung der Kollisionsnorm des Art. 60 lit. a EuEheVO ein Konflikt mit dem MSA vermieden werden soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2012 - 17 UF 22/12 - Juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.02.2011 - 18 UF 6/11 - Umdruck, S. 5; Staudinger/Henrich, Bearbeitung 2008, Art. 21 EGBGB Rn. 159; NomosKommentar-BGB/Gruber, 2. Aufl., Band 1; Art. 60 EuEheVO Rn. 6; Hausmann, Internationales und Europäisches Ehescheidungsrecht, Kap. B, Rn. 76).
  • KG, 02.03.2015 - 3 UF 156/14

    Sorgerechtsregelung: Internationale Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel des

    Eine Überlagerung völkerrechtlicher Verträge durch eine extensive Auslegung des Art. 8 Abs. 1 EuEheVO findet daher nicht statt (vgl. etwa zum Verhältnis zwischen EuGVO und Haager Minderjährigenschutzübereinkommen [kurz: MSA]: OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. April 2012, 17 UF 22/12, zit.n.juris).
  • OLG Stuttgart, 23.04.2012 - 17 UF 35/12

    Internationale Kindesentführung: Voraussetzungen des widerrechtlichen

    Hat der Aufenthalt jedenfalls sechs Monate gedauert, wird vielfach von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen (Senatsbeschluss vom 12. April 2012 - 17 UF 22/12; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1577).
  • OLG Bremen, 22.12.2015 - 4 UF 183/15

    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes im Ausland

    Die internationale Zuständigkeit ist - anders als die örtliche und sachliche Zuständigkeit - von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch in der Beschwerdeinstanz zu prüfen (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2013, 49, Rn. 6 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht