Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 UF 247/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kindesunterhalt: Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei Bezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende; Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht nach polnischem Recht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Leistungsfähigkeit eines gesteigert unterhaltspflichtigen Empfängers von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II); Berufung auf den in Deutschland geltenden notwendigen Selbstbehalt durch einen in Deutschland lebenden und nach polnischem ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; SGB II § 8 Abs. 1; ; FuVG Art. 128; ; FuVG Art. 135 § 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leistungsfähogkeit eines nach polnischem Recht Unterhaltsverpflichteten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)
Unterhaltspflicht trotz Hartz IV
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auch mit Hartz-IV unterhaltspflichtig
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Unterhaltspflicht trotz Arbeitslosengeld II; Familienrecht, Sozialrecht | Gesundheitsrecht
- streifler.de (Kurzinformation)
Kindesunterhalt: Auch Hartz IV-Empfänger schulden Unterhalt
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 19.08.2005 - 23 F 1423/04
- OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 UF 247/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 1403
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.2000 - XII ZR 278/98
nach Polen ausgewiesene Ehefrau - § 1361 BGB, Anwendung von Art. 4 Abs. 1 UÜbk. …
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 UF 247/05
Auch führen Fragen eventuell mangelnder Leistungsfähigkeit nicht dazu, dass aus diesem Grund ein Rückgriff auf deutsches Recht und damit direkt eine Anwendung deutscher Selbstbehaltssätze in Betracht kommt (BGH FamRZ 2001, 412). - OLG Karlsruhe, 24.08.1989 - 2 UF 198/87
Auszug aus OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 17 UF 247/05
Diese Leistungsfähigkeit kann jedoch nur nach den Lebensumständen im Lande des gewöhnlichen Aufenthalts des Unterhaltsverpflichteten beurteilt werden, weshalb es aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sein dürfte, zur Vermeidung einer eigenen Sozialhilfebedürftigkeit infolge Verpflichtung zur Bezahlung von Unterhalt dem Kläger als Existenzminimum den notwendigen Selbstbehalt zuzubilligen (so auch OLG Karlsruhe, FamRZ 1990, 313).
- OLG Brandenburg, 01.11.2007 - 9 UF 58/07
Kindesunterhalt: Beweislast für die Leistungsunfähigkeit beim …
Beruft sich eine Partei trotz Bezuges dieser Leistungen auf Erwerbsunfähigkeit, ist dieses Vorbringen als widersprüchlich zurückzuweisen (vgl. zu Hartz IV-Leistungen: Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 72, 73 = jurisPR-FamR 2/2007; OLG Stuttgart, OLG-Report 2006, 379).