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   OLG Stuttgart, 27.02.2003 - 17 UF 277/02   

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https://dejure.org/2003,3749
OLG Stuttgart, 27.02.2003 - 17 UF 277/02 (https://dejure.org/2003,3749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2003 - 17 UF 277/02 (https://dejure.org/2003,3749)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 17 UF 277/02 (https://dejure.org/2003,3749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes ; Wechselnder Aufenthalt der Eltern; Anwendbarkeit des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. 10. 1980 (HKÜ) ; Sorgerechtsentscheidung im Herkunftsstaat; Entscheidung über ...

  • Judicialis

    HKÜ Art. 3; ; HKÜ Art. 4; ; HKÜ Art. 13 abs 1 lit b; ; HKÜ Art. 17

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Mehrfacher" gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 959
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2003 - 17 UF 277/02
    Nach h.A. ist der "gewöhnliche Aufenthalt" rein tatsächlich und nicht normativ zu bestimmen (vgl. BverfG FamRZ 99, 85, 88).
  • OLG Stuttgart, 18.03.2015 - 17 UF 44/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung einer ausländischen

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats steht eine vorläufig vollstreckbare Entscheidung eines Gerichts des Herkunftsstaates des Kindes, mit der dieses den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes am Wohnsitz des entführenden Elternteils festgelegt hat, einer Rückgabeanordnung entgegen, da sie das Kind gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ in eine unzumutbare Lage bringen würde (OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.02.2003, 17 UF 277/02, FamRZ 2003, 959 Tz. 19).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 266/14

    Internationale Kindesentführung: Unzumutbarkeit der Kindesrückführung in den

    Durch eine Rückgabeanordnung würde E. auch deshalb in eine gemäß Art. 13 Abs. 1 lit. b HKÜ unzumutbare Lage gebracht werden (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 959 Rn. 19; OGH Wien, IPRax 2000, 141 Rn. 4; Pirrung, in : Staudinger, BGB, Neubearb.
  • OLG Nürnberg, 17.07.2007 - 7 UF 681/07

    Anwendbarkeit des HKÜ bei Vereinbarung eines vorübergehenden Aufenthaltes des

    Teilweise wird die Möglichkeit eines gleichzeitigen gewöhnlichen Aufenthaltes in mehreren Ländern abgelehnt und bei alternativen Aufenthaltes des Kindes bei beiden Elternteilen angenommen, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes jeweils wechselt (so OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 959) oder dass es in einem solchen Fall bei dem vor der Vereinbarung und Praktizierung des Wechsels bestehenden gewöhnlichen Aufenthalt bleibt (so etwa OLG Rostock, FamRZ 2001, 642).
  • OLG Rostock, 26.07.2023 - 10 UF 79/23

    Verfahren in Familiensachen: Gerichtliche Zuständigkeit für die Abänderung einer

    Zwar ist anerkannt, dass ein Rückführungshindernis zu bejahen ist, wenn dem entführenden Elternteil nach der Entführung das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.02.2003 - 17 UF 277/02 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2014 - 2 UF 266/14 -, juris).
  • OLG Bamberg, 12.05.2004 - 2 WF 77/04

    Internationale Kindesentführung

    Dies entspricht auch der Praxis anderer Oberlandesgerichte (OLG Karlsruhe, FamRZ 1999, 950 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.02.2003, AZ.: 17 UF 277/02).
  • AG Düsseldorf, 17.03.2020 - 258 F 10/20
    Lassen sich insoweit keine Bedenken feststellen, ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass eine Entscheidung des Gerichts des Herkunftsstaates, die nach dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes ergangen ist und die den Aufenthalt des Kindes bei dem entführenden Elternteil im ersuchten Staat festlegt, der Rückgabeanordnung nach Art. 12 HKÜ entgegenstehen kann, da eine solche das Kind in eine unzumutbare Lage im Sinne von Art. 13 Abs. 1 lit. b) HKÜ bringen würde (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2015, 17 UF 14/15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2014, 2 UF 266/14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.02.2003, 17 UF 277/02, jeweils bei juris), wenn die Entscheidung in ersuchten Staat anerkennbar ist.
  • AG Hamm, 28.03.2014 - 3 F 37/14

    Gewöhnlicher Aufenthalt

    Kinder können einen in zwei Staaten alternierenden, regelmäßig oder unregelmäßig wechselnden gewöhnlichen Aufenthalt haben (OLG Stuttgart, FamRZ 2003, 959; problematisch gesehen von Andrea, Internationales Familienrecht, 3. Auflage, § 6 Rnr. 41).
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