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   OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11   

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OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11 (https://dejure.org/2012,10202)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.03.2012 - 17 UF 338/11 (https://dejure.org/2012,10202)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. März 2012 - 17 UF 338/11 (https://dejure.org/2012,10202)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Sorgerecht: Internationale Zuständigkeit für ein Sorgerechtsverfahren bei Aufenthaltswechsel des Kindes in einen anderen Staat nach Anhängigkeit des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach der sog. Brüssel II a-Verordnung bei Verbringen eines Kindes in einen anderen Staat während der Anhängigkeit eines Sorgerechtsverfahrens

  • unalex.eu

    Art. Brüssel II bis-VO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach der sog. Brüssel II a-Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerechts- und Umgangsverfahren - und die Brüssel IIa-Verordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2043
  • FamRZ 2012, 1503
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.04.2009 - C-523/07

    A - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit, Anerkennung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11
    Nach alledem steht für den Senat fest, dass sich der Daseinsschwerpunkt und damit der Ort, der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration des Kindes ist (vgl. EuGH, FamRZ 2009, 843, 845; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 - juris Rn. 26), Mitte September 2010 bereits nach Spanien verlagert hatte.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2006 - 1 WF 231/05

    Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11
    Aus Sicht des Kindes stellt sich ein Aufenthalt an einem neuen Ort umso mehr als "gewöhnlich" dar, je länger es sich an diesem Ort aufhält (OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883, 884).
  • OLG Saarbrücken, 05.11.2010 - 9 UF 112/10

    Rückführung eines entführten Kindes: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11
    Nach alledem steht für den Senat fest, dass sich der Daseinsschwerpunkt und damit der Ort, der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration des Kindes ist (vgl. EuGH, FamRZ 2009, 843, 845; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. November 2010 - 9 UF 112/10 - juris Rn. 26), Mitte September 2010 bereits nach Spanien verlagert hatte.
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11
    Soweit sich die angefochtene Entscheidung auf die "Sechs-Monats-Regel" bezieht, ist darauf hinzuweisen, dass diese Frist, die hier am 18. September 2010 noch nicht abgelaufen war, als Richtschnur zwar hilfreich sein kann, als formales Kriterium aber auch nicht überbewertet werden darf (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 22. Juni 2011 - 17 UF 150/11, juris; zum ebengenannten Gesichtspunkt s. Rn. 23 dortselbst).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 2 UF 179/09

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person i.S. des KHÜ

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.03.2012 - 17 UF 338/11
    Hat der Aufenthalt sechs Monate gedauert, wird vielfach von einem gewöhnlichen Aufenthalt ausgegangen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1577).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2024 - 15 WF 16/24

    Umgangsrecht: Polnisches Gericht für unzuständig erklärt

    Allerdings darf dieses Kriterium auch nicht überbewertet werden (OLG Stuttgart NJW 2012, 2043; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1565: u.U. wenige Tage).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2020 - 15 UF 8/20

    Internationale Zuständigkeit sowie Anwendbarkeit deutschen Rechts in einem

    Allerdings darf dieses Kriterium auch nicht überbewertet werden (OLG Stuttgart NJW 2012, 2043; vgl. auch OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 1565: u.U. wenige Tage).
  • VG München, 11.05.2016 - M 17 M 15.3478

    Kostenentscheidung bei teilweiser Rücknahme der Berufung und gegenseitiger

    Da die 1, 6 Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren (7 BV 08.254) - spätestens - mit der Einlegung der Berufung in ihrem Umfang entstanden ist (BGH, B.v. 29.3.2012 - IV ZB 16/11 - NJW 2012, 2043, juris Rn. 24; Hartmann, KostG, 2015, Nr. 3200 VV-RVG, Rn. 4; Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl. 2013, Nr. 3200 VV-RVG Rn. 4), sind diese Kosten zum Zeitpunkt der teilweisen Rücknahme der Berufung am 26. März 2009 bereits angefallen.
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