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   OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18   

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https://dejure.org/2019,57414
OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18 (https://dejure.org/2019,57414)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2019 - 17 UF 54/18 (https://dejure.org/2019,57414)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2019 - 17 UF 54/18 (https://dejure.org/2019,57414)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine etwaige einseitige Lastenverteilung aus objektiver Sicht allein noch nicht geeignet ist, eine tatsachliche Vermutung für die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit zu begründen, da das Gesetz einen unverzichtbaren Mindestgehalt an Scheidungsfolgen zu Gunsten des berechtigten Ehegatten nicht kennt (BGH, FamRZ 2013, 195 Rn. 24; Breuers in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 8 Rn. 42 f.).

    Dementsprechend müssen außerhalb der Vertragsurkunde verstärkende Umstände zu erkennen sein, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere in Folge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten können (BGH, FamRZ 2013, 195 Rn. 24).

    Der BGH hat ausgeführt (FamRZ 2013, 195/Leitsatz):.

  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 90/11

    Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den Versorgungsausgleich an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18
    Während der BGH sich ursprünglich im Zusammenhang mit der Ausübungskontrolle nur auf § 242 BGB gestützt hat, hat er bei der Ausübungskontrolle später ausgeführt, dass für den Fall, dass die tatsächliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen Lebensplanung abweicht, auch die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) Anwendung finden können (BGH, FamRZ 2013, 770 Rn. 19).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18
    Der sich auf die Sittenwidrigkeit des Ehevertrags berufende Ehegatte trägt nach den allgemeinen Grundsätzen für eine von ihm behauptete Imparität bei Vertragsschluss die Darlegungs- und Beweislast (BGH, FamRZ 2013, 269 Rn. 29; BeckOGK/Reetz, 1.8.2019, VersAusglG § 8 Rn. 74).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 11/09

    Ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt: Berücksichtigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die tatsächliche einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen, dem Vertrag zugrundeliegenden Lebensplanung grundlegend abweicht (BGH, FamRZ 2011, 1377; FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die tatsächliche einvernehmliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen, dem Vertrag zugrundeliegenden Lebensplanung grundlegend abweicht (BGH, FamRZ 2011, 1377; FamRZ 2004, 601).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.09.2019 - 17 UF 54/18
    § 27 VersAusglG, der strengere Maßstäbe als § 242 BGB enthält, ersetzt vielmehr insgesamt die weiteren Billigkeitsnormen des Zivilrechts (BGH, NJW 2007, 2477; BeckOGK/Maaß, Stand: 01.04.2009, § 27 VersAusglG Rn. 5).
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