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   OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11   

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https://dejure.org/2011,5079
OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11 (https://dejure.org/2011,5079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.10.2011 - 17 UF 88/11 (https://dejure.org/2011,5079)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 17 UF 88/11 (https://dejure.org/2011,5079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Arbeitsplatzrisiko trägt der Berechtigte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573; BGB § 1578b
    Abänderung des Aufstockungsunterhalts bei Verlust des Arbeitsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachehelicher Unterhalt und das allgemeine Arbeitsplatzrisiko

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitsplatzverlust - Unterhaltsberechtigter trägt das Risiko!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unterhaltsberechtigter trägt Arbeitsplatzrisiko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 583
  • FamRZ 2012, 980
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Ob ehebedingte Nachteile entstanden sind, ist zu ermitteln, indem die Lage, wie sie sich ohne Eheschließung und die gewählte Rollenverteilung ergeben hätte, und die tatsächlich bestehende Lage gegenüber gestellt werden (BGH, NJW 2011, 2512, 2514; FamRZ 2010, 2059, 2061).

    Danach hat der Unterhaltsberechtigte die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substantiiert zu bestreiten und seinerseits darzulegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen; dies gilt insbesondere, wenn er wieder in seinem erlernten Beruf tätig ist (BGH, FamRZ 2010, 2059, 2061).

    Soweit die Rechtsprechung zwischenzeitlich Schätzungen des hypothetischen Einkommens nach § 287 ZPO zulässt (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1633, 1636; FamRZ 2010, 2059, 2062), kann auch der Unterhaltspflichtige auf Tarifverträge, Gehaltstabellen etc. zugreifen.

    Allerdings prüft der BGH den Gesichtspunkt, ob die Abänderung der hiervon betroffenen Partei zumutbar ist, bei der Prüfung der Unbilligkeit nach § 1578b BGB (u.a. BGH, FamRZ 2010, 2059, 2062).

    Der angemessene Bedarf umfasst dabei den Bedarf, den der Unterhaltsberechtigte ohne die Ehe zum jetzigen Zeitpunkt aus eigenen Einkünften zur Verfügung hätte (BGH, FamRZ 2010, 2059, 2061).

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZR 17/09

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Unterhaltstitels wegen Unzumutbarkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Der Kläger beruft sich insbesondere auf eine nach Vergleichsabschluss eingetretene wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse, die sowohl auf einer Gesetzesänderung als auch der Änderung einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhen kann (BGH, NJW 2011, 2512, 2513 unter Hinweis auf § 238 Absatz 1 Satz 2 FamFG, § 323 Absatz 1 Satz 2 ZPO n.F.).

    Ob ehebedingte Nachteile entstanden sind, ist zu ermitteln, indem die Lage, wie sie sich ohne Eheschließung und die gewählte Rollenverteilung ergeben hätte, und die tatsächlich bestehende Lage gegenüber gestellt werden (BGH, NJW 2011, 2512, 2514; FamRZ 2010, 2059, 2061).

    Dies gilt auch für den hier in Rede stehenden Aufstockungsunterhalt (BGH, NJW 2011, 2512, 2514).

    In den Fällen des praxisrelevanten Aufstockungsunterhalts ist § 36 EGZPO indes nach der Rechtsprechung des BGH nicht anzuwenden (BGH, NJW 2011, 2512, 2513).

  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    aa) Behauptet der Unterhaltspflichtige, dem geschiedenen Ehegatten seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, hat er dies darzulegen und zu beweisen (BGH, FamRZ 2010, 875, 877).

    Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt und dies bewiesen werden (BGH, FamRZ 2010, 875, 877; FamRZ 2059, 2061).

  • BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Ein ehebedingter Nachteil liegt bei einer solchen Fallgestaltung nur dann nicht vor, wenn die Ehegestaltung für den Erwerbsnachteil nicht ursächlich geworden ist, etwa weil der Unterhaltsberechtigte sich beruflich neu orientieren wollte oder ihm betriebsbedingt gekündigt worden wäre (BGH, FamRZ 2011, 628, 630).

    Liegen, wie hier, ehebedingte Nachteile vor, verbietet sich regelmäßig eine Befristung (vgl. BGH, FamRZ 2011, 628, 630).

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 157/09

    Altersunterhalt - nachträgliche Begrenzung und Befristung bestehender

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Durch den Versorgungsausgleich wurden diese ehebedingten Nachteile der Beklagten infolge Haushaltsführung und Kinderbetreuung nur hinsichtlich der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB a.F. (§ 1 VersAusglG) ausgeglichen (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1325, 1329; BGH, Urteil v. 29.06.2011, Az. XII ZR 157/09 - juris RN 29).
  • BGH, 04.08.2010 - XII ZR 7/09

    Nachehelicher Altersunterhalt: Prüfung ehebedingter Nachteile auf Seiten des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Soweit die Rechtsprechung zwischenzeitlich Schätzungen des hypothetischen Einkommens nach § 287 ZPO zulässt (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1633, 1636; FamRZ 2010, 2059, 2062), kann auch der Unterhaltspflichtige auf Tarifverträge, Gehaltstabellen etc. zugreifen.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Durch den Versorgungsausgleich wurden diese ehebedingten Nachteile der Beklagten infolge Haushaltsführung und Kinderbetreuung nur hinsichtlich der Ehezeit im Sinne des § 1587 Abs. 2 BGB a.F. (§ 1 VersAusglG) ausgeglichen (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1325, 1329; BGH, Urteil v. 29.06.2011, Az. XII ZR 157/09 - juris RN 29).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 21 UF 65/08

    Anspruch eines Ehegatten auf Aufstockungsunterhalt nach Eintritt in die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Die ehebedingte Berufsunterbrechung führt dazu, dass die Beklagte entsprechend geringere Rentenanwartschaften erzielen kann (vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 1161; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1252).
  • OLG Karlsruhe, 08.04.2010 - 2 UF 147/09

    Nachehelicher Altersunterhalt: Ehebedingte Nachteile bei Nichtweiteraufbau der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Die ehebedingte Berufsunterbrechung führt dazu, dass die Beklagte entsprechend geringere Rentenanwartschaften erzielen kann (vgl. OLG Celle FamRZ 2009, 1161; OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1252).
  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 04.01.2010 - 27 F 2616/09

    Abänderbarkeit eines Unterhaltstitels nach § 36 Nr. 1 EGZPO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11
    Im Hinblick hierauf wurden auch im Gesetzgebungsverfahren Forderungen laut, Ehen von einer bestimmten Dauer von der Geltung des neuen Rechts auszunehmen (vgl. hierzu eingehend AG Pankow-Weißensee, FamRZ 2010, 1087).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08

    Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation

  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

  • BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01

    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

  • OLG Karlsruhe, 19.03.1999 - 20 UF 54/98
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 423/06

    Inanspruchnahme eines Kreditinstituts aus einem Vermögensverwaltungsvertrag;

  • OLG Zweibrücken, 17.01.2007 - 6 UF 132/06

    Begrenzung des Aufstockungsunterhalts nach sehr langer Ehedauer

  • OLG Bamberg, 27.01.2014 - 2 WF 52/13

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren für ein nichteheliches Kind: Rückwirkende

    Eine solche ist wegen der Gefahr der Kostentragungslast auch dem nicht mehr Vertretungsberechtigten zuzugestehen (OLG Rostock, FamRZ 2012, 980).
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