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   BPatG, 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06   

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https://dejure.org/2008,43046
BPatG, 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06 (https://dejure.org/2008,43046)
BPatG, Entscheidung vom 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06 (https://dejure.org/2008,43046)
BPatG, Entscheidung vom 15. September 2008 - 17 W (pat) 303/06 (https://dejure.org/2008,43046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die rechtzeitige Erhebung des Einspruchs beim Deutschen Patent- und Markenamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06
    Nach Rücknahme des unzulässigen Einspruchs durch die Einsprechende ist das Verfahren beendet (vgl. Schulte, PatG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 24; BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; 17 W (pat) 701/02; 23 W (pat) 306/02).
  • BPatG, 04.02.2003 - 23 W (pat) 306/02
    Auszug aus BPatG, 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06
    Nach Rücknahme des unzulässigen Einspruchs durch die Einsprechende ist das Verfahren beendet (vgl. Schulte, PatG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 24; BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; 17 W (pat) 701/02; 23 W (pat) 306/02).
  • BPatG, 06.05.2003 - 17 W (pat) 701/02
    Auszug aus BPatG, 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06
    Nach Rücknahme des unzulässigen Einspruchs durch die Einsprechende ist das Verfahren beendet (vgl. Schulte, PatG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 24; BGH GRUR 1987, 513 - Streichgarn; 17 W (pat) 701/02; 23 W (pat) 306/02).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZB 6/88

    "Widerspruchsunterzeichnung"; Anforderungen an die Unterzeichnung eines

    Auszug aus BPatG, 15.09.2008 - 17 W (pat) 303/06
    Mehr und ein darüber hinausgehender Wille - wie zum Beispiel die Erhebung des Einspruchs und dessen Begründung - ist ihr nicht zu entnehmen (entspr. BGH GRUR 1989, 506).
  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines

    cc) Es kann deshalb offenbleiben, ob, wie die Revision meint, die sich auf eine zu dieser Frage ergangene Entscheidung des Bundespatentgerichts (Beschluss vom 15. September 2008 - 17 W (pat) 303/06, juris) beruft, eine Einreichung beim Patentgericht zur Unzulässigkeit eines Einspruchs geführt hat.
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