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   OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13   

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OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13 (https://dejure.org/2014,71912)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.2014 - 17 W 192/13 (https://dejure.org/2014,71912)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 2014 - 17 W 192/13 (https://dejure.org/2014,71912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten Kosten; Beurteilung der Notwendigkeit die Beauftragung eines Privatsachverständigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Bremen, 07.01.2010 - 2 W 97/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens; Obliegenheiten des

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Bremen, 28.04.2008 - 2 W 41/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 6 W 181/07

    Kostenfestsetzung im Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Schleswig, 25.08.2008 - 9 W 52/08

    Privatgutachterkosten bei Gericht mit 140 €/h erstattungsfähig

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • LG Köln, 10.12.2010 - 7 O 15/09

    Restwerklohnbegehren im Zusammenhang mit einem geschlossenen Bauvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Aufgrund des Urteils des Landgerichts Köln vom 10.12.2010 (7 O 15/09) sind von dem Kläger 345, 13 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 08.04.2011 an die Beklagten zu erstatten.
  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Ob in diesem Rahmen die Beauftragung eines Privatsachverständigen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig ist, beurteilt sich im Ausgangspunkt danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGH NJW 2006, 2415, 2416; ZfSch 2012, 284; NJW 2013, 1823).
  • OLG Bamberg, 10.01.2008 - 4 W 148/07

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Grundsätzlich gilt bezüglich der Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten Kosten - und insoweit wird Bezug genommen auf die ständige, an den einschlägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs orientierte Rechtsprechung des Senats, insbesondere auf die den Parteien bekannte Entscheidung 17 W 21/10 - folgendes:.
  • OLG Zweibrücken, 21.07.2008 - 4 W 63/08

    Ohne Anlass keine Erstattungsfähigkeit der Kosten für ein Privatgutachten

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13
    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

  • OLG Koblenz, 21.08.2007 - 14 W 608/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09

    Parteigutachten; Erstattungsfähigkeit

  • OLG Köln, 03.08.2017 - 17 W 255/15
    Diese Grundsätze wendet auch der Senat in ständiger Rechtsprechung an (vgl. nur die Beschlüsse vom 24. März 2014 - 17 W 192/13 -, juris Rn 9 und vom 27. Juni 2016 - 17 W 253/15 -, RVGReport 2016, 468 f. = juris Rn 11 mwN).
  • KG, 26.03.2020 - 19 W 128/19

    Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens im Kostenfestsetzungsverfahren

    Das Erfordernis der fehlenden Sachkunde für die Notwendigkeit von Privatgutachterkosten wird demnach durch das Prinzip der Waffengleichheit nicht ersetzt oder aufgegeben, sondern setzt dieses voraus (vgl. auch OLG Köln v. 24.3.2014, 17 W 192/13, Rn. 11).
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