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   OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12   

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https://dejure.org/2012,13106
OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12 (https://dejure.org/2012,13106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.05.2012 - 17 W 36/12 (https://dejure.org/2012,13106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Mai 2012 - 17 W 36/12 (https://dejure.org/2012,13106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 abs 1; BGB § 195
    Verjährung von Ansprüchen gegen die kreditgebende Bank wegen Aufklärungsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatzklagen gegen die Deutsche Bausparkasse Badenia AG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Einwand der rechtskräftigen Abweisung der Schadensersatzansprüche von Anlegern in einem früheren Rechtstreit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Haftung der Kredit gebenden Bank wegen Aufklärungsverschuldens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1435
  • WM 2013, 166
  • BB 2012, 1870
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Einem entsprechenden Versuch hat der Bundesgerichtshof, worauf insbesondere die Antragsgegnerin stets im Zusammenhang mit der Schlüssigkeit von Schadensersatzklagen ihrer Kreditkunden hinweist (vgl. auch jetzt Schriftsatz vom 07.02.2012, S. 70), in der bekannten Entscheidung vom 20.03.2007 (XI ZR 414/04) eine "eindeutige Absage" erteilt.
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Der Senat (Urteil vom 21.12.2011 - 17 U 259/10, juris) hat demgegenüber aus der neueren Rechtsprechung zur Verjährung von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung (vgl. BGH BKR 2010, 118 Rn. 14 f.; NJW-RR 2010, 1693) gefolgert, dass jede einzelne Pflichtverletzung als gesonderter Streitgegenstand zu betrachten sei.
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Denn das Gericht muss nicht nur das tatsächliche, sondern auch das rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen, soweit es erheblich ist (BVerfG NJW 1980, 2698; NJW-RR 1993, 383; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, vor § 128 Rn. 6b).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten die vorgenannten Verfassungsnormen eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104, 117 f).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Diese verfassungsrechtliche Prämisse verfehlt der angefochtene Beschluss, weil das Landgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung gem. § 114 Satz 1 ZPO überspannt, sodass der Zweck der Prozesskostenhilfe, den Unbemittelten den weit gehend gleichen Zugang zum Gericht zu ermöglichen, vereitelt wird (vgl. BVerfG NJW 2000, 1936, 1937).
  • OLG Celle, 28.12.2011 - 3 U 173/11

    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils hinsichtlich einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Hinsichtlich des Umfanges der Rechtskraftwirkung eines die Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers abweisenden Urteils besteht daher ein Gleichlauf mit der Beurteilung der Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung mehrerer Aufklärungspflichten, so dass die einzelnen Pflichtverstöße, auch wenn sie in einem einheitlichen Beratungsvorgang erfolgt sind, als unterschiedliche Streitgegenstände zu behandeln sind (Im Ergebnis ebenso OLG Celle MDR 2012, 364).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2011 - 17 U 259/10

    Schadenersatzanspruch eines Kapitalanlegers: Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Der Senat (Urteil vom 21.12.2011 - 17 U 259/10, juris) hat demgegenüber aus der neueren Rechtsprechung zur Verjährung von Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Anlageberatung (vgl. BGH BKR 2010, 118 Rn. 14 f.; NJW-RR 2010, 1693) gefolgert, dass jede einzelne Pflichtverletzung als gesonderter Streitgegenstand zu betrachten sei.
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 17 W 36/12
    Denn das Gericht muss nicht nur das tatsächliche, sondern auch das rechtliche Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nehmen und bei seiner Entscheidung berücksichtigen, soweit es erheblich ist (BVerfG NJW 1980, 2698; NJW-RR 1993, 383; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, vor § 128 Rn. 6b).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2019 - 12 W 10/19

    Wirksamkeit einer Umweltklausel in einer einer Betriebshaftpflichtversicherung

    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, die weitere Entscheidung über die beantragte Prozesskostenhilfe nach Maßgabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers dem Landgericht zu übertragen (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, WM 2013, 166 [juris Rn. 35]).
  • OLG Karlsruhe, 24.09.2013 - 17 U 280/12

    Bankenhaftung wegen Aufklarungspflichtverletzung bei finanzierter

    Sie beanstanden, das Landgericht habe sich über den Beschluss des erkennenden Senats vom 29.05.2012 (17 W 36/12, betr. Beschwerde gegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe) hinweggesetzt und zur Frage der Identität der Streitgegenstände eine unzutreffende Rechtsposition eingenommen.
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

    Soweit die Beklagte vorgetragen habe, die Richter hätten nicht nur in dem Beschluss vom 29.05.2012 (17 W 36/12), sondern auch in ihrem Urteil vom 27.11.2012 (17 U 236/11), in den mündlichen Verhandlungen vom 23.10.2012 (17 U 96/12) und 12.03.2013 (17 U 186/12) und erneut mit Beschluss vom 09.04.2013 (17 U 186/12) an ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung zur Frage der Verjährung festgehalten und den Sachverhalt zu Lasten der Beklagten gewürdigt, obwohl zur Kenntnislage gemäß § 199 BGB ausreichend vorgetragen und diese dokumentiert worden sei, dringe das Ablehnungsgesuch nicht durch.
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