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   OLG Köln, 09.08.2012 - I-17 W 39/12   

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https://dejure.org/2012,32597
OLG Köln, 09.08.2012 - I-17 W 39/12 (https://dejure.org/2012,32597)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2012 - I-17 W 39/12 (https://dejure.org/2012,32597)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2012 - I-17 W 39/12 (https://dejure.org/2012,32597)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZB 7/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2012 - 17 W 39/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die auch der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht, können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden (vgl. BGHZ 153, 235; BGH VersR 2006, 1236; NJW 2008, 1597).

    Der BGH hat allerdings auch dann die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bejaht, wenn ein Sachverständigengutachten zwar schon vor Klageandrohung in Auftrag gegeben worden war, jedoch erst nach Klageandrohung erstellt wurde (BGH VersR 2006, 1236; NJW 2008, 1597).

  • BGH, 04.03.2008 - VI ZB 72/06

    Erstattung von Kosten eines Privatgutachtens im Kfz-Haftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2012 - 17 W 39/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die auch der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht, können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden (vgl. BGHZ 153, 235; BGH VersR 2006, 1236; NJW 2008, 1597).

    Der BGH hat allerdings auch dann die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bejaht, wenn ein Sachverständigengutachten zwar schon vor Klageandrohung in Auftrag gegeben worden war, jedoch erst nach Klageandrohung erstellt wurde (BGH VersR 2006, 1236; NJW 2008, 1597).

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2012 - 17 W 39/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die auch der ständigen Rechtsprechung des Senats entspricht, können die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten nur ausnahmsweise als Kosten des Rechtsstreits im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen werden (vgl. BGHZ 153, 235; BGH VersR 2006, 1236; NJW 2008, 1597).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2008 - 18 W 359/08

    Kosten des Rechtsstreits: Anspruch eines KFZ-Haftpflichtversicherers auf

    Auszug aus OLG Köln, 09.08.2012 - 17 W 39/12
    Des Weiteren wird für Fälle, in denen die Versicherung einen sich an konkreten Umständen orientierenden Verdacht hegt, dass es sich um einen Fall von Versicherungsbetrug handeln könnte, wiederum eine Ausnahme dahingehend gemacht, dass es auf den zeitlichen Ablauf nicht entscheidend ankommt, da es ansonsten ein an sich zur alsbaldigen Klageerhebung entschlossener Versicherungsbetrüger in der Hand hätte, durch Zuwarten dem Privat-Gutachten des Versicherers die Prozessbezogenheit zu nehmen (OLG Frankfurt OLGR 2009, 215).
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