Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nichtweiterbetreibung eines Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs in einer ähnlichen Sache gegen den Willen des Klägers und ohne Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 251 S. 1; ZPO § 148
Anforderungen an das gerichtliche Verfahren bei Verweigerung der Zustimmung zum Ruhen des Verfahrens durch eine Partei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Warten auf BGH-Entscheidung: Nur mit Zustimmung der Parteien!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Verfahren kann nicht ohne Weiteres ausgesetzt werden, weil ähnlicher Sachverhalt gerade vom BGH verhandelt wird
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 21.04.2011 - 3 O 252/09
- OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 191
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 18.02.2011 - 12 U 33/10
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11
Die Klägerin wendet sich mit der sofortigen Beschwerde gegen die Ankündigung des Gerichts in dem Beschluss vom 21.04.2011, neuen Termin erst nach Abschluss des beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 18.02.2011 (12 U 33/10) zu bestimmen. - BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04
Aussetzung wegen Parallelverfahren
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11
Wie die Kammer selbst erkennt, liegen die Voraussetzungen von § 148 ZPO nicht vor, weil es an einem präjudiziellen Rechtsverhältnis fehlt (BGHZ 162, 373;… Zöller/Greger, ZPO § 148 Rn. 5). - BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 1300/06
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung der Berufung in Zivilsachen durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2011 - 17 W 50/11
Demgegenüber hat die Klägerin deutlich gemacht, dass sie ihr Recht auf Rechtsschutzgewährung in Anspruch nimmt (BVerfG, NJW 2008, 503, Rn. 7), dem Vorrang zukommt, zumal in keiner Weise absehbar ist, ob und ggf. wann der Bundesgerichtshof in dem genannten Revisionsverfahren eine Entscheidung treffen wird.
- LG Bremen, 06.10.2021 - 1 S 111/20
Umfangreiche Modernisierung: Wie hat ein Erhöhungsverlangen auszusehen?
Insbesondere rechtfertigt eine Art Musterprozess über einen gleich oder ähnlich gelagerten Fall, in dem eine auch im jeweiligen Prozess entscheidungserhebliche Rechtsfrage geklärt wird, keine analoge Anwendung des § 148 ZPO (BGH, Beschluss vom 28.2. 2012, VIII ZB 54/11, beck-online; BGH, Beschluss vom 28.02.2012, VIII ZB 55/11, beck-online; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2011, 17 W 50/11, beck-online).