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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - I-17 W 7/10   

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OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - I-17 W 7/10 (https://dejure.org/2010,11917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.02.2010 - I-17 W 7/10 (https://dejure.org/2010,11917)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - I-17 W 7/10 (https://dejure.org/2010,11917)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines mit einem Zeugnisverweigerungsrecht ausgestatteten Zeugen zum Fernbleiben vor Gericht trotz Entbindung von der Schweigepflicht durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien; Bindungswirkung der Freistellung eines Zeugen unabhängigig von der Berechtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 386 Abs. 1; ZPO § 386 Abs. 3; ZPO § 387
    Pflicht des zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen zum Erscheinen in der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 712
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.08.1993 - II B 25/93

    Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft wegen unentschuldigten Ausbleibens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 W 7/10
    Soweit die Rechtsprechung gleichwohl Ordnungsgelder gegen das Zeugnis verweigernde, nicht erschienene Zeugen verhängt hat, beruht das darauf, dass die Zeugen ihre Weigerung dem Gericht nicht oder nach einer Änderung der Sachlage (Erteilung der Aussagegenehmigung) nicht nochmals gemäß § 386 I ZPO mitgeteilt haben (Beschluss des BFH vom 4.8.1993, Az. II B 25/9, BFH/NV 1994, 640 - vgl. dazu klarstellend BFH Beschluss vom 27.1.2004, Az. II B 120/02, BFH/NV 2004, 658; RG JW 1896, 583, 586 - insoweit ungenau zitiert bei Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2006, § 386 Rn 15 in Fn 13).
  • BFH, 27.01.2004 - II B 120/02

    Erscheinungspflicht von Zeugen bei Auskunftsverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 W 7/10
    Soweit die Rechtsprechung gleichwohl Ordnungsgelder gegen das Zeugnis verweigernde, nicht erschienene Zeugen verhängt hat, beruht das darauf, dass die Zeugen ihre Weigerung dem Gericht nicht oder nach einer Änderung der Sachlage (Erteilung der Aussagegenehmigung) nicht nochmals gemäß § 386 I ZPO mitgeteilt haben (Beschluss des BFH vom 4.8.1993, Az. II B 25/9, BFH/NV 1994, 640 - vgl. dazu klarstellend BFH Beschluss vom 27.1.2004, Az. II B 120/02, BFH/NV 2004, 658; RG JW 1896, 583, 586 - insoweit ungenau zitiert bei Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 22. Auflage 2006, § 386 Rn 15 in Fn 13).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1984 - 10 U 79/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 W 7/10
    In erster Linie handelt es sich jedoch um ein Instrument, um das zivilprozessuale Verfahren im Interesse der Parteien zu ermöglichen, so dass die Kosten letztlich Kosten des Zivilrechtsstreits werden (OLG Düsseldorf, MDR 85, 60; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1979, 467).
  • OLG Jena, 01.06.2018 - 4 W 562/17

    Zwischenstreitverfahren über Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Der Beschwerdeführer war von dem Landgericht lediglich als Zeuge geladen worden, als solcher musste er nach seiner schriftlichen Weigerung vom 14.11.2017 bzw. vom 15.11.2017 zum Termin vom 16.11.2017 gemäß § 386 Abs. 3 ZPO nicht erscheinen (vgl. RGZ 67, 343, Berger, in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 23. Aufl. 2015, § 387 ZPO Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2010 - I-17 W 7/10 -, Rn. 8, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2009 - 17 W 7/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,33144
OLG Düsseldorf, 04.12.2009 - 17 W 7/10 (https://dejure.org/2009,33144)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2009 - 17 W 7/10 (https://dejure.org/2009,33144)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 17 W 7/10 (https://dejure.org/2009,33144)
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Verfahrensgang

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